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Autor Thema: Entega will mich jetzt verklagen  (Gelesen 13463 mal)

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Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« am: 08. September 2008, 09:56:47 »
Hi,

ist schon jemand von Euch von Entega bzw. deren bevollmächtigten Anwalt
Herrn Gunther Heß verklagt worden?

Dieser \"nette\" Anwalt kündigt mir jetzt eine Klage auf Sperrung der Stromversorgung an.

Eine Bevollmächtigung seitens der Entega hat er mir übrigens nicht vorgelegt und verweigert deren Vorlage.

Wer hat Tipps über die weitere Vorgehensweise für mich?

Danke und viele Grüße
Regina

Offline RR-E-ft

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #1 am: 08. September 2008, 20:30:59 »
@Regina***

Zunächst einfach den Inhalt des Schreibens des Anwalts zurückweisen, bis dieser die Bevollmächtigung im Original nachgewiesen hat, vgl. § 174 BGB.

Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #2 am: 10. September 2008, 09:15:46 »
Dankeschön, RR-E-ft !  :)
Fax an Anwalt mit Zurückweisung des Inhalts seines Schreibens und Anforderung der Originalvollmacht ist raus.
Harren wir der Dinge, die kommen ...

Viele Grüße
Regina

Offline m00652

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #3 am: 10. November 2008, 20:23:47 »
Hallo Regina,
mich würde interessieren, ob der Anwalt eine Vollmacht vorlegen konnte?
Was ist aus der Klageandrohung geworden?
Gruss
m00652

Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #4 am: 11. November 2008, 14:03:21 »
Der Anwalt hat keine Vollmacht vorgelegt,
sondern gleich geklagt.
In der Klage hat er natürlich Tatsachen verdreht bzw. völlig verschwiegen.

Meine Anwältin hat was erwidert,
woraufhin der gegnerische Anwalt eine Antwort erstellt hat,
die wieder voller Halbwahrheiten ist.
Beweise, aus der meine Zahlungen und wie Entega verbucht hat nachzuvollziehen sind, hat er auch nicht beigefügt.

Verhandlungstermin ist noch keiner anberaumt.

Viele Grüße
Regina

Offline m00652

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #5 am: 28. Dezember 2008, 17:16:31 »
Hallo Regina,
halt uns auf dem Laufenden, wenn es etwas neues mit deiner Klage gibt. Um welchen Streitwert geht es denn überhaupt?

Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #6 am: 06. Januar 2009, 10:53:02 »
Hi,

es gibt noch nichts Neues.

Streitwert mittlerweile ca. 550 Euro.
Darin sind aber auch die von Entega geforderten und überhöhten Abschläge enthalten.

Ich zahle regelmäßig einen gekürzten Abschlag (Höhe wie letztes Jahr).
Außerdem lese ich regelmäßig meine Zählerstände ab,
so dass ich in punkto Höhe der Abschlagszahlungen entsprechend reagieren kann.
Dies ist allerdings bisher noch nicht nötig, habe meinen Verbrauch und die Höhe der Abschlagszahlungen richtig eingeschätzt.
Hätte ich die geforderte Höhe gezahlt, hätte ich Entega einen supertollen kostenfreien Kredit gewährt.

Also warten wir mal ab, was kommt.

Entega will es im schriftlichen Verfahren abhandeln.
Was haltet Ihr für besser?
Schriftliches Verfahren oder lieber persönlicher Termin vor Gericht?

Viele Grüße
Regina

Offline Schwalmtaler

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #7 am: 06. Januar 2009, 11:31:34 »
Hi Regina,

das sollte besser dein Anwalt entscheiden!

Viel Glück im neuen Jahr!!!

Schwalmtaler

Offline userD0010

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #8 am: 06. Januar 2009, 12:00:33 »
Regina:
\"Außerdem lese ich regelmäßig meine Zählerstände ab,\"

Ich vermute, dass auch die Entega auf der Rückseite ihrer Jahresrechnungen unter Erläuterungen die Position \"Gewährleistung einer einwandfreien Messung\" dargestellt hat.
Wenn also die Entega auch zwischenzeitliche Zählerstände bei jeweiligen Tairfveränderungen fiktiv angesetzt hat,, widerspricht dies der Gewährleistung einer EINWANDFREIEN Messung.

Desweiteren lässt sich trefflich über die Höhe von geforderten Abschlagzahlungen streiten.  Ein Rechtsanspruch auf unangemessene bzw. überhöhte Abschlagzahlungen besteht nicht.
Und für angemessen sollten Sie Abschlagzahlungen erklären, die dem von Ihnen als billig anerkannten und durch elf geteilten Gesamtbetrages entsprechen. Eine Kreditvereinbarung mit der Entega haben Sie hoffentlich nicht getroffen.

