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Autor Thema: Klageschrift eingegangen  (Gelesen 30933 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Klageschrift eingegangen
« Antwort #15 am: 20. Januar 2009, 13:25:06 »
Zitat
Original von Gasalarm2
Rückläufige Kosten beim Versorger seien gemäß aktueller Rechtsprechung des BGH in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen.
Seltsam, dass dem Gericht das BGH-Urteil vom 19.11.08 noch nicht bekannt ist. Gemäß diesem - aber auch dem Urteil vom Juni 2007 - dürfen gestiegene Bezugskosten nur dann weitergegeben werden, wenn sie nicht durch rückläufige Kosten kompensiert werden können.

Oder waren etwa rückläufige Kosten in anderen Geschäftsbereichen (Wasser, Strom) gemeint?

Zitat
Original von Gasalarm2
•   Die Sache bis einschließlich 31.12.2007 abgegolten und erledigt sei
Sowie als implizite Konsequenz:
•   Der Kunde alle zukünftigen Preiserhöhungen widerstandslos hinnimmt und auf die Weitergabe von Bezugskostensenkungen verzichtet.

Wie mehrfach geschildert, können letztere jedenfalls dann zur Gewinnsteigerung verwendet werden, wenn Bezugskostensenkungen und -steigerungen in unterschiedliche Abrechnungsperioden und somit Betrachtungszeiträume fallen.

Bezugskostensenkungen werden verheimlicht, Bezugskostensteigerungen weitergegeben - Preispumpe eben.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline meggie64

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« Antwort #16 am: 20. Januar 2009, 14:29:52 »
Als Ergänzung vieleicht noch folgendes: Der Vorsitzende ist natürlich auch auf das aktuelle Urteil vom 19.11.2008 eingegangen. Sein Fazit: im wesentlichen ist darin nichts neues entschieden worden, der Senat ist sich seiner Linie treu geblieben.

Zum Gutachten des Kommunalen Prüfungsverbandes: der Vorsitzende hat erkannt, dass es sich um ein Parteigutachten handelt. Er würde daher - sollte es zu einer Beweisaufnahme kommen - ein eigenes Gutachten in Auftrag geben.

Und da kommen wir zum springenden Punkt: wie wir alle wissen, ist so ein Gutachten nicht billig (ca. 2.000 €). Der Vorsitzende hat darauf ausdrücklich und gerne auch mehrfach hingewiesen. Er hat es auch nicht versäumt, mehr oder weniger klar zu formulieren, dass seiner Meinung nach die Klage zumindest in Höhe der o.g. Vergleichssumme begründet sei. Klar, dass der Beklagte - der natürlich nicht rechtschutzversichert ist - \"eingeknickt\" ist und den Vergleich schlussendlich - nach Unterbrechung und Besprechung mit der Gegenseite (Anwesend: der Rechtsrat der Stadt (der wohl auch die Schriftsätze verfasst haben dürfte), der Werkleiter der Stadtwerke und deren Anwalt) akzeptiert hat.

Die ebenfalls klageweise geltend gemachte Nebenforderung (vorgerichtliche Anwaltskosten für Kanzlei Lovell) und der weitere Verzugsschaden sind mit der o.g. Zahlung abgegolten.

Per Beschluss wurde der Streitwert festgesetzt auf 352,46 € (in Abweichung zum per Mahnbescheid geltend gemachten Betrag in Höhe von knapp 460 €, welcher auch in der Klageschrift als Gegenstandswert genannt wurde, so der Richter.

Die anderen, ebenfalls bereits verklagten Kunden haben nun zumindest eine grobe Vorstellung von dem, was auf sie zukommt. Womöglich übernimmt eine Rechtschutzversicherung die Gutachterkosten, so dass tatsächlich eine Entscheidung erstritten werden kann. Hierzu alles Gute.

Offline RuRo

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« Antwort #17 am: 20. Januar 2009, 17:32:39 »
Zitat
Original von meggie64

... Und da kommen wir zum springenden Punkt ...

Der sieht aber ganz anders aus, als die protokollierte mündliche Verhandlung.

Sorry, ich bin Nichtjurist, vielleicht auch ein arroganter Klugsch... oder was auch immer und will hier niemandem zu nahe treten. Aber eins wäre für mich an der Stelle des Beklagten enttäuschend gewesen.

9.10 Uhr

Richter: Herr X, Sie sind Tarifkunde.

Herr X: Ja, ich bin Tarifkunde.
(Anwalt schweigt, nickt für die Zuhörer wahrnehmbar)

9.14 Uhr - Ende des Preiswiderstands

Innerhalb von weniger als 5 Minuten wurde ein jahrelanger Widerstand beendet. Aufgehört zu atmen und gestorben, nicht mal ansatzweise gekämpft - das ist die eigentliche Tragik der heutigen Verhandlung, weil die Sache verloren hat.

