@leguan
Es ist erfreulich, wenn die Rechtschutzversicherer zu der Überzeugung gelangt sein sollten.
Bekanntlich unterstützen die Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen entsprechende Sammelklagen von Verbrauchern.
Vielleicht ist es auch in Frankfurt eine Überlegung wert, einen entsprechenden Anlauf zu nehmen.
Hierzu bedarf es aber immer Aktiver vor Ort, welche die Sache in die Hand nehmen und einen Anlaufpunkt für weitere Mitstreiter schaffen.
Verbraucherzentralen können ersichtlich entsprechende Unterstützung leisten.
Hierzu ist es jedoch erforderlich, aus einem Forum herauszutreten und mit
Mitstreitern vor Ort weitere gemeinsame Aktivitäten zu entfalten.
Ihr Versorger ist der Landeskartellbehörde schon aufgefallen, die jedoch einen geringen Handlungsspielraum hat. Zudem trägt diese die Darlegungs- und Beweislast für überhöhte Preise. Langwierige Prozesse will man nach Möglichkeit vermeiden. Das wissen auch die Versorger.
Bei einer Zahlungsklage gegen Verbraucher liegt die Darlegungs- und Beweislast hingegen beim Versorger (BGH NJW 2003, 2449f.; BGH NJW 2003, 3131 f.)
So soll es nach dem Urteil des Amtsgerichts Heilbronn auch bei Festellungsklagen der Kunden sein. Das geht auch gar nicht anders. Schließlich kennen die Kunden die konkrete Kostensituation des Versorgers nicht.
Vgl. auch hier:
http://www.meinepolitik.de/rhiel2.htmhttp://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=5712&key=standard_document_4633982http://www.wirtschaft.hessen.de/presse/hmwvl/Gaspreis.HTMhttp://www.mainova.de/uebermainova/198_9187.jspBemerkenswert ist der Zeitungsbericht in der FR vom 02.03.2005, wonach sich Mainova einem Musterprozess des BGW anschließen wolle.
Der BGW verkauft gar kein Erdgas und hat deshalb keine Kunden und auch kein Klagerecht. Als Lobbyverband kann er nur immer wieder öffentlich \"wehklagen\".
Wenn solche Meldungen an die Presse gegeben werden, ist es bezeichnend. Es gibt bis heute keinen \"BGW- Musterprozess\".
So einen wird es auch nicht geben.
Statt dessen gibt es die Klagen der Verbraucher gegen Gasversorger.
Darüber haben sich nun bestimmt auch die Fachleute Ihres Versorgers informiert:
http://www.bgw-kongress.de/detailansicht.php?id=458&a=veranstaltungen http://www.bgw-kongress.de/pdf_veranst/brennpunkt_gaspreisdisk_april.pdf Es könnte jedoch auch so sein, dass die Mainova- Mitarbeiter die \"interne Kommunikation\" bis dahin nicht verstanden hatten, wonach wohl alle Prozesse, die etwas mit Unbilligkeit zu tun haben, ggf. zentral vom BGW betreut und begleitet werden sollen, so wie es schon in Heilbronn der Fall war.
Dieses Verfahren ist ja im SWR- Film \"Betrifft: Das Gaskartell\", Erstausstrahlung 04.04.2005 gut filmisch dokumentiert.
\"Interne/ externe Kommunikation\" ist eben immer wieder ein leidiges Problem, dem man durch Schulungen begegnen muss.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt