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Autor Thema: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein  (Gelesen 65804 mal)

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Offline Didakt

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #60 am: 12. November 2014, 11:36:59 »
Der 12. Abschlag und andere Verfehlungen:
Die klammheimliche, zinslose Kreditbeschaffung der 365 AG zu Lasten der Haushaltskunden für den Zeitraum von mindestens 3 Monaten und auch ein Mehrfaches davon durch rechtsgrundlose Abschlagsforderungen und verzögerte Rechnungsstellungen.

Bei den Auseinandersetzungen der Kunden mit den 365 AG-Konsorten geht es neben der Geltendmachung von „vergessenen“ Bonusgutschriften hauptsächlich auch um die verspätete Rückzahlung, die Verrechnung und Aufrechnung von sich angesammelten viel zu hohen Guthaben/Restguthaben sowie die unterjährige Anpassung/Kürzung von Abschlagsberechnungen aufgrund von zu hoch angesetzten Abschlagsbeträgen und zu viel bezahlten Abschlägen.

Gemäß § 41 (2) EnWG dürfen Stromanbieter gegenüber ihren privaten Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren.

Wenn der Stromanbieter zur Abgeltung der voraussichtlich anfallenden Verbrauchskosten auf der Basis einer am Vorjahresverbrauch orientierten Verbrauchsprognose unter Anwendung des Teilers 11 vertragsgemäß 11 Abschlagszahlungen festgelegt hat und diese vom Kunden auch fristgerecht und vollständig entrichtet wurden, sind damit die unterjährig fälligen Verbrauchskosten vorbehaltlich der endgültigen Rechnungsstellung und daraus resultierender Nachzahlungen/Erstattungen als abgegolten zu betrachten (s. § 433 (2) BGB). Damit ist der Verbraucher seinen vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nachgekommen.

Ein 12. Abschlag, mit dem der Versorger in fragwürdiger Weise vorgibt, den tatsächlichen Verbrauch verrechnen zu wollen, steht ihm nicht zu. Diese verwerfliche Praxis bedeutet die Erzwingung einer Kreditgewährung, die sich allein schon aus wettbewerbsrechtlicher Sicht verbietet, da sich der Versorger gegenüber den Mitbewerbern – zulasten des Kunden – einen unlauteren Vorteil verschafft. Sie hat augenscheinlich in erster Linie den Zweck der Liquiditätsbeschaffung und -sicherung.

Wie hier im Forum ständig angeraten, gilt es auch in anderer Hinsicht, diesem Versorger in seinen fragwürdigen Handlungen durch gezielte Fristsetzungen für Rechnungsstellungen und die Rückzahlungen von Guthaben die notwendigen Grenzen aufzuzeigen, ihn in Verzug zu setzen, um danach ggf. mit gezielten Rechtsmitteln bzw. mittels der unverzüglich einzuschaltenden Schlichtungsstelle Energie, Berlin, gegen ihn vorzugehen.
In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die einschlägigen Bestimmungen gemäß § 40 (3) und (4), § 41 (3) EnWG, § 286 (2) Nr. 2 und § 288 (1) BGB hingewiesen.
« Letzte Änderung: 15. November 2014, 10:19:04 von Didakt »

Offline Harris

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #61 am: 14. November 2014, 11:48:38 »
Neuigkeiten an meiner Front:
Bei mir hätte Almado 01.11. den 11. Abschlag abbuchen müssen. Vorher gab es die Ankündigung, dass ich doch bitte ab sofort überweisen möge was ich nicht getan habe sondern auf Lastschrift bestanden habe.

Im weiteren Verlauf wurde die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet.

Heute kam von der Schlichtungsstelle ein Brief, dass eine Schlichtung nicht mehr möglich sei, da KLAGE erhoben wurde.

Ich fasse zusammen. Ich bin seit höchsten 13 Tagen überfällig und schon wird eine Klage eingereicht?!?
Auf welcher Grundlage soll die denn aufbauen?

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #62 am: 14. November 2014, 12:35:56 »
... Ich bin seit höchsten 13 Tagen überfällig und schon wird eine Klage eingereicht?!?
Auf welcher Grundlage soll die denn aufbauen?

Dazu kann ich mich nur wiederholen  -  Antwort 53:
[...]
Die Abschläge müssen bezahlt werden (sonst ist der Bonus futsch!). Die Zahlung per SEPA-Einzug bringt dem Kunden gegenüber einer Überweisung keine Vorteile. Was also soll der unnötige "Nebenkriegsschauplatz"?
Nicht zu zahlen ist ein 12. Abschlag, falls das gekaufte Strom-Paket bzw. der prognostizierte Verbrauch bereits mit 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist ...
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Offline Christian Guhl

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #63 am: 14. November 2014, 12:53:01 »
Die Zahlung per SEPA-Einzug bringt dem Kunden gegenüber einer Überweisung keine Vorteile.
Das sehe ich anders ! Wenn der Bonus nicht berücksichtigt wurde, lasse ich einfach die letzten Lastschriften zurückbuchen (Frist beachten) und schon habe ich mein Geld.