Im Sinne von Herrn X, da stimme ich zu, war der Vergleich die konsequente, nachvollziehbare und richtige Entscheidung auf diesem geebneten Weg
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Offline Black

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« Antwort #18 am: 20. Januar 2009, 19:21:55 »
Zitat
Original von RuRo
9.10 Uhr

Richter: Herr X, Sie sind Tarifkunde.

Herr X: Ja, ich bin Tarifkunde.
(Anwalt schweigt, nickt für die Zuhörer wahrnehmbar)

9.14 Uhr - Ende des Preiswiderstands

Tja, so schnell kann es dann gehen.

Aber war denn die Tarifkundeneigenschaft nicht ohnehin vorher bereits unstreitig und kam nur noch auf die Billigkeit an?

Letztlich kam es doch zum Vergleich weil der Kunde die teuren Gutachterkosten(risiken) vermeiden wollte.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline meggie64

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« Antwort #19 am: 21. Januar 2009, 09:45:48 »
@RuRo

bei ihrem Beitrag scheint der Wunsch Vater des Gedanken zu sein. Man kann nunmal keine Sonderkundeneigenschaft aus dem Hut zaubern, wenn der Kunde seit Anfang an - und das zwischen den Parteien anscheinend auch unbestritten -  nunmal \"nur\" Tarifkunde ist. Hier vor Gericht nun eine Diskussion vom Zaun zu brechen, ob nicht vieleicht doch... war nicht angebracht. Also dreht sich die Argumentation nunmal auch \"nur\" um das Problem der Billigkeit und die wurde erörtert. Der Richter hat seine Meinung kundgetan und der Beklagte hat - es geht schließlich um sein Geld - dem Vergleich zugestimmt. Sollte bei den anderen ebenfalls Verklagten die Vorzeichen andere sein, so drücke ich ihnen die Daumen und hoffe, dass die drohenden Prozesskosten kein Problem darstellen. In diesem Prozess jedenfalls war anscheinend nicht mehr herauszuholen. Eine direkte Auswirkung auf die anderen Prozesse braucht auch nicht befürchtet zu werden (allenfalls eine gewisse Indizwirkung), denn jeder Prozess ist anders.

P.S. In der heutigen Ausgabe der Neuburger Rundschau ist ein kleiner Artikel über die gestrige Verhandlung abgedruckt.

Offline RuRo

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« Antwort #20 am: 21. Januar 2009, 10:55:44 »
Zitat
Original von meggie64

bei ihrem Beitrag scheint der Wunsch Vater des Gedanken zu sein. Man kann nunmal keine Sonderkundeneigenschaft aus dem Hut zaubern, wenn der Kunde seit Anfang an - und das zwischen den Parteien anscheinend auch unbestritten -  nunmal \"nur\" Tarifkunde ist.

Sie scheinen das Vertragsverhältnis zu kennen. Wie lautet denn der Tarif um den es bei der gestrigen Verhandlung ging, \"Classic\" oder \"Comfort\"?

Woran machen Sie denn die Tarifkundeneigenschaft fest?
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Offline Gasalarm2

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« Antwort #21 am: 21. Januar 2009, 14:34:59 »
Hallo Gemeinde,

also ich gehe davon aus, daß es sich um den bis 2007 so genannten Sonderpreis Comfort handelt - also nicht um den allgemeinen Tarif Classic.
Das Gas wurde auch nicht nur zum Kochen verwendet - anders liesse sich wohl auch ein Differenzbetrag von etwa 350 € nicht erklären

Gruß vom Gasalarm

Offline RuRo

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« Antwort #22 am: 21. Januar 2009, 19:37:57 »
@Gasalarm2
Siehste – ohne Worte  :rolleyes:

@meggie64
Unabhängig davon, dass das gestrige Verfahren mit dem Vergleich abgeschlossen ist; Sie drücken sich um eine diskussionswürdige Antwort.

Immerhin laufen wohl noch weitere Verfahren gegen Kunden der SW Neuburg/Donau. Da sei die Frage erlaubt, woran Sie den Tarifkundenstatus festmachen, wenn er denn schon so unbestritten und damit klar auf der Hand liegt.

Überzeugen Sie mich mit Ihren Argumenten und nicht mit Worthülsen zu Vaters Wünschen und Zauberkünsten. Es rettet Herrn Dunz nicht mehr, aber vielleicht müssen ihm die weiteren Beklagten nicht wie die Lemminge folgen. Ich brauche auch nicht den Artikel des Donaukuriers http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/art1763,2006480 – wir waren Augen- und Ohrenzeugen.
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Offline meggie64

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« Antwort #23 am: 22. Januar 2009, 10:03:05 »
Hallo,

um welchen Tarif es sich handelt, wird Ihnen wohl nur Herr Dunz oder ein Vertreter der Stadtwerke beantworten können. Tatsache ist, dass der Richter mehr oder weniger rein deklatorisch festhalten wollte, dass sich die Parteien einig sind, dass Herr Dunz Tarifkunde ist. In der Klageschrift und deren Erwiderung scheint das also nicht streitig gestellt worden zu sein.

