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Rechnungen fuer 6 Jahre rueckwirkend bekommen

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Wasserwaage:

--- Zitat ---Original von MrMurphy
Allerdings verjähren die Forderungen nach 3 Jahren. Die Forderungen bis zum 31.12.2004 können demnach vom Engergieversorger nicht mehr eingeklagt werden.

MrMurphy
--- Ende Zitat ---

Das ist so nicht ganz richtig. Keine Verjährung ohne Fälligkeit. Keine Fälligkeit ohne Rechnung. Und damit keine 3 Jahre. (siehe § 27 AVBEltV, die war seinerzeit für diesen Fall gültig)

eislud:
@Wasserwaage

§ 24 Abrechnung Abs. 1 sollte aber auch nicht außer acht gelassen werden.

§ 24 Abrechnung
(1) Der Elektrizitätsverbrauch wird nach Wahl des Elektrizitätsversorgungsunternehmens monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.

Gruss eislud

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