Offline Harris

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #64 am: 14. November 2014, 12:58:54 »
Es mag ein Nebenkriegsschauplatz sein. Allerdings erfüllt Almado/365 seine Pflichten nicht.
Ich erfülle meine Pflichten. Das Geld liegt auf dem Konto zur Abbuchung bereit. Mehr kann man von mir laut AGB nicht fordern...

Abgesehen davon hält der Laden sich auch an andere Gesetze nicht. Ich werde jetzt die Klageschrift abwarten (eventuell hat ja jemand anderes das selbe Spiel schon durch (deswegen frage ich hier ^^)) und dann meine weiteren Schritte überlegen.

Ich habe Almado mehrfach darauf hingewiesen, dass ich bereit bin ich inhaltlich korrekte SEPA Formular auszufüllen. Was die von mir sonst noch erwarten ist mir schleierhaft. Ich werde jedoch nicht wissentlich ein falsches Formular unterzeichnen. Und wenn ich überweisen würde, fallen "Überweisungskosten" laut den AGB an, welche mir von Almado nicht kostenfrei angeboten wurden. Ich habe also die Wahl eine Strafgebühr für die Überweisung zu zahlen oder Lastschrift zu nutzen. Ich entscheide mich für letzteres. Auf diese Weise bin m.E. auch nicht ich in Verzug sondern Almado.

Die einzigen Bedenken die ich (ohne die Klageschrift gelesen zu haben) habe sind, dass Almado vor dem Urteil die Bordsteine hochklappt und zu macht. Dann würde ich (falls ich mir einen Anwalt hole) auf den Anwaltskosten sitzen bleiben...

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #65 am: 14. November 2014, 13:02:03 »
... Wenn der Bonus nicht berücksichtigt wurde, lasse ich einfach die letzten Lastschriften zurückbuchen (Frist beachten) und schon habe ich mein Geld.

Und genau das wird aufgrund der 8-wöchigen Frist nicht mehr möglich sein (Beispiel Harris: 11. und vermutlich letzter zu zahlender Abschlag am 01.11.2014, Schlussrechnung -womöglich ohne Bonus- frühestens im Januar 2015 / spätestens bis 11.02.2015) !
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Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #66 am: 14. November 2014, 13:24:09 »
... wenn ich überweisen würde, fallen "Überweisungskosten" laut den AGB an, welche mir von Almado nicht kostenfrei angeboten wurden. ...

Hallo Harris,

zur vorstehenden Aussage sollten Sie die Überweisungsaufforderung von almado/365AG nochmals prüfen.
Bzgl. der rechtlichen Bewertung schätze ich (und hoffentlich auch das Gericht :-\) das ansonsten so wie Sie ein. Rein pragmatisch gesehen bleibt das aber ein "unnötiger Nebenkriegsschauplatz"!

Gruß, khh
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Offline Harris

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #67 am: 14. November 2014, 13:29:39 »
[EMail entfernt]

Da steht nichts davon, dass es kostenlos ist.

In den AGB steht dazu folgendes:

Zitat
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste
Abrechnungsjahr nach Wahl  des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen
Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der
erste Abschlag wird nicht vor Lieferbeginn fällig. In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der
letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu
erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet. Die
Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich.
Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn
werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Ändern sich gemäß Ziffer 8 (8) die Preise, so ist der Energieversorger berechtigt, die nach der
Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend der Preisänderung anzupassen. Dieses
gilt gleichermaßen bei der Weitergabe der Änderung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen
Belastungen nach Ziffer 8 (9). Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den  in der
Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist  der Energieversorger berechtigt, bei Zahlungen per
Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung  zu
berechnen.

Für mich bedeutet das, dass ich 2€ zusätzlich bezahlen soll. Das sehe ich nicht ein.
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 10:36:33 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #68 am: 14. November 2014, 13:42:29 »
Die 365AG-AGB, auch die zu den verschiedenen Zeitpunkten verwendeten Versionen, sind mir bekannt.
Ebenso sind mir Überweisungsaufforderungen bekannt, wo inhaltlich für diesen Fall explizit auf die sonst
fällige Überweisungsgebühr "verzichtet" wurde.

Pragmatisch gesehen bleibe ich bei "unnötiger Nebenkriegsschauplatz" (wg. 2 € ::)), der evtl. den Bonusanspruch gefährdet. Zudem kann man einer ggf. berechneten Gebühr auch noch bei Abrechnungszugang widersprechen und nicht bezahlen!
« Letzte Änderung: 14. November 2014, 13:52:20 von khh »
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Offline Harris

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #69 am: 14. November 2014, 17:17:06 »
Die 365AG-AGB, auch die zu den verschiedenen Zeitpunkten verwendeten Versionen, sind mir bekannt.
Ebenso sind mir Überweisungsaufforderungen bekannt, wo inhaltlich für diesen Fall explizit auf die sonst
fällige Überweisungsgebühr "verzichtet" wurde.

Dies steht bei mir definitiv nicht drin.

