Energiepreis-Protest > EVL - Energieversorgung Leverkusen
EVL klagt vor Landgericht Köln
Bibo Bonzo:
Die EVL Leverkusen erhebt Klage gegen mich auf Zahlung der nicht gezahlten Gaspreiserhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006. Der zuständige Richter weist in seiner Verfügung zum frühen ersten Termin daraufhin, dass Bedenken gegen die Wirksamkeit der Preisänderungsklausel bestehen und auf das BGH Urteil vom 29.04.08. \" Ebenso wie in dem dort entschiedenen Fall läßt die Klausel die Auslegung zu, dass die Klägerin zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, nach nach gleichmäßigen Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten eine Preisanpassung unabhängig davon vorzunehmen, in welcher Richtung sich z. B. der Eisntandspreis entwickelt hat (BGH, a.a.O. Rn. 17-28\').\" Die Berufungssumme ist nicht erreicht (keine 200 € bei mir). Für eine Zulassung zur Berufung ist wegen des vorgenanten Urteils keine Veranlassung.
Die Klageschrift geht natürlich auf dieses Urteil überhaupt nicht ein (bin S1-Sondervertragskunde gewesen).
Wie seht ihr die Chancen. Ich werde die Gegenseite anrufen und mit ihnen ihre Chancen diskutieren, wenn der Richter schon soweit geht. Ich sehe sie bei 90:10 für mich. Wenn das Urteil für mich läuft, kann die EVL einpacken, dann wird sich (auch durch mich) schnell in den lokalen Medien rumsprechen, das auch andere Kunden, noch Nachforderungen stellen können. Gibt es noch andere Leverkusener, die aktuell verklagt wurden?
Cremer:
@bo Bonzo,
nix mit Gegenseite anrufen, Finger weg mit der Gegenseite diskutieren zu wollen.
Besser die Telefonkosten für die Suche eines guten Fachanwalt für Energierecht verwenden!!!
Ichh offe Sie haben einen, um innerhalb von 14 Tagen die schriftlich auf die Klagezustellung Anwort zu geben.
Bibo Bonzo:
Hallo Herr Cremer,
danke für den Tipp. Diskussionen mit der Gegenseite will ich nur parallel zur Vorbereitung der Klageantwort betreiben.
Einen guten Rechtsanwalt suche ich noch. Wir sind heute bei der Verbraucherzentrale. Kennt jemand Frau Leonora Hollinger, RA, sie scheint in Düsseldorf aktiv zu sein?
DieAdmin:
@Bibo Bonzo,
über Rechtsanwältin Leonora Holling können Sie direkt auf http://www.energieverbraucher.de fündig werden. Dort mal nach \"Holling\" (nicht Hollinger) suchen.
Oder speziell hier die Anwaltsliste: http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
Bibo Bonzo:
Folgendes Email an die Gegenseite half. Ein Tag später wurde die Klage zurück genommen. - Geht doch -
Also Leute kämpfen, kämpfen, kämpfen!
Sehr geehrter Herr Dr. H.,
Sie vertreten die EVL bei der Klage gegen meine Frau und mich wegen Entgeltzahlungen aus Gaslieferungen.
In der Verfügung von Richter Dr. K. gibt dieser zu bedenken, dass nach dem BGH Urteil vom 29.04.08 die Preisänderungsklausel des Sondervertrages für nichtig gelten könnte. Auf dieses Urteil gehen Sie in Ihren Ausführungen nicht ein.
Damit schätze ich die Chancen auf Durchsetzung Ihrer Klage als sehr schlecht ein. Eine Berufung wird nicht möglich sein. Die lokalen Medien werden sicher interessiert über diese Klage berichten. Für die EVL kann dies bedeuten, dass weitere Kunden Ihr Recht in Anspruch nehmen und bedeutsame Einnahmeverluste entstehen können.
Deshalb meine Frage: Bevor für Ihre Mandantin weitere Kosten entstehen, ist Ihre Seite bereit, unverzüglich die Klage zurückzunehmen und uns schriftlich innerhalb von drei Tagen zu bestätigen, dass die EVL auf weitere juristische Vorgehensweisen in Zukunft verzichtet?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln