Energiebezug > Strom (Allgemein)

Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen

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userD0009:
@Black


--- Zitat ---Original von Black
Das wird nicht billig.
--- Ende Zitat ---

Super Aussage.
Woher wissen Sie das? Kennen Sie den konkreten Sachverhalt?
Wie @RR-E-ft schon geschrieben hat, gibt es die unterschiedlichsten Parameter zu beachten.

Was wäre, wenn ein Preis von 10 Cent/kWh vereinbart worden wäre? Wäre es dann u.U. nicht billig(im Vergleich zu Ihrem Strompreis etwa)?

Grüße
belkin

Black:

--- Zitat ---Original von belkin
@Black


--- Zitat ---Original von Black
Das wird nicht billig.
--- Ende Zitat ---

Super Aussage.
Woher wissen Sie das? Kennen Sie den konkreten Sachverhalt?
Wie @RR-E-ft schon geschrieben hat, gibt es die unterschiedlichsten Parameter zu beachten.

Was wäre, wenn ein Preis von 10 Cent/kWh vereinbart worden wäre? Wäre es dann u.U. nicht billig(im Vergleich zu Ihrem Strompreis etwa)?

Grüße
belkin
--- Ende Zitat ---

Bei einem niedrig geschätzten Abschlag von 50,- Euro im Monat macht das bei 6 Jahren 3.600 Euro. Bei 60,- Euro schon 4.320 Euro....

Wenn 10 Cent/kWh VEREINBART worden wären käme die Frage einer Billigkeitsprüfung gar nicht auf.

RR-E-ft:
@Black

Wenn 10 Cent/ kWh vereinbart worden wären, käme freilich die Frage nach der Billigkeit schon deshalb nicht auf, weil eben dieser Preis vereinbart wäre und deshalb für die gesamte Zeit gilt.

Bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht stellt sich immer die Frage nach der Billigkeit der getroffenen Ermessensentscheidung, die sich danach bemisst, wie die gegenläufigen Interessen der beiden Vertragspartner gegeneinander abgewogen wurden. Dafür muss man zunächst die gegenläufigen Interessen feststellen, die in die Abwägung einzustellen sind, um dann die Abwägung hinsichtlich der Grundlagen und des Ergebnisses zu beurteilen.

Der Sachverhalt gibt wohl nichts dafür her, dass ein feststehender Preis vereinbart worden sei.

Black:

--- Zitat ---Original von Black
Wenn 10 Cent/kWh VEREINBART worden wären käme die Frage einer Billigkeitsprüfung gar nicht auf.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Black
Wenn 10 Cent/ kWh vereinbart worden wären, käme freilich die Frage nach der Billigkeit schon deshalb nicht auf, weil eben dieser Preis vereinbart wäre und deshalb für die gesamte Zeit gilt.
--- Ende Zitat ---

Sie begründen doch nicht etwa mir gegenüber die inhaltliche Richtigkeit meiner eigenen Aussage?

RR-E-ft:
@Black

Ihre Empfehlung lautet dahin, zu zahlen. Und ich habe die Frage aufgeworfen, ob eine solche Empfehlung nicht grob fahrlässig sei, nachdem der zu Grunde liegende Sachverhalt nicht feststeht. Die Empfehlung muss wohl eher lauten, die Sache von einem Anwalt gründlich prüfen zu lassen.

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