Am 18.12.2007 war Großkampftag in Celle beim Oberlandesgericht.
Morgens setzte sich die Rechtsabteilung der swb AG (Bremen) mit Ihrer Konzerntochter der KGU Union gegen den Vorwurf einer AGB-rechtswidrigen Preisklausel gegen die Verbraucherzentrale zur Wehr (ob erfolgreich oder nicht, weiß man nicht)
und Mittags waren dann die Stadtwerke Hannover und die EVB Huntetal an der Reihe.
die Verhandlung war in der Sache positiver als gedacht.
Das Gericht will nicht von der – m.E. völlig unzutreffenden – Entscheidung des BGH abweichen. Das war der negative Punkt.
Wenn aber das Gericht meint, allein das Bestreiten der WP- Bescheinigungen sei ausreichend um den Beweis eines „billigen“ Preises mit einem Parteigutachten nicht führen zu können, so ist das doch schon kleiner ein Fortschritt.
Der Beweis soll nicht nur über die Höhe der Beschaffungskostenerhöhung und –Weitergabe – geführt werden, sondern der Gutachter soll sich auch mit der Frage befassen, inwieweit eine mögliche Kostenreduzierung entweder tatsächlich vorlag oder aber ohne stichhaltige Gründe nicht wahrgenommen wurde.
Das ist ja auch der Ansatzpunkt in diesem Verfahren.
Hier ist der Beschluss wiedergegeben.
Uwes