Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuburg / Donau

Klageschrift eingegangen

<< < (9/10) > >>

marten:
@black

Den einzelnen Kunden in den Geschäftsunterlagen blicken zu lassen würde vermutlich nicht viel bringen, es sei denn er kann die Geschäftsberichte richtig \"lesen\". Dieses setzt ein entsprechendes Fachwissen voraus.  
Wie wäre es denn dem Bund der Energieverbraucher oder dem Verbraucherzentralen Einblick in die Geschäftsunterlagen zu geben?
Das wäre sicherlich aus der Sicht des Verbrauchers wesentlich sinnvoller und für den Versorger mit deutlich weniger Aufwand verbunden.

Die Behauptung das die Energiepreise überhöht und somit unbillig sind, wurde ja nicht von unwissenden Laien aufgestellt, sondern stützt sich auf Fakten die man u.a.  hier auf der Seite des Bundes der Energieverbraucher nachlesen kann wie z.B. Entwicklung Gasbezugskosten ab Grenze - Entwicklung Endverbraucherpreise
oder Rohmargen bei Gas mit 256 % Unterschied usw.
siehe hier

http://www.energienetz.de/index.php?itid=2221&content_news_detail=7527&back_cont_id=4044

gruss

marten

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Ihr Beispiel hinkt an entscheidender Stelle. Der Verbraucher weiss oft gar nicht ob die Preise tatsächlich unbillig sind (die \"Musik zu laut\"). Er behauptet es aber einfach mal. Beweisen muss es ja der Versorger.
..........
Wie stellen Sie sich das vor? Das der Versorger jeden Kunden persönlich einlädt mal einen Nachmittag lang in den Geschäftsunterlagen zu schmökern?
--- Ende Zitat ---
@black, ich habe Ihr Bild aufgenommen und da hinkt nicht viel. Was ist daran so abwegig, dass der Versorger beweisen soll, dass die Preise billig sind? Das entspricht dem Gesetz. Nur der Versorger kennt die Zahlen, die ja nach mancher Meinung verfassungsrechtlichen Schutz geniessen könnten und dann nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

Der Kunde \"beschuldigt\" nicht. Er hat viele Anhaltspunkte, die darauf hinweisen, dass die Preise unbillig sind. Steigende Milliardengewinne bei den Konzeren, Millionengewinne bei den Stadtwerken und das oft trotz rückläufigem Energieverbrauch. Kein Wettbewerb, zweckfremde Verwendung von Gewinnen, Quersubventionen, Eigenkapitalrenditen jenseits der Vorgaben durch das kommunale Wirtschaftsrecht usw. .... Er möchte daher aus naheliegenden Gründen den Billigkeitsnachweis und die Bestätigung, dass die Energie so günstig wie möglich geliefert wurde (Gesetz!). Ihr Vorwurf, der Verbraucher behauptet \"ins Blaue hinein\" ist bei der Verweigerung der Versorger Daten offenzulegen geradezu absurd. Die Verweigerung erfolgt in vielen Fällen von Gebietsmonopolisten, die überhaupt keine Konkurrenz hatten. Das gilt heute noch überwiegend bei Haushaltsgas.

Jetzt kommen wir zum Kern. Nein @Black, kein Kaffeekränzchen bei den Stadtwerken mit Werbevortrag über  \"freundliche\" und billige Energie. Bei dieser seit Jahren chaotischen Situation mit dieser uneinheitlichen Rechtsprechung und unterschiedlichen Gesetzesauslegung ist keine Besserung in Sicht, da ist jetzt endlich der Gesetzgeber gefordert. Das ist keine reine juristische Angelegenheit mehr. Ein weiterer jahrelanger Hickhack ist nicht hinnehmbar. Jetzt müssen politische Lösungen her. Es entspricht nicht meinen Vorstellungen von einem Rechtsstaat, der hier Hunderttausenden von Energieverbrauchern die Hürde von Gutachterkosten vor den Anspruch auf billige Preise und den Nachweis dazu setzt. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden. Da gibt es an erster Stelle das EnWG und die Frage nach der Übereinstimmung mit zweckfremder Mittelverwendung etc..... .  Man muss ja  nicht immer wieder alles wiederholen.

PS:
Jeder Jahresabschluss wird von Wirtschaftsprüfern geprüft und testiert. Der Staat könnte konkrete Richtlinien vorgeben, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu einem Bericht verpflichten in dem die Zahlen vollständig und schlüssig einer Behörde offengelegt werden. Bei ausreichender Ausstattung könnte eine Behörde die Billigkeit prüfen und feststellen. Das was die Kartellämter heute tun, ist völlig unzureichend.  

