Energiebezug > Strom (Allgemein)
Schadenshaftung nach Stromsperrung
bjo:
dann gelten diese AGB´s
http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/privatkunden/wwe/strom/rwe-strom-mit-treueplus/property=Data/id=501338/download-treueplus-1.pdf
Tarifkunde vorrausgesetzt!
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10 Was passiert, wenn ich nicht (rechtzeitig) bezahle?
10.1 Fordert RWE Westfalen-Weser-Ems Sie bei Zahlungsverzug erneut zur Zahlung auf
oder lässt den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, kann RWE Westfalen-
Weser-Ems Ihnen die dadurch entstehenden Kosten pauschal berechnen.
10.2 Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommen,
kann RWE Westfalen-Weser-Ems die Stromlieferung 4 Wochen nach Androhung
unterbrechen lassen und den örtlichen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der
Versorgung beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung
außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder Sie darlegen, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. RWE
Westfalen-Weser-Ems kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der
Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der
Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf RWE Westfalen-Weser-Ems
eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen
nur durchführen lassen, wenn Sie nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit
Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug sind. Der Beginn der
Unterbrechung der Versorgung wird Ihnen 3 Werktage im Voraus angekündigt.
RWE Westfalen-Weser-Ems lässt die Versorgung unverzüglich wiederherstellen,
sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und Sie die Kosten der
Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt haben.
10.3 Sie können gegen Ansprüche von RWE Westfalen-Weser-Ems nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
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okidoki06:
danke, aber....bei laufenden Verträge verstehe ich das ja, aber meine laufenden Zahlungen sind alle fristgemäß beglichen, die Schlusszahlung aus dem Vor- Vorvertrag fehlte nur, wurde aber innerhalb des gegebenem Zeitrahmens beglichen.... ich bin kein säumiger Zahler, hatte niemals einen Rückstand und dieser ist von mir nach Bekanntwerden sofort ausgeglichen worden (wie gesagt...5.8. Zettel im Briefkasten, Überweisung sofort 6.8. Morgens)
bjo:
Hallo,
ich fass mal zusammen
- keine Zahlungsfristen versäumt!
- RWE hat zu kurz gemahnt
- RWE hat zu früh gesperrt
= > RE suchen RWE auf Schadensersatz verlagen!
okidoki06:
Der \"Spass\" geht weiter. Das RWE bestätigt den Eingang aller offenen Forderungen zum 7.8. , 7:58 Morgens (sprich 25 Stunden vor Ende der Frist) zieht sich jetzt aber darauf zurück, dass die von Ihnen gesetzte Frist zwar eingehalten wurde (ich sollte ja bis zum 8.8. zahlen) aber sie nicht dazu verpflichtet sind diese einzuhalten...meine Forderung nach Schadenersatz somit hinfällig wären. ? ? ?.......ist das nun noch begreifbar oder nicht ? Ich sitze jetzt auf einem Schaden von 15.000,-- Euro, keine Versicherung zahlt, RWE mauert
AKW NEE:
Hier ist Ihnen nicht abschließend zu helfen. Ich gehe davon aus, dass der Versorger Schadensersatzpflichtig ist. Gehen Sie sofort zu einem Anwalt.
siehe auch hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
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