Energiepreis-Protest > EVL - Energieversorgung Leverkusen

EVL klagt vor Landgericht Köln

<< < (2/4) > >>

RR-E-ft:
@Bibo Bonzo

Ganz toll.

Nun hat Dr. H(empel?) aus W(uppertal?) die von ihm vertretene Klage zurückgenommen und das Landgericht in Gestalt dieses Vorsitzenden  kann nicht mehr zu Gunsten des Kunden darüber entscheiden.... Das ist der Stand.

Nun sind Sie aber nicht davor gefeit, später und vor einem anderen Gericht, dessen Rechtsprechung dem Versorger möglicherweise gefälliger erscheint,  wegen der selben Sache nochmals verklagt zu werden.

Als nächstes könnte also eine Klage vor dem Amtsgericht kommen.

Davor wären Sie nur dann geschützt, wenn der Versorger auf die Klageforderung rechtsverbindlich verzichtet hätte. Hat er aber wohl nicht.

Das wäre für ihn wegen des kartellrechtlichen Diskrimnierungsverbots auch bedenklich, weil dann ggf. auch vergleichbare andere Kunden einen ebensolchen Verzicht beanspruchen könnten.

Zeigt sich das Amtsgericht der Auffassung des Versorgers zugeneigter, so werden Sie ggf. die Konsequenzen daraus zu tragen haben, dass die Sache dann nicht berufungsfähig ist.

Dann können Sie sich gratulieren.

Ein Urteil des Landgreichts zu Gunsten des Kunden, auf dass sich aus Rechtsgründen auch andere Kunden berufen könnten, wäre also als Ergebnis weit besser gewesen.

Ich hoffe deshalb, dass Sie sich nicht zu früh gefreut haben.

Eine neue Klage kann umgehend wieder erhoben werden.

Da Ihnen selbst bei der ersten Klage keine erstattungsfähigen Kosten entstanden sind, haben Sie noch nicht einmal einen entsprechenden Einwand gegen eine neue Klage auf Ihrer Seite.

Schade eigentlich.

Hätten Sie selbst die Füße still gehalten und statt dessen einen Anwalt für sich tätig werden lassen, sähe die Sache wegen §§ 269 Abs. 3 und 6 ZPO bedeutend anders aus.

superhaase:
@Bibo Bonzo:

Das verstehe ich auch nicht!
Sie haben anderen Verbrauchern nun einen tollen Bärendienst erwiesen!

Wieso warnen Sie den Versorger vor einer möglichen Niederlage, die sich günstig für andere Verbraucher auswirken könnte?
Ihr Risiko erschien doch nach eigener Aussage äußerst gering.
Stehen Sie auf der Seite der absahnenden Energieriesen und der handlangenden Stadtwerke?

Sehr sehr, traurig das ganze... :(

ciao,
sh

RR-E-ft:
@sh

Hinterher weiß man es immer besser.
Es ist deshalb nicht notwendig, anderen etwas zu unterstellen.


--- Zitat ---Stehen Sie auf der Seite der absahnenden Energieriesen und der handlangenden Stadtwerke?
--- Ende Zitat ---

Wohl offensichtlich abwegig.

superhaase:
Das war eher eine rhetorische Frage als eine Unterstellung.
Offensichtlich ist hingegen die unnötige Warnung des Versorgers:


--- Zitat ---Damit schätze ich die Chancen auf Durchsetzung Ihrer Klage als sehr schlecht ein. Eine Berufung wird nicht möglich sein. Die lokalen Medien werden sicher interessiert über diese Klage berichten. Für die EVL kann dies bedeuten, dass weitere Kunden Ihr Recht in Anspruch nehmen und bedeutsame Einnahmeverluste entstehen können.
--- Ende Zitat ---

Das wäre eigentlich Aufgabe eines Rechtsanwaltes oder PR-Beraters des Versorgers.....
Das war auch schon vorher erkennbar ... normalerweise.

Dies ist wieder mal ein Beispiel, wie juristische Laien (wozu ich mich auch zähle) eine Angelegenheit ungünstig beeinflussen können, wenn sie ohne Rechtsbeistand agieren.
Auch wenn sie es gut meinen (\"kämpfen, kämpfen, kämpfen\").
\"Gut gemeint\" und \"gut gemacht\" sind leider manchmal Zweierlei.

Daher sollten solche Warnungen wie von Cremer hier oben beherzigt werden:
Bei Klageerhebung oder besser schon zu einem früheren Zeitpunkt einen fachkompetenten Rechtsanwalt aufsuchen!
Nicht selbst verhandeln wollen oder dergleichen.

@Bibo Bonzo: Ich wollte Sie nicht beleidigen, nur ein bisschen schimpfen ;)

ciao,
sh

Bibo Bonzo:
1. Halte ich es für einen Erfolg, wenn die Gegenseite ihre Klage nach einem Tag zurücknimmt.
2. Wer sagt denn, dass ich gestern keinen Anwalt gefunden habe?
3. Wer weiß denn, ob ich nicht Kosten erstattet bekomme für Besuch beim Anwalt, Kopien, Parkgebühren, Telefonate und Faxe mit dem Anwalt, Rechtsschutzversicherung etc.
4. Wer sagt denn, dass ich nicht Klage gegen die EVL erhebe.
5. Ich möchte allen anderen hier empfehlen weiter zu kämpfen.
6. Vergleiche ich das Urteil vom BGH vom 29.04.08 mit dem Urteil zum Thema Schönheitsreparaturen und Vermieter. Von beiden Urteilen sind Millionen betroffen. Genauso wie ich mit dem Vermieter nicht mehr über gelb oder weiß diskutiere, brauche ich als Sondervertragskunde dann auch nicht eine Preiserhöhung mitmachen.
7. Ist dieser Fall für alle eine gute Nachricht.
8. Finde ich die Empfehlung möglichst früh einen Anwalt aufzusuchen natürlich in jedem Fall richtig, wie schnell ist man mal im Urlaub, die Anwälte sind im Urlaub und plötzlich hat man nur 14 Tage Zeit.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln