Energiebezug > Strom (Allgemein)
Schadenshaftung nach Stromsperrung
okidoki06:
Versuche meinen Fall so klar wie möglich darzustellen. Energielieferungsvertrag (nur Strom, HT und NT) wurde in 1998 abgeschlossen. Trennung von meiner Frau in 2006, Auszug aus der Wohung aber selbst weiterhin die Abschläge gezahlt. Kündigung des Anschlusses und Schlussabrechnung in 02/2008, meine Ex hat danach den Anschluss auf Ihren Namen umgemeldet und wollte die Schlussabrechnung zahlen. Auszug meiner Frau, Kündigung des Anschlusses von Ihr per 1.6., ich bin danach wieder in die Wohnung eingezogen, da ich Eigentümer bin. Neuer Vertrag (alles beim RWE), Abschläge ab 1. Monat gezahlt, keine Rückstände !!.....plötzlich am 5.8.2008 orangener Zettel vom RWE im Briefkasten....Schlusszahlung von 02/2008 noch offen (~450,-- Euro, Zahlung bis 8.8.2008 (3 Tage!) sonst Sperrung. Bin dann auch für meine EX sofort am 6.8.2008 in Vorlage getreten und habe exakt den angeforderten Betrag überwiesen und auf eine Kurzreise gegangen. Komm am 9.8. wieder....Strom abgesperrt, 2 Kühltruhen abgetaut, Lebensmittel im Kühlschrank verdorben...Ausfall der Aquarienpumpe, 150 Liter Wasser haben sich dadurch im Wohnzimmer verteilt, Möbel, Teppich ruiniert, Schadenshöhe ca 10.000,-- Euro......wer haftet ? Zettel im Briefkasten besagt, Sperrung am 8.8. durchgeführt, Kosten für Neueinrichtung ca 110,-- Euro
Ich habe doch die lfd. Zahlungen per Einzugsermächtigung zugelassen(ist auch passiert, lt Rückfrage beim Kundencenter keinerlei Rückstände), Forderung existiert nur aus Schlussabrechnung des Vor-Vorvertrages, die zudem auch in der vorgegebenen Frist von 3 (drei) Tagen (Einwurf am 5.8. Datum des Anschreibens, Überweisung (auch Ausführung) am 6.8.), sofort am Folgetag nach Zustellung gezahlt wurde...
userD0009:
@okidoki06
Es handelt sich bei den von Ihnen aufgeworfenen Fragen primär um Schadensersatzansprüche und ist keine Frage des Energiepreisprotestes.
Auf Schadensersatz haftet derjenige, der dem anderen zurechenbar einen Schaden zugefügt hat und dabei schuldhaft gehandelt hat.
Ob in Ihrem Fall der Energieversorger, der Netzanbieter, die (geschiedene) Ehefrau oder gar Sie selbst verantwortlich sind, ist bei einer solchen Schadenshöhe durch einen Rechtsanwalt zu klären.
Diesem müssen Sie den Sachverhalt viel genauer darlegen, und dann kann die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Grüße
belkin
okidoki06:
es geht mir primär darum ob die Einstellung der Stromlieferung unter diesen Voraussetzungen zulässig ist und vor allem mit diesen Fristen....
Sollten sich die \"Protestierer gegen den Preis\" dadurch auf den Schlips getreten fühlen, dass hier ein \"Protestierer gegen Gutherrenmanier\" schreibt so bitte ich bei den Gutleuten untertänigst um Vergebung und um Abschiebung in ein anderes Forum ..ich fand \"Ich brauche dringend Hilfe\" als angemessene Überschrift
bjo:
Hallo,
eine Energiesperrung aus welchem Grund auch immer muß 14 Tage vorher
schriftlich mit eigenhanändiger Unterschrift des Veranlassers angekündigt werden. Mehr dazu hier im Forum!
okidoki06:
Hallo \"Nachbar\" (bin auch aus Dorsten)...wo kann ich handfeste Aussagen finden, damit ich entsprechend vorbereitet im Kundencenter auflaufen kann? Suchwörter sperre +strom ergab keine Übereinstimmung, energiesperre nur nen link zu Wasser
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