Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kontrolle des Gesamtpreises
tangocharly:
Ob du Recht hast oder ob nicht, sagt dir - wie immer - das Gericht
BGH , 08.03.2005, VIII ZB 3/04
Lesen unter Ziff. 2 auf Seite 5: Wenn der Klg. erst im Termin die entscheidenden Fakten liefert, dann kann mit \"sofortiger Wirkung\" anerkannt werden. Warum soll das bei der Offenlegung der Kosten- und Gewinnkalkulation anders sein ?
Auch die Argumentation besticht: Versorger berufen sich auf Art. 12 GG, machen dadurch eine Begutachtung durch gerichtlich bestellten Sachverständigen nötig, weil dem Verbraucher die Kalkulation nicht vorgelegt wird (die er dann selber auf Schlüssigkeit prüfen könnte -ohne Kosten zu verursachen-), und wollen dann ggf. die Kosten vom Gegner. Wem muß nun der höherwertige Schutz der Betriebsgeheimnise dann etwas Wert sein ?
So hat sich der EnWG-Gesetzgeber dies bestimmt in §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 EnWG vorgestellt.
taxman:
--- Zitat ---Original von Black
Sie meinen, dass das Gutachten immer nur der erste Kunde verklagte zahlen müßte und daher gute Chancen bestehen nicht der \"Erste\" zu sein.
--- Ende Zitat ---
Nein,
ich bin überzeugt das der Versorger die ersten 5-10 Versuche alle verliert und dann insgesamt nachgibt! Die Kommunen werden ihre einzelnen Stadtwerke-Chefs zurück rufen!
Die Sicherstellung der Daseinsvorsorge wird dann wieder verstaatlicht, da das jetzige Modell einfach schon versagt hat!
Selbst wenn die Versorger einzelne Verfahren gewinnen wird dennoch der Druck der breiten Masse (Wähler) dermaßen zunehmen, dass ein anderer Ausweg nicht mehr möglich sein wird. Die Politik wird sich davor nicht drücken mehr können!
Mit dem Energiepreisprotest sind wir immer noch am Anfang und gerade dabei die Spielregeln abzutasten!
Der Unmut der Leute ist bereits überreichlich da, die Zünder für ein Feuer ausgelegt! Es fehlt nur noch der Funke!
Netznutzer:
--- Zitat ---(die er dann selber auf Schlüssigkeit prüfen könnte -ohne Kosten zu verursachen-)
--- Ende Zitat ---
Gerade hier im Forum wird doch permanent darauf hingewiesen, dass ein Verbraucher eben nicht die Billigkeit des Preises feststellen kann, sondern dass dieses von einem Gericht bestimmt werden muss. Wozu dem Verbraucher vorab Unterlagen kiefern, mit denen er eh nichts anfangen könnte???
Gruß
NN
Black:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Ob du Recht hast oder ob nicht, sagt dir - wie immer - das Gericht
BGH , 08.03.2005, VIII ZB 3/04
Lesen unter Ziff. 2 auf Seite 5: Wenn der Klg. erst im Termin die entscheidenden Fakten liefert, dann kann mit \"sofortiger Wirkung\" anerkannt werden. Warum soll das bei der Offenlegung der Kosten- und Gewinnkalkulation anders sein ?
--- Ende Zitat ---
Weil § 315 BGB nur festlegt, dass der Preis der Billigkeit entsprechen muss aber dem Kunden kein eigenes \"Prüfungsrecht\" einräumt. Der Kunde hat einen Anspruch auf einen billigen Preis, aber keinen gesonderten Auskunftsanspruch. Das Feststellungs- und Prüfrecht hat nur das Gericht.
Anders als im zitierten Fall hat der Kunde auch kein gesondertes Zurückbehaltungsrecht bis zum Nachweis der Billigkeit. Die angebliche \"Unverbindlichkeit\" der Rechnung wird deswegen immer mit ihrer generellen Unbilligkeit begründet und nicht mit dem (noch) ausstehenden Billigkeitsnachweis.
Hätte der Kunde aus § 315 BGB einen eigenen Auskunfts- und Prüfungsanspruch müßte er auch nicht Feststellungsklage auf Ferststellung der Unbilligkeit erheben sondern könnte direkt auf Auskunftserteilung über die Preiskalkulation klagen.
Black:
--- Zitat ---Original von taxman
ich bin überzeugt das der Versorger die ersten 5-10 Versuche alle verliert und dann insgesamt nachgibt! Die Kommunen werden ihre einzelnen Stadtwerke-Chefs zurück rufen!
--- Ende Zitat ---
Das wäre aber nur dann der Fall, wenn die Preisanpassungen der Gewinnsteigerung dienten. Nur ein sehr dummer Versorger würde sich in diesem Fall auf einen gerichtlichen Rechtsstreit einlassen. Wenn ein Versorger \"insgesamt nachgibt\" also seine Preise nicht mehr anpasst ist er bald pleite und vom Markt verschwunden.
--- Zitat ---Original von taxmanDie Sicherstellung der Daseinsvorsorge wird dann wieder verstaatlicht, da das jetzige Modell einfach schon versagt hat!
--- Ende Zitat ---
Träumen Sie weiter. Das wird nicht passieren.
--- Zitat ---Original von taxmanSelbst wenn die Versorger einzelne Verfahren gewinnen wird dennoch der Druck der breiten Masse (Wähler) dermaßen zunehmen, dass ein anderer Ausweg nicht mehr möglich sein wird. Die Politik wird sich davor nicht drücken mehr können!
--- Ende Zitat ---
Bisher kann ich weder politischen Druck erkennen noch ist mir eine Partei bekannt, die die Rückverstaatlichung der Energieversorgung anstrebt. Oder.....höchstens die LINKE?
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