Energiepreis-Protest > Stadtwerke Buchholz

Preiserhöhung Sondervertrag Gas

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sonar:
Hallo,
die hiesigen Stadtwerke kündigen im Rahmen eines bestehenden Vertrages (Sondervertrag) per 01.10.08 eine saftige Erdgas-Preiserhöhung von ca. 18 % (Arbeitspreis) an. Der neue Preis soll dann bis 30.09.09 gelten.

Will man das Angebot nicht annehmen, so läuft der Sondervertrag aus, und es gelten ab 01.10.08die \"veränderbaren Preise in der Grundversorgung\". Mit anderen Worten: Alles wird noch teurer, Preisbindung für 1 Jahr ausgeschlossen.
Die Stadtwerke Buchholz werden von EWE beliefert.

Bisher gab es hier relativ moderate Preiserhöhungen. Fragen:
1. Wie verhält man sich jetzt angesichts dieser drastischen Verteuerung?
    Einfach schlucken ohne begründete Nachweise des Versorgers?
2. Falls Nachweise gem. § 315 BGB und aktuelle Rechtsprechung verlangt
    und vorgelegt würden: Die lassen sich natürlich nur von einem Fachmann
    prüfen bzw. letztlich übers Gericht (also auch nur mit Gutachter). Das
    bedeutet Kostenrisiko im Klageweg.
3. Gibt es Orientierungsdaten aus der Praxis, mit denen man als Gas-Laie
    (jedoch kaufmännisch erfahren) Nachweise des Versorgers zumindest
    oberflächlich beurteilen kann?

Es wird zwar zu Recht zum Widerstand gegen solche Abzockermethoden der Gasmonopolisten aufgerufen, wie man sich als Betroffener aber zweckmäßig verhalten sollte, ist nicht so klar. Ich scheue keine Auseinandersetzung bei triftigen Gründen, es sollte aber auch klar sein, auf welche (Kosten-) Risiken man sich einläßt. Wenn eine Gemeinschaft Betroffener sich begründet wehrt, wäre das gewiß erfolgreicher.

Was meint man im Forum dazu?

bjo:
Hallo,
- Vertrag zu Hand nehmen und prüfen ob überhaupt ein Kündigungsrecht
besteht seites Versorger!
- Vertrag zu Hand nehmen und prüfen ob ein Preisänderungsrecht besteht
- Widerspruch einlegen mit Musterschreiben aber speziell für Sondervertrag
(Siehe Forum)
- nicht selber probieren
- nicht per Telefon oder Mail

=> Vereinsmitglied werden!

sonar:
Solche Hinweise sind wenig hilfreich.
Aufgrund der bereits erwähnten kaufm. Erfahrung kann ich natürlich einen Vertrag lesen. Der Sondervertrag eines Versorgers enthält stets eine Preisbefristung und den Vorbehalt der \"Preisanpassung\" nach einer bestimmten Zeit mit Kündigungsrecht des Kunden bei einer angekündigten Preiserhöhung. Im letzteren Fall würden ohne Fortbestehen eines \"Sondervertrages\" noch höhere Grundpreise verlangt - ohne zeitliche Bindung.
 
So oder so ist man also willkürlichen Preisforderungen ausgesetzt und kann zwischenzwei Übeln nur das relativ geringe wählen.

Frage ist: Kann man den Sondervertrag mit drastisch erhöhten Preisen fortbestehen lassen, jedoch unter Vorbehalt nach § 315 BGB etc.? Hat der Versorger bei einem ausgesprochenen Vorbehalt seinerseits das Recht, eine Vertragsfortführung zu verweigern?
Im Liefervertrag steht u.a.: \"Macht er (der Kunde) von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so gilt die Preisanpassung als genehmigt\".

sonar:
Nachtrag: Im bestehenden Sondervertrag steht kein Hinweis auf ein Kündigungsrecht des Versorgers, falls Kunde einer Preiserhöhung
unter Vorbehalt etc. zustimmt.

RR-E-ft:
@sonar

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Sondervertrag überhaupt eine wirksame Änderungsklausel enthält.

Die Klausel selbst erlaubt möglicherweise ohne vorher feststehende Anpassungstermine, Richtlinien und Begrenzungen eine Erhöhung der Preise auch unter der Möglichkeit, den ursprünglich in den Preis einkalkulierten Gewinnanteil zu erhöhen, und wohl zudem keine Verpflichtung zu Preissenkungen bei nachträglichen Kostensenkungen.

Dann verstößt die Klausel selbst gegen § 307 BGB und ist insgesamt unwirksam.

Fraglich zudem, ob der Sondervertrag überhaupt zum genannten Termin  wirksam gekündigt werden kann und, falls dies der Fall sein sollte, wirksam gekündigt (Form, Frist) wurde. Sonst besteht er unverändert fort, ohne dass es auf eine Erklärung des Kunden ankäme.

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