Energiepreis-Protest > Stadtwerke Münster
Die Stadtwerke Münster drohen öffentlich mit Kündigung!
Cremer:
@Adi11,
das ist abhängig vom Vertrag, der hier im Forum nicht bekannt ist :(
Inselmann:
Hallo Zusammen,
ich habe mal die 2-seitigen \"Bedingungen zum Sonderabkommen über die Lieferung von Erdgas - Fassung Januar 1993\" nachgeschaut. Das sind die Bedingungen, die mit der Umstellung von uns auf das Sonderabkommen im Juli 1997 ausgehändigt worden sind. Mir ist nicht bekannt, dass sich seitdem etwas für Bestandskunden dieses Vertrages geändert hat. Bis auf den Namen, der auf der Jahresrechnung seitdem immer mit \"Heizgas-Sonderabkommen\" und ab 01.03.2008 als \"Münster: perfekt\" ausgewiesen wird/wurde.
@Cremer und @Adi11: In diesen (zumindest in meinen) und vermutlich auch in den Bedingungen von Adi11 steht unter
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4. Laufzeit
Dieses Sonderabkommen hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr. Es kann danach vom Kunden oder den Stadtwerken mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
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Ich nehme an, dass die Stadtwerke bei Nichtunterschreibung der Preisänderungsklausel demnach Ihr vertragliches \"Recht\" nutzen wird.
@Tommi266
Diese Frage stellt sich mir auch.
Vorletzte Woche habe ich (zum Ersten mal) eines der bekannten Musterbriefe benutzt (bei mir was es der Musterbrief von der Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen. Der war irgendwie \"neuer\", als der von der VZ NRW) und gegen die Gaspreiserhöhung per Fax widersprochen. Gleichzeitig habe ich das Lastschriftverfahren gekündigt und möchte auf Überweisung/Dauerauftrag wechseln, da ich nichts in den Bedingungen gefunden habe, die das Lastschriftverfahren voraussetzen.
Wie dem auch sein. Auf die gleichzeitig angekündigte Änderung der Bedingungen (die hier diskutierte Preisänderungsklausel) bin ich in dem Widerspruch nicht eingegangen (das sieht das Musterschreiben ja auch nicht vor). Verunsichert durch die Presse und dem hier schon zitierten \"Erinnerungschreiben\" der Stadtwerke Münster, möchte ich nun natürlich nicht in die Grundversorgung rutschen und auch hier Fragen, was ich tun kann.
Ist es ratsam den Widerspruch gegen die Gaspreiserhöung erneut auszustellen, mit einem Hinweis, dass man der neuen Preisänderungklausel zustimmt, jedoch der Gaspreiserhöhung widerspricht?
Was ich dabei nicht verstehe.
1. Wenn ich der Preisänderungsklausel zustimme, stimme ich dann nicht automatisch der Gaspreiserhöhung zu? Damit wäre der Widerspruch doch eigentlich sinnlos, oder?
2. Was hält eine Stadtwerke eigentlich davon ab, bei jeder Gaspreiserhöhung eines Sondervertrages dem Kunden fristgerecht selbst zu kündigen, damit dieser einen neuen Sondervertrag mit neuen Preisen/Bedingungen bei ihnen abschliesst und damit keinen Widerspruch ablegen kann? Klingt für mich unerhört aber im Bereich des möglichen, oder? Wer will schon gerne in einen teuren Grundtarif fallen?
3. Wenn ich nun in den Grundtarif zwangsweise gewechselt werde, welcher Preis gilt dann da für mich, wenn ich vorher Widerspruch gegen die Preiserhöhung im Sondervertrag eingelegt habe? Dabei sei gesagt, dass die Preiserhöhung natürlich auch den Grundtarif betrifft, nur zu einem anderen Wert. Dennoch ist der alte (bis 31.08.2008) Grundtarif mit 6,04 ct/kwh (Sondertarif bei unserem Verbrauch von 25000kwh/Jahr liegt hier bei 5,58 ct/kwh) deutlich billiger, als nach der Erhöhung zum 01.09.2008. Hier liegt der Preis im Grundtarif bei 7,59ct/kwh und im Sondervertrag bei 7,12ct/kwh.