Auswirkungen auf die anderen Prozesse hat das nicht. Die weiteren Beklagten müssen Herrn Dunz also bei weitem nicht wie die Lemminge ins Verderben folgen. Sie können durchaus - anders als Herr Dunz - Sonderkunden sein und damit die Problematik des Verfahrens auf einen anderen Schwerpunkt verlagern. Ob sie damit weiterkommen bleibt abzuwarten. Es ist ja nicht so, dass der Prozess automatisch gewonnen wird, nur weil der Kunde Sondervertragskunde ist, oder etwa doch? Sollte der Vorsitzende auch dann die Keule eines kostspieligen Gutachtens schwingen, so bin ich ebenso gespannt wie skeptisch, ob der Beklagte davon unbeeindruckt bleibt.

Gruß

Offline nomos

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« Antwort #24 am: 22. Januar 2009, 10:50:21 »
Zitat
Original von RuRo
....
Ich brauche auch nicht den Artikel des Donaukuriers http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/art1763,2006480 – wir waren Augen- und Ohrenzeugen.
    Zitat
    Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl hatte den beiden Parteien den Vergleich angesichts des geringen Streitwerts und den zu erwartenden weit darüber hinaus gehenden Prozesskosten und Kosten für mögliche neue Gutachten vorgeschlagen.
    Bedenkliche Entwicklung. Der Hinweis zielt oder wirkt in erster Linie beim betroffenen Verbraucher. Wenn jetzt Gutachterkosten eine rechtliche Klärung verhindern ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Für Richter ist das eine schnelle Lösung, aber Gerichte erfüllen damit nicht mehr ihren Zweck. Die Gutachterkosten werden in fast jedem dieser Fälle den Streitwert übersteigen. Für den Versorger sind die Gutachterkosten kein Problem. Auch diese Kosten werden die Verbraucher indirekt wieder bezahlen. Die Gewinne sind nicht gefährdet (Abgesichert durch BGH ...).

    Damit Recht gesprochen wird und Verbraucherschutzrechte wirksam werden können, sind faire Regeln erforderlich. Die unzureichenden Regeln mit diversem Richterrecht und die Auswirkungen der oft zufallsbedingten Unterschiede (Sondervertrag-Grundversorgung ....) sind  für die Bundesrepublik Deutschland schon lange nicht mehr tragbar. Der Gesetzgeber ist gefordert!     bzw. wir brauchen EUROPA [/list]

    Offline RuRo

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    Klageschrift eingegangen
    « Antwort #25 am: 22. Januar 2009, 12:59:46 »
    @nomos

    Sehen Sie, genau auf DAS will ich hinaus.

    Hier so zu tun, als hätte man alles Erdenkliche in Betracht gezogen, hätte entsprechend argumentiert, abgewogen und kommt dann zu dem Vergleich, entspricht nicht dem Verhandlungsverlauf.

    Der werte Richter Kliegl hat zu 90 % der Zeit einen Monolog gehalten. Parteivorbringen auf Seite des Beklagten hat dieser selbst übernommen. Der Rechtsbeistand hat sich bei den Vergleichsbedingungen zu Wort gemeldet.

    Die Klageerwiderung kann sich mit der Frage des Vertragsverhältnisses nicht auseinander gesetzt haben. Sonst könnte das schon nicht unbestritten sein und zu einer übereinstimmenden Tatsache in der mündlichen Verhandlung führen.

    Dann aber braucht das Ergebnis auch nicht verwundern. Dann braucht auch nicht über die bayerische Justiz debattiert und die Nase gerümpft werden. Dann sollten sich alle erst mal an derselben packen.
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    Offline meggie64

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    « Antwort #26 am: 22. Januar 2009, 15:16:11 »
    @RuRo

    was hätten Sie also anstelle des Herrn Dunz getan? Wären Sie sehenden Auges ins Verderben gerannt, bis Ihnen die Kammer das klagestattgebende Urteil um die Ohren gehauen hätte mit dem dezenten Hinweis, man habe es ihnen ja gleich gesagt? Hätten Sie ohne mit der Wimper zu zucken sämtliches Kostenrisiko auf sich genommen wohl wissend um das sichere oder doch wahrscheinliche Unterliegen, dieses Unterliegen aber im Interesse eines rechtsstaatlichen EUROPAS oder der anderen \"Rebellen\" ignoriert? Ich glaube kaum!

