Sehr geehrte Damen und Herren,
habe am 27.12.04 mit Ihrem Musterbrief der Gaspreiserhöhung widersprochen. Nun hat die rhenag Siegburg den \"Nachweis der Billigkeit\" angetreten. Man bezieht sich hierbei auf die Werte des Statistischen Bundesamtes für eine Liefrung von 4.000-5.000 Litern Heizöl. (Heizwert von Heizöl: 10,08kWh/l). Dafür mußten im Jahr 2004 3,36 Cent pro kWh bezahlt werden. Der entsprechende Gasarbeitspreis der rhenag lag bei 3,33 Cent/kWh. Durch die Preiserhöhung im Januar 05, stieg der Gasarbeitspreis auf 3,73 Cent/kWh, während der Heizölpreis bei 3,91 Cent/kWh lag.
War es das? Ist das das Ergebnis des Widerspruchs?
Habe nun die Jahresabrechnung bekommen und darin ist die Erhöhung ab Januar 2005 eingerechnet. Muß ich nun zahlen?
Vielen Dank für Ihre Infos.
Katrin Lischke