@meggie64
Drücke ich mich so undeutlich aus?
Ich denke eher - Sie wollen mich nicht verstehen. Das wiederum kann ich verstehen.
Sie begründen hier fortwährend warum Sie auf der B 13 nach Ingolstadt fahren. Ich möchte aber wissen, warum Sie nicht die B 16 wählen.
Unwidersprochen steht hier die Aussage von @Gasalarm2 im Raum, dass die Belieferung im streitgegenständlichen Zeitraum wohl nach Comfort 2 erfolgte. Ist das ein Energiebezug als Tarifkunde? Offenbar wurde diese Thematik in der Klageerwiderung nicht ausgeführt, weil wie gehört und gelesen – unstrittig.
Sie werden der mündlichen Verhandlung unseres Rechtsstreits nicht mehr beiwohnen können, die war bereits am 25.11.08. Der Urheber unserer Klageerwiderung hat Ihren Begehrlichkeit, wenn ich mich recht entsinne, wohl auch schon eine Absage erteilt. Siehe hier:
Landgericht Augsburg - Mündliche Verhandlung am 25.11.08 um 11.00 UhrUnabhängig davon, ob das Urteil in unserem Sinne ausfallen wird, habe ich persönlich, unsere Interessen vom Rechtsanwalt optimal und mit großem Engagement, vertreten gesehen. Das Gefühl hätte ich als Beklagter am Dienstag nicht gehabt; Herr Dunz mag zufrieden gewesen sein, weil er auch auf der B 13 in Ingolstadt ankam.
@jofri46
Unsinn, da hat niemand geprügelt oder gedroschen. Für den Richter war es
\"a g\'mähts Wiesle\" (eine einfache Arbeit, ein Abstaubertor), weil ihm dieser Weg geebnet und nicht ausdrücklich verbaut wurde.