Energiepreis-Protest > MVV Energie
Änderung der Gaslieferbedingungen
SteGro:
Wie gesagt, mein bestehender Vertrag verweist auf die AVBGasV.
Der Vertrag kam damals durch \"konkludentes Handeln\" zustande.
MVV bezeichnete unser Vertragsverhältnis auch stets als Sonderabkommen, auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt den ich explizit per Unterschrift angenommen hätte (nur \"Begrüßungsschreiben\") und keinen konkret vereinbarten Anfangspreis.
Kampfzwerg:
Du musst wirklich noch mal etwas genauer hier im Forum nachlesen!!
Vor allem in den Grundsatzfragen.
--- Zitat ---Wie gesagt, mein bestehender Vertrag verweist auf die AVBGasV.
--- Ende Zitat ---
in den AGB oder Sonderbedingungen?
Bei den AGB fragt man sich, ob diese überhaupt wirksamer Vertragsbestandteil geworden sind. Falls ja unterliegen sie dann des weiteren der Inhaltskontrolle nach §305 ff.
--- Zitat ---Die neuen Vertragsbedingungen werden automatisch zum 01.10.2008 wirksam und enthalten ein Preisänderungsrecht, welches vermutlich der aktuellen Rechtsprechung standhält.
--- Ende Zitat ---
Wie willst Du das! denn bitte beurteilen können?
SteGro:
So, ich habe gestern nach Feierabend nochmal in den Vertrag geschaut, wegen einer Kündigungsklausel, und er besteht eigentlich nur aus zwei Sätzen:
Einmal das die AVBGasV bestandteil des Vertrages sind und zum Anderen, dass die Laufzeit ein Jahr beträgt und sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängert wenn nicht (abweichend von AVBGasV) zwei Monate vor Ablauf schriftl. gekündigt wird.
So steht\'s drin.
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