Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
AKW NEE:
Es gibt hier verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Die betroffenen Verbraucher sollten über die Handlungsmöglichkeiten mit allem für und wieder informiert werden. Um dann eine Entscheidung zu fällen. Bei der Besprechung der Vorgehensweise sollte mensch berücksichtigen:
1. Die E.ON Avacon hat nicht eingestanden, dass die Anpassungsklausel unwirksam ist, sondern dass diese bei der Berechnung falsch angewendet wurde.
2. Nach der derzeitigen Lage sind die Preisanpassungen auf Grund von gesetzlichen Abgaben und Steuern rechtens.
3. Hat noch kein Kunde seinen Anspruch konkret in einer Summe gegenüber der E.ON Avacon benannt.
Christian Guhl:
1.Eon-Avacon hat geschrieben : \"Der Vertrag enthält keine entsprechende Preisänderungsklausel. Es war nur die Weitergabe steuerlicher Änderungen rechtmässig.\"
2.Die Erhöhung der MwSt.durfte weitergegeben werden.Zur Berechnung der EEG und KWKG-Abschläge wurde hier schon mal etwas gesagt : Alle Stromrechnungen sind falsch !
Ob man diese überhaupt zahlt, muss jeder selbst entscheiden.
Die Stromsteuer hat sich, meine ich, längere Zeit nicht geändert.
3.Die Kunden können die Ansprüche konkret auch nicht bennen. Dazu fehlt ihnen das \"Insiderwissen\".Brauchen sie auch nicht. In solch einem Fall behilft man sich mit einer \"Stufenklage\". (Hat mir ein Anwalt verraten).
@egn
Und was predigen wir hier den Kunden immer wieder ? - Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss dem widersprochen werden. Dann muss der Versorger klagen ! Und was glauben Sie, was der Versorger macht, wenn er einen Mahnbescheid bekommt ?
egn:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
@egn
Und was predigen wir hier den Kunden immer wieder ? - Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss dem widersprochen werden. Dann muss der Versorger klagen ! Und was glauben Sie, was der Versorger macht, wenn er einen Mahnbescheid bekommt ?
--- Ende Zitat ---
Es geht um die Kunden die bisher nicht widersprochen haben sondern den unrechtmässigen Preis bezahlt haben. Wenn Avacon die Rückerstattung nicht in angemessener Zeit durchführt dann sollten sich diese Kunden nicht davor scheuen das an zu mahnen und gegebenenfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Dann hat Avacon entweder die Wahl das sofort zu zahlen oder aber vor Gericht zu gehen. Da sie vor Gericht aber schon mal verloren haben bleibt ihnen nichts anderes übrig als hurtig zu zahlen sonst kommt der Gerichtsvollzieher.
Also mir wär das die paar Euro für den Mahnbescheid schon wert, alleine schon um den Konzernen zu zeigen dass sich die Verbraucher nicht alles gefallen lassen. Und man stelle sich vor das machen einige 1000 Verbraucher koordiniert gleichzeitig.
Christian Guhl:
@egn
Das ist natürlich ein netter Gedanke, wenn der Gerichtsvollzieher mit einigen Säcken voller Mahnbescheide bei Eon-Avacon vor der Tür steht. Läßt sich wahrscheinlich aber leider nicht verwirklichen. Scheitert schon daran, das die Kunden, wie AKW Nee schon sagte, die Höhe ihrer Forderung nicht kennen und deshalb keinen Mahnbescheid beantragen können.Das größte Problem ist aber, das wahrscheinlich die wenigsten der 40.000 Kunden überhaupt von der Möglichkeit der Rückforderung wissen.Hier in Lüchow-Dannenberg und in den Nachbarkreisen Lüneburg und Salzwedel konnten wir dafür sorgen, das es durch die Presse ging.Aber was ist mit dem Rest des Avacon-Hoheitsgebietes ?
Solange nicht die überregionale Presse das Thema aufgreift, wird der Kelch der Erkenntnis an den meisten Kunden vorübergehen.Ich kann nur hoffen , das es auch woanders Initiativen gibt, die den Leuten die Informationen weiterleiten.
Fidel:
Moin:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
@Fidel
Woher stammt die Schätzung mit 40.000 betroffenen Kunden ?
--- Ende Zitat ---
@Christian Guhl
Diese Schätzung stammt laut Bericht der \"Landeszeitung\" von Thomas Wiegand, dem Vorsitzenden der \"Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg\" (IGEL).
Gruß
Fidel
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