Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Kündigung der Komfort-Tarife
plantoy:
Hallo,
ich habe auf das Kündigungsschreiben ragiert und zunächst Formfehler gerügt (Schreiben war nicht durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter unterzeichnet) und darauf bestanden, dass auch für den Fall der Einstufung in die Grundversorgungstarife die bislang erhobenen Einsprüche geltend bleiben.
Dem wurde schriftlich enstsprochen.
Nun hat sich ja durch das jügste BGH-Urteil die Rechtslage ungünstig entwickelt: Die Versorger müssen nicht mehr die komplette Kalkulation offenlegen, wenn Sie lediglich Bezugskosten weitergeben.
Das war in der Vergangenheit wiederholt auch Gegnstand einer Auseinandersetzung zwischen der EVM und mir: Die Preissteigerung der EVM liegt absolut deutlich über der Steigerung der Importgaspreise (die werden durch das BMWI monatlich veröffentlicht).
Die EVM argumentiert mit einem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIPO, es würden nur die Beugskosten weitergegeben.
Ich vermute, dass die EVM ihr Gas von der ThüGas bezieht (der 50% der EVM gehören) und die wiederum gehört zu 100% der e-on. So lässt sich natürlich leicht innerhalb der Firmengruppe ein entsprechender Versorgungsvertrag schließen.
Ich warte nun auf meine nächste Jahresabrechnung: Dort werde ich whrscheinlich zum Nachzahlen aufgefordert. Dann überlege ich, ob ich evm den Gerichtsweg einschlagen lasse.
Schade, dass so weige Beiträge zu unserem ersorger bestehen.
Gruß
Plantoy
Cremer:
@plantoy,
nun warten Sie mal die komplette Urteilsbegründung ab.
Außerdem bestehen schon seitens der Verbraucherzentrale RP weitere Vorgehensweisen
hermi:
Hallo Plantoy,
nachdem ich nun die Endabrechnung für 2008 erhalten habe, bin ich mal wieder hier im Forum.
Auch ich widerspreche seit Oktober 2005 und habe im Juli 2008 das \"Kündigungsschreiben\" erhalten. Darin heißt es einfach lapidar:
--- Zitat ---
... der mit Ihnen geschlossene Erdgasversorgungsvertrag läuft zum 30.09.2008 aus und kann von uns über dieses Datum hinaus nicht fortgesetzt werden.
--- Zitatende ---
Der ehemals geschlossene Vertrag (Sondervertrag S-1 vom Oktober 1996) enthält jedenfalls keinerlei \"Ablaufdatum\". Daher habe ich mit einem Brief dieser Kündigung widersprochen, aber keinerlei Antwort von der EVM erhalten.
Auf der Abrechnung wurde nun bis 31.09.08 der Tarif \"Komfort 1\" berechnet und ab 01.10.08 wird lediglich \"Heizgas\" mit dem erhöhten Grundbetrag (132,- EUR anstatt 126,- EUR) ausgewiesen.
Ein Bekannter von mir, der nicht zu den \"Gaspreisrebellen\" gehört sondern immer brav seine Erhöhungen zahlt, hat KEIN Kündigungsschreiben erhalten.
Gruß,
Herbert
Contra:
Auch mein Sondervertrag aus dem Jahr 2000 , wurde zum 30.09.08 seitens der EVM gekündigt.Bin Protestler seit 2006 und wurde höflich darauf hingewiesen ,
das man mich in den Heizkostentarif stuft,falls ich keinen neuen Vertrag unterschreibe . Mafia Methoden - fehlt nur noch die Knarre an der Schläfe !!!!!!
Mein RA . , (habe schon drei Gerichtsverhandlungen mit der EVM durch :D)
hat der Kündigung widersprochen , das interessiert die EVM jedoch wenig,
denn auf der kürzlich erhaltenen Jahresrg.08 hat die EVM ihre Drohung wahr
gemacht ! Hab nächste Woche Termin mit RA. Gruß Contra
hermi:
Hallo Contra,
könntest du uns hier im Forum dann bitte auf dem Laufenden halten?
Gruß,
Herbert
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