Energiepreis-Protest > EVM Koblenz

Kündigung der Komfort-Tarife

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plantoy:
Hallo Mitstreiter,

die EVM hat offensichtlich vor, die bestehenden Komfortverträge zu kündigen und die Bestandskunden vor die Wahl zu stellen, entweder den Gasbezug über den teureren Grundversorgungstarif oder einen neuen Komforttarif zu steueren.

Das hat zwei Effekte:

1. Für solche Gaskunden, die in der Vergangenheit mit Bezug auf §315BGB die Preiserhöhungen nicht akzeptierten wird damit eine neue Vertragsgrundlage geschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die EInsprüche aus der Vergangenheit nun nicht mehr gültig sein könnten, weil mit Abschluss eines neuen Vertrages auch der neue Preis vereinbart wird.

2. Wer sich für einen der neuen Komforttarife entscheidet, bindet sich für 12 - 24 Monate.

Für die weiteren Überlegungen ist es nun wichtig zu wissen, ob die Kündigung der bestehenden Verträge alle Kunden betrifft oder nur einige.

Daher: Bei wem sind die bisherigen Verträge auch gekündigt worden, bei wem laufen Sie fort.

Je nachdem, ob die Verträge selektiv gekündigt wurden oder alle Verträge gekündigt wurden kann diese Kündigung rechtsmissbräuchlich sein. Daher kommt dieser Info eine wichtige Bedeutung zugute.

Gruß


Plantoy

EVM:
Hallo liebe ausdauernde Widersprüchler,

wiedermal möchte mich die EVM Koblenz (Hr. Resch) vergackeiern mit seinem Schreiben vom 25.08.2008. Sie bieten mir einen neuen Sondervertrag an. Schreiben aber Nichts von \"Hiermit kündige ich ...zum xx.xx.xxxx\". Von daher fasse ich dieses Schreiben mal wieder als pure Einschüchterung auf. Sollte ich Nichts unternehmen würde ich im Rahmen der Grundversorgung weiterversorgt. Dasgleiche ist mir bereits vergangenes Jahr widerfahren. Ich widerspreche jeglicher Erhöhung bereits erfolgreich seit 2004. MfG Euer EVM (Energieversorger Verblödeln Menschen)

plantoy:
Hallo Grünschnabel,

es wäre sehr wichtig zu wissen, ob die EVM nur widersprechenden Kunden kündigt oder allgemein die alten Komfort-Verträge kündigt.

Erfolgt die Kündigung nämlich nur in EInzelfällen, so liegt der Verdacht der echtsmissbräuchlichen Kündigung vor und könnte strafrechtlich als Nötigung bewertet werden. Außerdem könnte das auch ein kartellrechtliches Verfahren nach sich ziehen.

Daher nocheinmal die Aufforderung:

Bitte melden, bei wem die bestehenden Komfortverträge nicht gekündigt wurden.

Gruß


Plantoy

userD0009:
@plantoy

Mich würde interessieren, warum die Kündigung eines Vertrages strafrechtlich relevant ist? Insbesondere warum dadurch der Tatbestand der Nötigung, § 240 StGB verwirklicht wird?

Dass in einer solchen Kündigung ein kartellrechtlich zu missbilligendes Verhalten liegen könnte, kann ich noch nachvollziehen, aber ein strafbares Verhalten finde ich etwas sehr gewagt.

Grüße
belkin

plantoy:
Hallo,

nun, werfen wir zunächst einen Blick in ds Strafgesetzbuch:

StGB § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein Service der juris GmbH - http://www.juris.de - Seite 97

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Die rechtswidrige Kündigung wurde u.a. hier im Forum mehrfach diskutiert.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht bzgl. dem Straftatbestand der Nötigung auch gegen einen Energieversorger vor:

ZfK - Tagesticker  

 Verbraucherzentrale gegen EWE (vom 05.02.2007)  

Laut Nachrichtenagentur dpa hat die brandenburgische Verbraucherzentrale dem Oldenburger Gasversorger EWE AG Nötigung vorgeworfen.
....

http://www.zfk.de/zfkGips/Gips;jsessionid=2F152B2A5902C8E11620EB9AAB6531F6?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=707

Für mich heißt dass: wenn zivilrechtlich das rechtsmissbräuchliche Verhalten nachgewiesen wird, hat das auch strafrechtliche Konsequenzen.

Die Rechtsmissbräuchlichkeit ist u.a. schon dann gegeben, wenn selektiv einzelnen Kunden gekündigt wurde und eben nicht eine ganze Vertragsart. Dann kann leicht geschlussfolgert werden, dass die Kündigung des Sondervertrages nur erfolgte, um sich dem Widerspreuch wegen fehlendem Billigkeitsnachweis zu entziehen und einen höheren Preis durchzusetzen.

Es ist daher enorm wichtig zu wissen, ob auch anderen Sondervertragskunden gekündigt wurde. Noch wichtiger ist es, ob Kunden ihren Sondervertrag beibehalten, denn das wäre dann ein klarer Hinweis auf die rechtswidrige Kündigung.

Gruß

Plantoy

Gruß

Plantoy
[Edit Evitel2004 Bitte keine Artikel komplett kopieren Verlinkung von Medienberichten ] und das nächste Mal das Quellenlink mitangeben

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