    Der Richter hat seine Rechtsauffassung kundgetan. Die Parteien haben dies zur Kenntnis genommen. Der Anwalt hat auf das Nullsummenspiel des Herrn Dunz bei Annahme des Vergleichs hingewiesen. Herr Dunz hat gesagt, Moment, es geht um mein Geld, wenn ich die Informationen, die ich möchte - nämlich die Kalkulationsgrundlagen - nicht bekomme - und ich bekomme sie nicht nach aktueller Rechtslage - und das Gericht sagt, Herr Dunz, es wird teuer und sie verlieren, da die Preise der Billigkeit entsprechen, unter diesen Voraussetzungen nehme ich den Vergleich an. Dann haben sich die Parteien gute 5 Minuten ruhig und gesittet unterhalten und dann hat Herr Dunz über seinen Anwalt erklären lassen, den Vergleich anzunehmen.

    Ich denke, aus Sicht des Herrn Dunz war dies schlussendlich vernünftig und nachvollziehbar. Mehr war in diesem Verfahren zumindest nicht zu erwarten.

    Vieleicht erreichen Sie in Ihrem Verfahren mehr. Wünschen tu ich´s Ihnen jedenfalls. Ich bitte daher höflich auch um Bekanntgabe Ihres Termins und prozessbegleitender Informationen. Den Termin nehme ich gerne wahr und bin schon jetzt gespannt auf Ihr eigenes Verhalten (oder das Ihres Prozessvertreters oder des Gerichts).

    Offline meggie64

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    Klageschrift eingegangen
    « Antwort #27 am: 22. Januar 2009, 16:13:49 »
    Zur Vollständigkeit vieleicht noch die Az. der \"Mitstreiter\" beim AG ND:

    2 C 271/08
    2 C 274/08
    2 C 275/08
    2 C 276/08

    Vielleicht fragt sich der eine oder andere, warum auch die Stadtwerke den Vergleich angenommen haben, wo doch der Richter klar geäußert hat, wie er sich zu entscheiden gedenkt? Der Richter hat unmißverständlich angekündigt, ein eigenes Gutachten anzufordern und den Klägern sinngemäß in den Mund gelegt, sie würde dann ja auch bei diesem Gutachter die Hosen runterlassen und sich in die Karten schauen lassen müssen. Das wollten die Kläger dann wohl doch nicht riskieren.

    Offline jofri46

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    Klageschrift eingegangen
    « Antwort #28 am: 22. Januar 2009, 17:00:51 »
    Erst \"drischt\" der Richter auf die eine, dann auf die andere Partei ein und \"prügelt\" sie damit regelrecht zu einem Vergleich um sich die Mühen einer Urteilsbegründung zu ersparen und die Anwälte, nun ja, sie kassieren zusätzlich ihre Vergleichsgebühr.

    Offline RuRo

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    Klageschrift eingegangen
    « Antwort #29 am: 22. Januar 2009, 18:22:43 »
    @meggie64

    Drücke ich mich so undeutlich aus?

    Ich denke eher - Sie wollen mich nicht verstehen. Das wiederum kann ich verstehen.

    Sie begründen hier fortwährend warum Sie auf der B 13 nach Ingolstadt fahren. Ich möchte aber wissen, warum Sie nicht die B 16 wählen.

    Unwidersprochen steht hier die Aussage von @Gasalarm2 im Raum, dass die Belieferung im streitgegenständlichen Zeitraum wohl nach Comfort 2 erfolgte. Ist das ein Energiebezug als Tarifkunde? Offenbar wurde diese Thematik in der Klageerwiderung nicht ausgeführt, weil wie gehört und gelesen – unstrittig.

    Sie werden der mündlichen Verhandlung unseres Rechtsstreits nicht mehr beiwohnen können, die war bereits am 25.11.08. Der Urheber unserer Klageerwiderung hat Ihren Begehrlichkeit, wenn ich mich recht entsinne, wohl auch schon eine Absage erteilt. Siehe hier:

    Landgericht Augsburg - Mündliche Verhandlung am 25.11.08 um 11.00 Uhr

    Unabhängig davon, ob das Urteil in unserem Sinne ausfallen wird,  habe ich persönlich, unsere Interessen vom Rechtsanwalt optimal und mit großem Engagement, vertreten gesehen. Das Gefühl hätte ich als Beklagter am Dienstag nicht gehabt; Herr Dunz mag zufrieden gewesen sein, weil er auch auf der B 13 in Ingolstadt ankam.

    @jofri46
    Unsinn, da hat niemand geprügelt oder gedroschen. Für den Richter war es \"a g\'mähts Wiesle\" (eine einfache Arbeit, ein Abstaubertor), weil ihm dieser Weg geebnet und nicht ausdrücklich verbaut wurde.
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