Black:

--- Zitat ---Original von nomos
Was ist daran so abwegig, dass der Versorger beweisen soll, dass die Preise billig sind? Das entspricht dem Gesetz.
--- Ende Zitat ---
Daran ist nichts abwegig. Nur haben Sie  in ihrem schönen Musikbeispiel behauptet der Kunde müsse das beweisen:


--- Zitat ---Original von nomos
Um beim Bild zu bleiben, die zu laute Musik spielt der Versorger. Kein Verbraucher hat diese Musik bestellt. Der Verbraucher verlangt eine erträgliche und zumutbare Lautstärke und soll jetzt selbst im Einzelnen beweisen, dass die Musik zu laut ist.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Original von nomosDer Kunde \"beschuldigt\" nicht. Er hat viele Anhaltspunkte, die darauf hinweisen, dass die Preise unbillig sind.
--- Ende Zitat ---

Tja, dann beschuldigt er eben weil er Anhaltspunkte hat. Sobald der Kunde sein schönes Musterbriefchen abschickt, in dem steht \"ich berufe mich auf die Unbilligkeit\" o.Ä. stellt er die Behauptung auf, der Versorger habe unbillig gehandelt. Das ist eine Beschuldigung. Und wenn der Kunde tatsächlich so schlagende Anhaltspunkte hat, muss er ja die Gutachterkosten nicht fürchten.


--- Zitat ---Original von nomosEr möchte daher aus naheliegenden Gründen den Billigkeitsnachweis und die Bestätigung, dass die Energie so günstig wie möglich geliefert wurde (Gesetz!).
--- Ende Zitat ---

Kriegt er ja. Nur nicht kostenfrei, wenn der Nachweis erfolgreich war. Unser schönes rechtssystem sieht zum Glück nicht vor ständig irgendwem etwas \"nachweisen\" und \"belegen\" zu müssen und hierfür auch noch selbst die Kosten zu tragen.


--- Zitat ---Original von nomosIhr Vorwurf, der Verbraucher behauptet \"ins Blaue hinein\" ist bei der Verweigerung der Versorger Daten offenzulegen geradezu absurd.
--- Ende Zitat ---

Was denn nun? Entweder der Kunde hat Belege für die Unbilligkeit, dann muss er über die \"Verweigerung\" der Versorger nicht klagen und auch Prozesskosten nicht fürchten. Oder er hat eben keine Belege. Dann aber behauptet er ins Blaue hinein.


--- Zitat ---Original von nomos
Das ist keine reine juristische Angelegenheit mehr. Ein weiterer jahrelanger Hickhack ist nicht hinnehmbar. Jetzt müssen politische Lösungen her.
--- Ende Zitat ---

Da ich kein Politiker bin führe ich dazu im Rahmen einer juristischen Diskussion nichts aus.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Da ich kein Politiker bin führe ich dazu im Rahmen einer juristischen Diskussion nichts aus.
--- Ende Zitat ---
@Black, für Sie mag das ja eine rein juristische Diskussion sein. Die Angelegenheit ist längst politisch. Gerichte mit ihren diversen Urteilen lösen hier wohl nichts mehr, im Gegenteil. Das Chaos wird von Urteil zu Urteil größer, das ist die Erfahrung. Das Ergebnis sind maximal solche \"juristische Diskussionen\".  Das führt zu nichts. Gäbe es Wettbewerb, wäre mancher dieser \"kundenorientierten\" Versorger weg vom Fenster. Die \"Kunden\" müssten keine Billigkeit einfordern und müssten keinen Juristen beschäftigen.
Aber das wäre dem Berufsstand auch nicht recht.  Mit dem Zustand kann man leben ;)  .  Verbraucher wollen allerdings keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, sie wollen verlässliche Regeln und gerechte Preise und Bedingungen.

Nebenbei, auch Juristen und andere Bürger dürfen jenseits von AGBG - BGB und ZPO eine Meinung haben und sie äußern. Politiker haben da kein Privileg.

marten:
Zitat nomos:

\"PS:
Jeder Jahresabschluss wird von Wirtschaftsprüfern geprüft und testiert. Der Staat könnte konkrete Richtlinien vorgeben, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zu einem Bericht verpflichten in dem die Zahlen vollständig und schlüssig einer Behörde offengelegt werden. Bei ausreichender Ausstattung könnte eine Behörde die Billigkeit prüfen und feststellen. Das was die Kartellämter heute tun, ist völlig unzureichend.  

@nomos

Keine Schlechte Idee! So z.B könnte es gehen.

Für mich als Energieverbraucher sind Ihre Argumente nachvollziehbar und schlüssig.
Aber Sie werden nicht erwarten können, das Sie von black als Versorgeranwalt eine Zustimmung zu Ihren Argumenten erhalten werden.
Er kann auch gar nicht dafür sein, das die Prozesswelle nicht weiterrollt, ansonsten würde er ja in seinen Verdienstmöglichkeiten stark eingeschränkt werden.  
Wenn die Energiewirtschaft nicht so \"gute Lobbyarbeit\" bei Politikern und anderen Behörden geleistet hätte, wäre vieles für den Verbraucher einfacher.
Und wer  Geld hat, kann auch einen BGH Richter zu Veranstaltungen einladen.
Zu mir als Verbraucher kommt er bestimmt nicht auf eine Tasse Kaffee.
Das ist meine Meinung.

gruss

marten

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