Hallo, liebe Mitstreiter der Stadtwerke Münster,
mit großer Verwunderung verfolge ich derzeit die Aktion der VBZ /NRW/Münster.
Ich kann nicht glauben, dass man tatsächlich zur Anerkennung der neuen Preisgleitklausel und dann auch noch zum Widerspruch mit der Zahlung \"unter Vorbehalt\" rät.
Denn, wie Herr Fricke ja weiter oben schon ausgeführt hat, ist die Änderungskündigung ja offensichtlich überhaupt nicht zulässig, und die neue Preisgleitklausel wohl ebenfalls wegen § 307 BGB unwirksam.
Wenn die Klausel in der bisherigen Form tatsächlich wirksam sein sollte, so besteht schon kein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 313 BGB. Überhaupt fehlt eine sachliche Begründung dafür, weshalb die Verträge nun geändert werden sollen. Entweder die Klauseln sind so tranparent, dass man die Berechtigung einer Erhöhung an diesen selbst messen kann oder sie sind es eben nicht.
Warum die VBZ da schreibt, die Umstellung sei juristisch nicht zu beanstanden, kann ich in diesem Kontext überhaupt nicht mehr nachvollziehen.
Aber was macht man nun am Besten ?
Ich würde der Kündigung aus den obigen Grund widersprechen und dann natürlich auch Widerspruch gegen die Preiserhöhung ab dem 01.09.2008 einlegen. Des Weiteren würde ich, wie auf den Internetseiten des Bundes der Energieverbraucher nachzulesen ist , meine Abschläge und die Jahresrechnungen auf jeden Fall
kürzen und nicht nur \"unter Vorbehalt\" weiterzahlen.
Wenn man das konsequent, und ja inzwischen auch langjährig erprobt macht, ist es m. E. völlig egal, ob einen die Stadtwerke dann auch wegen der fehlenden Unterschrift unter den neuen Sondervertrag in die \"Grundversorgung\" abschieben, weil man durch die Kürzungen ja jede noch so schlechte Einstufung locker wieder ausgleicht, und insofern überhaupt keine Nachteile befürchten muss. Dies gilt aber selbstverständlich nur, wenn man auch mit dem bekannten Mustertext des Bundes der Energieverbraucher widerspricht.
Die VBZ NRW / Münster geht mit
ihrem Widerspruchstext aber unverständlicherweise davon aus, dass man der neue Preisanpassungklausel akzeptieren sollte, ( was eigentlich m. E. unsinnig ist, weil sie ja offensichtlich auch unzulässig ist) und rät dann auch noch zum meiner Meinung nach völlig inkonsequenten Widerspruch mit der Zahlung \"unter Vorbehalt\".
Hier kann ich der VBZNRW/Münster überhaupt nicht mehr folgen, denn wir alle wissen doch zu gut, dass die Zahlung \" unter Vorbehalt\" die Widerspruchseinleger überhaupt nicht weiterbringt.
Im Gegenteil, sie zahlen immer noch die bisherigen Abschläge weiter, und müßten mit geringsten Erfolgsaussichten selbst klagen, um zu ihrem Recht und zu Ihrem Geld zu kommen.
Dort wird m.E. eine riesen \"Sackgasse\" aufgebaut, in die die Verbraucher in Münster hineinfahren, es sei denn die Verbraucherzentrale führt tatsächlich mal einen Musterprozess und gewinnt ihn auch noch. Dann hätten diese Verbraucher vielleicht auch noch eine Chance, evtl. an das zuviel gezahlte Geld zu kommen. Aber wer kann und will solange warten ? Vielleicht klagt die VBZ auch nie, und dann unterliegt man selbst auch noch der Verjährung von drei Jahren und dann kann man diese Art der Widerspruches m. E. \"nur noch in die Tonne werfen\" !
Das ist aber doch alles schon lange bekannt ! Deswegen verstehe ich nicht, warum man ausgerechnet bei der VBZ jetzt diese Vorgehensweise empfiehlt.
M.E. sollte man die neuen Preisgleitklausel
nicht unterschreiben ( es bringt ja sowieso nichts Positives und vielleicht sogar noch Negatives) ) und einfach der Preiserhöhung mit dem Musterbrief des Bundes der Energieverbraucher widersprechen
und die Abschläge und die Jahresrechnungen entsprechend kürzen. Denn Die Kürzung ist das Wichtigste überhaupt !!!Wer dann noch mag, kann ja auch noch der unzulässigen Änderungskündigung der Stadtwerke widerprechen, obwohl das die Stadtwerke wahrscheinlich überhaupt nicht stören wird.
Wer aber bei der so wichtigen Preiserhöhung nur \"unter Vorbehalt\" widerspricht, verschenkt eine rechtlich zulässige Möglichkeit, die Versorger in Zugzwang zu setzen, und das ist m. E. aus meiner nun fast vierjährigen Erfahrung heraus absolut entscheidend. Genau das haben wir nämlich leider bei einer ähnlichen Aktion verschiedener Gemeindevorstände hier im Münsterland schon leidvoll erfahren müssen. Erst jetzt merken diese Verbraucher erst, auf was sie sich da eingelassen haben, und laufen nun in Scharen zu den \"Kürzern\" über.
Also, m. E. die neuen Verträge nicht unterschreiben, egal ob man in die Grundversorgung abrutscht, oder nicht, und dann Widerspruch nach § 315 BGB einlegen
und kürzen !!!Musterbriefe gibts dazu direkt bei uns unter energiebund @web.de, oder auf der nächsten Veranstaltung am 03.09.08 um 20 Uhr im \" Rodizio\" auf der Kanalstrasse 151 in Münster.
Mit freundlichen Grüßen
B. Ahlers
Regionalvertretung Münsterland