Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Kündigung der Komfort-Tarife
Schwalmtaler:
Schau mal nach den Musterschreiben auf der Seite der Energieverbraucher!
RuRo:
--- Zitat ---Original von Arno
\"der mit ihnen geschlossene Energieliefervertrag läuft zum 16.11.2009 aus und kann von uns über dieses Datum hinaus nicht fortgesetzt werden. Wir bieten ihnen deshalb einen neuen Sondervertrag an ....
--- Ende Zitat ---
Das liest sich ungesehen erst mal so, als hätten Sie auch jetzt schon einen Sondervertrag. Nachdem laut eigener Angabe eine Beendigung durch Zeitablauf ausscheidet, bleibt nur noch die Kündigung. Demnach müsste ein Blick ind die AGB\'s die Frage zur Kündigungsberechtigung klären können.
--- Zitat ---Original von Arno
Wenn ich den Sondervertag nicht Unterschreibe bekomme ich nur noch Grundversorgung... blablabla.\"
--- Ende Zitat ---
Wenn Ihr Versorger gleichzeitig der Grundversorger ist und sie bei ihm über den 16.11.09 bleiben wollen ist das so.
--- Zitat ---Original von Arno
...
2.)Es wird nicht von Kündigung gesprochen sondern nur davon das der Vertrag auslaufen würde...
--- Ende Zitat ---
Der Inhalt dessen, was der Versorger will ist Ihnen doch bewusst geworden, ob jetzt \"Kündigung\" darin vorkommt oder nicht. Ihr Versorger will Sie über den 16.11.09 hinaus nicht zu den günstigeren Sondervertragskonditionen beliefern - das ist eine Kündigung. Ob mit oder ohne Rechtsgrund siehe weiter oben.
--- Zitat ---Original von Arno
Gehe ich recht in der Annahme das die den Vertrag nicht einseitig auflösen können?
--- Ende Zitat ---
Grundsätzlich ja, die Details für Ihren konkreten Fall kennen aber nur Sie selbst. Die Kündigung ist ein einseitig, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft.
--- Zitat ---Original von Arno
Was mache ich jetzt? Soll ich eine Antwort schreiben das ich das nicht akzeptiere oder einfach gar nichts machen?
--- Ende Zitat ---
Rechtsgrundlage der Kündigung aufklären. Gibt es eine, ist es so. Gibt es keine, ist eine Kündigung, die mit dem bloßen Ansinnen ausgesprochen wird, Sie in die Grundversorgung zu schubsen, rechtlich bedenklich, siehe hier:
Verbraucherzentrale NRW
RR-E-ft:
Wenn Versorger bei zeitlich unbefristeten Sonderverträgen davon die Rede führen, dass etwas ohne Kündigung auslaufe, könnte das dafür sprechen, dass die Autoren des Geschreibes nicht ganz dicht sind. Das gilt insbesondere da, wo im ursprünglichen Vertrag (etwa unter Bezugnahme auf § 32 Abs. 7 AVBGasV) zur Kündigung Form und Frist vertraglich vereinbart sind.
Arno:
Sie haben da vollkommen Recht Herr Rechtsanwalt,
ich bin Sondervertragskunde seit 1992, und weder im Vertrag noch in den
AVBGasV steht was das der Vertrag zeitlich befristet ist.
der Vertag ist beidseitig kündbar aber dieses bedarf der Schriftform.
Ich werden denen mal Antworten das sie mir die rechtliche Grundlage dazu schicken sollen.
@RuRo
vielen Dank für den sehr interessanten Link zur Verbraucherzentrale NRW
Ich habe noch eine Frage,
Eine ordentliche Kündigung ist ja nur wirksam, wenn sie die Originalunterschrift des Geschäftsführers oder eines zur Vertretung berechtigten Mitarbeiters trägt.
In welchem Paragrafen steht das genau ? Ich finde das nicht mehr.
Erstmal danke
Arno
ger.win:
Wenn der Vertrag schon ausläuft, kann dann der Gasanbieter gewechselt werden?
z.B. zum Anbieter eprimo, der bei einem Jahresverbrauch von etwa 10.000 kW günstiger ist?
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