Energiepreis-Protest > MVV Energie
Änderung der Gaslieferbedingungen
Cremer:
@SteGro,
Falsch,
Die (neue) GasGVV gilt in/bei Verträgen in der Grundversorgung, siehe § 1 der GasGVV:
\"Diese Versorgung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 des EnWG zu Allgemeienn Preisen mit gas zu beliefern haben\"
Die (bisherige) AVBgasV gilt weiterhin bei Sonderverträgen.
SteGro:
Aha, und was soll ich denen jetzt schreiben?
Wenn ich bis 01.09. nicht widerspreche, gelten die Änderungen der Gaslieferbedingungen als genehmigt.
Wenn ich widerspeche wird der Vertrag zum 01.10. gekündigt.
Edit:
Außerdem dachte ich die AVBGasV gilt bei Sonderverträgen eben NICHT?
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Cremer
@SteGro,
Die (bisherige) AVBgasV gilt weiterhin bei Sonderverträgen.
--- Ende Zitat ---
Das ist so wohl ebenso falsch!
@SteGro
bitte z.B. mal hier lesen:
Normsondervertrag?
Gelten für Altverträge die AVBGasV oder die GVV?
Sondervertragskunden Argumentationshilfen
Bitte auch mal etwas stöbern, Ende letzten und Anfang diesen Jahres gibt es massenhaft Threads zu diesem Thema.
Tip: keine Antwort ist manchmal die beste Antwort.
Sicher aber dann, wenn Schweigen auf ein \"Angebot\" nicht als Annahme gewertet werden kann!
Auch dazu gibt es hier reichlich Infos ;)
Derartige Änderungskündigungen sind weder notwendig noch rechtens:
Landeskartellebhörde NRW: Änderungskündigung kartellrechtswidrig
SteGro:
Mein Schweigen kann also -anders als von MVV dargestellt- nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet werden?
Ist das juristisch korrekt??
Dann würde ich nämlich erstmal gar nichts machen.
Kampfzwerg:
korrekt.
obwohl manche hier auch der Meinung sind, dass man eine derartige Vertragsänderung unverzüglich zurückweisen sollte.
aber gar nichts machen? - stöbern und lesen, lesen lesen ;)
und Dir Deine eigene Meinung bilden.
Dann kannst Du Dich immer noch entscheiden.
Sicher ist, dass ein SV so lange besteht, so lange er nicht rechtswirksam gekündigt worden ist.
Gibt es in Deinem Vertrag überhaupt eine Kündigungsklausel?
Und ebenso sicher ist es, dass eine Änderungskündigung im Falle eines Widerspruchs nach 315 etc. nicht rechtens ist.
Im Falle der Nichtbeachtung hilft es manchmal auch schon, den Versorgern in deutlichen Worten eine kleine Beschwerdeflut bei den zuständigen Behörden anzudrohen ;)
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