Offline eislud

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #9 am: 06. Januar 2009, 12:26:33 »
@h.terbeck
Zur Ermittlung des Abschlagsbetrages wird der zu erwartende Gesamtbetrag durch 12 geteilt (bei gewöhnlicher 12 monatiger Endabrechnung). Darauf folgen dann 11 Abschlagszahlungen und 1 Endabrechnung.
Würde man durch 11 teilen, würde man dem Versorger jeden Monat mit den Abschlagszahlungen einen kleinen Kredit gewähren oder anders ausgedrückt, man würde den Verbrauch des letzten Monats, der auch erst im letzten Monat anfällt, bereits anteilig mit den 11 Abschlagszahlungen vorauszahlen.

Gruss eislud

Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #10 am: 21. Juni 2009, 02:11:04 »
Hi,

leider hat Entega den Rechtsstreit gewonnen. Es wurde einfach nur ein schriftliches Verfahren angesetzt, Berufung ist nicht zulässig, da unter 600 Euro.

Mein Sondervertrag habe (angeblich) eine Preiserhöhungsklausel, die den Anforderungen des § 307 BGB standhalten würde und Entega sei deswegen berechtigt gewesen, die Preise zu erhöhen.
Außerdem hätte ich deswegen nicht die Möglichkeit gehabt, gem. § 315 BGB die Angemessenheit der Preiserhöhungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Ist es jemand anders auch schon so gegangen?
Hat die Entega evtl. das Gericht \"geschmiert\"??????? Wie könnte ich das herausfinden?

VG
Regina

Offline reblaus

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #11 am: 21. Juni 2009, 08:15:39 »
@Regina***
Sie sollten vielleicht die Preiserhöhungsklausel hier im Forum veröffentlichen, dann könnte man vielleicht nachvollziehen, wie das Gericht zu seiner Entscheidung kam.

Wenn eine Preisgleitklausel den Anforderungen des § 307 BGB standhält, stellt sich schon die Frage nach welchen Kriterien die Preise erhöht werden können, ohne dass die Erhöhung der Billigkeit entsprechen muss.

Offline userD0010

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #12 am: 21. Juni 2009, 09:29:42 »
regina:

leider hat Entega den Rechtsstreit gewonnen. Es wurde einfach nur ein schriftliches Verfahren angesetzt, Berufung ist nicht zulässig, da unter 600 Euro.


Hat die Entega evtl. das Gericht \"geschmiert\"??????? Wie könnte ich das herausfinden?

Sie sollten den Wortlaut der Gerichtsentscheidung hier einmal darstellen.

Und Ihre Fragestellung sollten Sie besser für sich behalten!

Letztlich hat das zuständige (?) Gericht keine Berufung zugelassen ?????

Offline Lothar Gutsche

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #13 am: 21. Juni 2009, 09:59:13 »
@ Regina

Je nachdem, was im Urteil steht, sei es zum Tatbestand und speziell zu Ihren Argumenten als Beklagte, ist möglicherweise eine sogenannte Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO erfolgversprechend. Als Literaturtip empfehle ich

Die Anhörungsrüge im Zivilprozess
von Zuck, Rüdiger;
Kartoniert
ZAP Schriftenreihe XXII, 97 S. 21,5 cm 245g , in deutscher Sprache.  
2008   ZAP-Verlag für die Rechts- u. Anwaltspraxis   LexisNexis
ISBN 3-89655-358-5
19,80 Euro

Während für Berichtigungen des Tatbestands nach § 320 ZPO und Ergänzungen des Urteils nach § 321 ZPO nur 14 Tage Frist nach Zustellung des Urteils besteht, kann die Anhörungsrüge bis zu einem Jahr nach Urteilsverkündung vorgebracht werden. Es sollte allerdings unbedingt ein Rechtsanwalt damit beauftragt werden, der sich gut mit der Zivilprozessordnung auskennt.

Viele Grüße
Lothar Gutsche

Offline userD0010

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #14 am: 21. Juni 2009, 10:11:26 »
L.Gutsche:

Je nachdem, was im Urteil steht, sei es zum Tatbestand und speziell zu Ihren Argumenten als Beklagte

Um hier Ratschläge zu erteilen, bedarf es des Urteils und seiner Begründung.

Vermutlich hat das Gericht aber wenig oder gar nicht \"angehört\", sondern sich nur mit den schriftlichen Vorträgen \"beschäftigt\" und ist den Vorträgen der Entega gefolgt.

 

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