@Ranja
Wie ich bereits in meinem vorherigen Beitrag erläutert habe, habe ich in der GasGVV keine Formvorschrift gefunden bzgl. der Androhung einer Unterbrechung der Gasversorgung.
Meiner Meinung nach, reicht daher die Androhung in Form einer E-Mail aus.
Allerdings wäre, falls es sich bei der E-Mail um die erstmalige Androhung handeln würde, die 4 Wochenfrist nicht gewahrt worden.
Nur, das bringt Ihnen auch nichts, wenn am 12.08.08 das Gas abgedreht wird. Was jemand nach dem Gesetz darf und was nicht, spiegelt sich leider oft nicht in dem wahren Handeln wieder.
Es besteht dann zwar die Möglichkeit sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, aber das ist mit Kosten, Mühen und \"Nerven\" verbunden, auch wenn man am Ende Recht bekommt.
Ich persönlich halte die Wahrscheinlichkeit für nicht gering, dass bereits am 12.08.08 die Versorgung unterbrochen wird.
Falls Sie es genau wissen wollen, können Sie das EVU ja auffordern, sich eindeutig zu äußern.
Nur, was am 12.08.08 oder an einem anderen Tag in der Zukunft passieren wird, kann ich nicht vorhersagen. Mir fehlt dazu die Fähigkeit die Glaskugel zu interpretieren.
Ironie beiseite, ich verstehe Ihre missliche Lage. Und Sie haben womöglich gute Chancen die Sache vor Gericht zu gewinnen, nur ist das m.E. aus den oben genannten Gründen bei 85 Euro in keinem Verhältnis.
Grüße
belkin