Ihre Stadtwerke begegnen Ihnen als Versorger auf Augenhöhe und nicht in einem öffentlich-rechtlichen Über-Unterordnungsverhältnis.
Suchen Sie sich einen Anwalt, der Ihnen das Unverständliche ausdeutscht, der Ihnen das Vertragsverhältnis klärt, der ggf. mit § 315 BGB was anfangen kann bzw. weiß, was man unter Transparenzgebot versteht.
Sparen Sie Zeit, Mühe und Aufwand und lassen Sie die Arbeit jemandem zukommen, der dafür ausgebildet ist.