Genau, das Gericht ist dem schriftlichen Vortrag gefolgt.
Verfahren gem. § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung.
Ich werde diese Woche mal das Urteil einscannen und zur Verfügung stellen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wurde übrigens gem. § 313a ZPO abgesehen.
(Gesetzestext dazu, maßgeblicher Abschnitt: \"(1) Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. In diesem Fall bedarf es auch keiner Entscheidungsgründe, wenn die Parteien auf sie verzichten oder wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Protokoll aufgenommen worden ist.\" - das heißt, ich kann lt. Gericht sowieso nichts machen ...)
Jeoch § 495a ZPO: Es wurde uns keine Frist gegeben, innerhalb derer wir das mündliche Verfahren hätten beantragen können.
Soll ich also jetzt erst mal - vorsichtshalber und unter Vorbehalt - gemäß Urteil zahlen oder nicht?
?
VG
Regina