Energiepreis-Protest > FlexStrom

Probleme bei Anbieterwechsel

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tomxl:
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ihr hab schon recht, wenn Ihr schreibt, dass ich den Vertrag selber gekündigt habe.
Das musste ich auch machen, da ich sonst die Kündigungsfrist nicht mehr hätte einhalten können. Dieser Hinweis kam übrigens von meinem neuen Versorger.
Das alles war deshalb so knapp, weil mir der alte Anbieter die Preiserhöhung erst kurz vor ablauf der Kündigungsfrist hat zu kommen lassen.
Was ich nur sehr merkwürdig finde ist:
Der alte anbieter darf mich niocht mehr versorgen, da ich Ihm gekündigt habe.
Der neue Versorger will mit mir keinen Vertrag machen.
Aber wer bekommt denn dann das Geld für meine Verbrauchten Einheiten.
Und welcher Tarif gilt, ich habe ja immerhin einen Auftrag für meinem Grundversorger erteilt?
Da beist sich die Katze doch in den Schwanz!?

Aber ich glaube sowas gibt es nur in Deutschland.
Da wird \"Reguliert\" und \"Liberalisiert\" aber die Kunden schauen mal wieder in die Röhre :-(

ktown:
Der alte Anbieter kann ihnen eigentlich nicht zu kurzfirstig die Preiserhöhung zukommen lassen, da es hier gesetzliche Regelungen gibt, die er einhalten muß.

tomxl:
... ganze 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist. Und das ganze noch in der Urlaubszeit. Soll heißen, ich habe das Schreiben bereits mehrere Tage im Brifkasten gehabt:-(

tomxl:
...und auf zur zweiten runde.

mitlerweile habe ich auch post von meinem alten anbieter bekommen und da heist es doch aufeinmal, dass ich die zählerstände zum 30.9.08 mitteilen soll.
das bedeutet im umkehrschlußß, dass ich von 1.7. - 30.9.08 die verbrauchten KW an den alten anbieter zahlen soll, obwohl ich gar keinen vertrag mehr mit ihm habe. man erinnere sich, diesen habe ich ja fristgerecht gekündigt und dafür auch eine kündigungsbestätigung vom versorger erhalten.

meine frage: muss ich auf diese aufforderung, die zählerstände zu melden, überhaupt reagieren und wenn ja wie? und gleich noch weitergedacht, muss ich ggf. den verbrauchten strom von 1.7. - 30.9.08 bei meinem alten versorger bezahlen, obwohl (ich betone es so gerne) ich KEINEN vertrag mehr zu diesem zeitpunkt mit ihm hatte?

Danke

MfG, tomx

userD0009:
@tomxl

Ohne den gesamten Thread gelesen zu haben, ein Hinweis auf die sog. Ersatzversorgung, § 38 EnWG.

Wobei, wenn ich den ersten Beitrag richtig verstehe, dann waren hatten Sie bei einem alternativen Anbieter, d.h. nicht bei dem örtlichen Grundversorger, einen Vertrag abgeschlossen und haben diesen gekündigt, um zurück zum örtlichen Grundversorger zu kommen.

Wenn der Sondervertrag gekündigt wurde, und die Kündigung rechtmäßig ist, dann sollte das Zahlungsverlangen des bisherigen Versorgers, mit dem ein Sondervertrag bestand, hinfällig sein.

Grüße
belkin

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