Energiepreis-Protest > FlexStrom
Probleme bei Anbieterwechsel
tomxl:
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe ist es so, das die forderungen von meinem alten lieferanten (ist nicht der grundversorger), dem ich zum 30.6.08 gekündigt habe, nicht rechtens sind?
wie soll ich mich jetzt verhalten?
soll ich die zählerstände trozdem meinem alten lieferanten melden, obwohl die zeit für die er die zählerstände haben will, außerhalb der vertragszeit liegen.
Danke
userD0009:
@tomxl
Die Forderung ist dann rechtens, wenn sie auf einer Grundlage(vertraglich oder gesetzlich) beruht. Im Umkehrschluss ist die Forderung des \"alten Lieferanten\" nicht rechtens, wenn es dafür keine Grundlage gibt(z.B. wenn der bisher bestehende Vertrag wirksam gekündigt wurde und zu dem fraglichen Zeitpunkt kein Vertragsverhältnis mehr mit dem \"alten Lieferanten\" bestand)
Ob der Vertrag wirksam gekündigt wurde, müssten Sie den Umständen in Ihrem Einzelfall entsprechend selber abschätzen, oder evtl. von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Damit eine Pflicht zur Übermittlung der Zählerstände besteht, bedarf es wiederum einer Grundlage. Diese könnte z.B. in einem Vertrag begründet liegen. Sollte allerdings kein Vertrag mehr bestehen, dann fehlt auch eine solche vertragliche Grundlage.
Gesetzl. Verpflichtungen zum Ablesen der Zählerstände finden sich z.B. in § 11 Abs. 2 StromGVV und GasGVV. Wobei diese Verordnungen nur für Kunden in der Grundversorgung gelten und laut Ihrer Aussage, es sich gerade nicht um ein Grundversorgungsverhältnis handelte.
M.E. besteht daher auch keine Pflicht zum Ablesen der Zählerstände.
Haben Sie denn für den besagten Zeitraum schon Zahlungen (evtl. Abschlagszahlungen) an einen anderen/neuen Stromlieferanten gezahlt?
Grüße
belkin
tomxl:
Ein klares nein, was die geleisteten Zahlungen angeht.
Wir haben nichts im voraus bezahlt und auch keinen weiteren Kontakt zum alten Lieferanten aufgenommen.
Ich werde auch nicht von selber in Aktion treten. Erst einmal abwarten.
Denn so wie sich die Sache jetzt darstellt habe ich keine weiteren Verpflichtungen gegenüber meinem alten Lieferanten.
Was ich nur sehr interessant finde ist, dass sich die VBZ mit dem Thema beschäftigt hat und zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen ist.
Ihrer Meineung nach müsste ich schon die Zählerstände melden und auch eine Zahlung leisten.
Und dieser Rat kam nicht mal eben so aus der Hüfte sondern wurde über mehrere Tage recherchiert und mir dann telefonisch mitgeteilt.
Da stellt sich mir die Frage in wessen Auftrag die beraten.
Sowas kann man doch nicht auf die Menschheit los lassen.
Da war ich schon ein bißchen enttäuscht.
tomxl:
... ein Jahr später.
Ich habe jetzt (1 jahr später) wieder eine Brief von Fl*xstrom erhalten.
In diesem wird mir wiederholt diese Abschlussrechnung prässentiert gekoppelt mit einer Aufforderung zur Zahlung des ausstehenden Betrages.
Ich habe wieder einmal einen Brief verfasst, in dem ich noch einmal auf die fehlende rechtliche Grundlage für diese Forderung hinwies und unmissverständlich mitteilte, dass ich nichts bezahlen werde.
Vorsichtshalber habe ich noch auf den Paragrphen 38 des ENWG hingewiesen und eine Kopie des Kündigungsbestätigungsschreiben, welches mir Fl*xstrom vor einem Jahr per Brief zukommen lies, beigelegt.
Ich bin schon mal gespannt was jetzt noch kommt.
Wir können ja Wetten abschließen. Ich tippe mal auf ein Inkassobrief!? :-(
Mich würde noch interessieren ob es nur mir alleine so geht oder ob es noch andere \"Opfer\" von Fl*xstrom und co. gibt?
Mit sehr freundlichen Grüßen Tomxl
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