4. Diese neue Klausel liest sich für mich etwas unverständlich. Zitat: \"Der Lieferant ist berechtigt bzw. verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen,...\". Kann ich dann überhaupt einen Widerspruch wegen überhöhten Gaspreis als unbillig anrügen? Das muss doch trotzdem möglich sein oder wo ist da mein Denkfehler?
Eigentlich meine finale Frage:
Was muss ich wie formuliert an die Stadtwerke schreiben, damit ich nicht zwangsweise in den Grundtarif rutsche und der Preiserhöhung dennoch widerspreche?
Ich hatte das so gedacht:
\"Wie schon am 16.08.2008 mitgeteilt nehme ich erneut Bezug auf die von Ihnen verkündete Gaspreiserhöhung und widerspreche dem neuen erhöhten Preis und rüge die von Ihnen festgesetzten Gaspreise als unbillig gemäß § 315 Abs. 3 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit. ... ...\"
kurz am Ende dann
\"...Entsprechend kündige ich hiermit die erteilte Einzugsermächtigung und gehe zur Zahlungsweise per Einzelüberweisung über.
Ergänzend füge ich hinzu, dass ich im Rahmen der gesetzlichen Notwendigkeit Ihrer neuen Preisänderungsklausel ab 31.08.2008 vorbehaltlich zustimme. Diese Zustimmung meinerseits geht nicht einher mit der Zustimmung Ihrer gleichzeitig angekündigten Gaspreiserhöhung, der ich mit dem Schreiben vom 16.08.2008 und mit diesem Schreiben erneut aus oben erwähnten Gründen widerspreche.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.
...\"
Geht das so? Soll das \"vorbehaltlich\" darein oder dreht man sich dann wieder einen Strick, da die Stadtwerke dass dann nicht akzeptieren muss?
Bin für jeden Rat dankbar.
Danke und Gruß,
Thilo
Netznutzer:
http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/?em_cnt=637394&
Gruß
NN
wulfus:
Man beachte den Zynismus in der Stadtwerke-Ankündigung:
„Umstellung auf verbraucherfreundliche Geschäftsbedingungen“
.
Inselmann:
Hallo nochmal,
@Netznutzer: Der Artikel der WN war mir bereits bekannt, auch der Kommentar von Herrn Ahlers des BdEv Münsterland. Darauf zielen ja meine Fragen ab...
Wie kann ich es verhindern, dass ich in die Grundversorgung \"gesteckt\" werde und die Gaspreiserhöhung annehmen muss? Herr Ahlers bietet zwar eine Infoveranstaltung an, die am 03.09. ist, nur leider ist der Termin schon über den Termin der Akzeptanz der Preisänderungsklausel (25.08.2008 ) hinweg, sowie über die Preisanpassung selbst (zum 01.09.2008 ). Ansonsten schreibt Herr Ahlers nur, dass man sich nicht ins \"Boxhorn\" jagen lassen soll und Widerspruch einlegen soll. Ja klar aber wie nun, bezogen auf die Stadtwerke?
Da ich ab 2.9. für 3 Wochen in Urlaub bin, muss ich jetzt reagieren.
Meine Idee ist es daher, die bekannten Musterschreiben um ein paar Sätze zu erweitern (siehe oben). Dabei möchte ich mir selbst natürlich keinen \"Strick\" drehen und ich bin absoluter Leihe in diesen Formulierungen!
Noch eine weiter Frage zu den Formulierungen oben
Sollte ich noch zu den Ergänzungen des Widerspruchs evtl noch schreiben, dass ich gleichzeitig mit dem Widerspruch auch den Grundversorgungstarif mit einbeziehe -- falls also die Stadtwerke mich trotz der vorbehaltlichen Zustimmung der Preisänderungklausel in den Grundtarif wechselt, dass dort auch für mich die Preise vor der Preiserhöhung zum 01.09.2008 gelten, also 6,04 ct/kwh anstatt 7,59 ct/kwh?
Ist ein solcher Einbezug in dem Widerspruch möglich, da es ja eigentlich einen Vertrag (Grundversorgung) betrifft, den ich zur Zeit nicht habe?
Danke und Gruß,
Thilo
@wulfus: was soll man dazu sagen... Aus Sicht der Stadtwerke ist es das Verkausargument für die neue Klausel... ;)
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