Pragmatisch gesehen bleibe ich bei "unnötiger Nebenkriegsschauplatz" (wg. 2 € ::)), der evtl. den Bonusanspruch gefährdet. Zudem kann man einer ggf. berechneten Gebühr auch noch bei Abrechnungszugang widersprechen und nicht bezahlen!

Ich sehe meinen Bonusanspruch aktuell nicht gefährdet, da ich mir nichts zuschulden haben kommen lassen.
Ich warte jetzt die Klageschrift ab, dann werde ich wissen wo Almado meine Verfehlungen vermutet.
Vorher werde ich gegenüber Almado noch einmal klarstellen, dass ich bereit bin zur Zahlung. Das Sie mir lediglich darlegen sollen auf welchen Grundlagen Sie der Meinung sind, dass das alte Mandat ungültig sei und ein richtiges SEPA-Mandat vorlegen.

Nach Rücksprache mit meiner Bank heute wurde mir zugestimmt, dass das zugesendete SEPA-Mandat wohl keine rechtliche Relevanz hätte. Und überweisen und die Spielchen des Ladens mitspielen? Nein danke ^^.

Aber wiegesagt... erstmal die Klageschrift abwarten...


Offline Core2max

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #70 am: 15. November 2014, 02:34:28 »
....bei mir kam heute eine Mitteilung das mein Kontokonto nun -0,00 Euro beträgt. Man hat also meinem Widerspruch auf die letzte Mahnung entsprochen, aber die Überzahlung um 2,64 Euro mal einfach übersehen und das Konto auf 0 gesetzt. Dem jetzt auch zu widersprechen macht nicht so sehr viel Sinn denke ich, oder ?. Erstmal die Endabrechnung abwarten und dann evtl. dies Betrag noch mit anführen .

Offline FrankAlexander

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #71 am: 15. November 2014, 10:02:57 »
Guten Morgen,

am 12.11.2014 bekam ich eine Mitteilung das mein Kundenkonto ein Minus von 134,- Euro (12. Abschlagszahlung) aufweist.
Dabei eine Zahlungsaufforderung bis zum 15.11.2014.
In einer Mail habe ich auf meine vertraglich vereinbarten 11 Zahlungen hingewiesen, mit der Bitte von weiteren Forderungen abzusehen.
Heute wurde mir mitgeteilt das mein Konto nunmehr -0,00 Euro aufweist.
Danke an dieses Forum, Sie haben mir sehr geholfen.

Mit freundlchen Grüßen,
Frank

Offline Didakt

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #72 am: 15. November 2014, 10:13:19 »
...Dem jetzt auch zu widersprechen macht nicht so sehr viel Sinn denke ich, oder ?. Erstmal die Endabrechnung abwarten und dann evtl. dies Betrag noch mit anführen .

So ist es! Jetzt nicht mehr nachhaken, sondern die Schlussrechnung abwarten.

Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #73 am: 15. November 2014, 15:05:58 »
Nicht zu überweisen macht doch Sinn! Ich bin jetzt mit über 270 Euro im Rückstand und mit Hilfe der SE habe ich erreicht, dass mein Vertrag ausläuft und alle Zahlungen in der Schlussrechnung berücksichtigt werden. Also habe ich kein Insolvenz Risiko mehr.
Meine Schwägerin hat nun eine Kündigung per Mail und ein Inkasso schreiben erhalten, weil ich ihr auch geraten habe nicht zu überweisen. Ich werde auch hier die SE einschalten.
Gilt die Kündigung als zugestellt? Almado selbst fordert immer eine schriftliche Kündigung, aber halten sich selbst nicht daran.

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #74 am: 15. November 2014, 18:14:18 »
Nicht zu überweisen macht doch Sinn! ... habe ich kein Insolvenz Risiko mehr.
Meine Schwägerin hat nun eine Kündigung per Mail ... erhalten, ... Gilt die Kündigung als zugestellt? ...

ramokap,

Sie können für sich eine Nichtüberweisung ja gerne als sinnvoll ansehen, allgemein ist das m.E. mangels tatsächlicher Vorteile (siehe Antworten #67 und #70) eher nicht zu empfehlen. Ich sehe das als unnötigen Nebenkriegsschauplatz verbunden mit dem Risiko einer Klage der 365 AG und/oder einer Gefährdung des Bonus-Anspruchs (siehe Bsp. Harris!). 
Das Insolvenzrisiko ist zu vernachlässigen, oder haben Sie dafür konkrete Anzeichen? Wichtiger ist, generell Abschlagsüberzahlungen zu vermeiden, bspw. überhöhte Abschlagsforderungen, die sich nicht nach dem Vorjahresverbrauch richten; oder einen ungerechtfertigten 12. Abschlag (siehe diesbzgl. Threads).

Welche der hier vertretenen Meinungen für die eigenen Ziele zweckdienlicher ist, sollen betroffene Kunden
für sich entscheiden!



Zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages Ihrer Schwägerin:  Die erfolgte Kündigung durch almado/365AG per Email entspricht nicht dem vertraglichen Schriftform-Erfordernis (vgl. Ziff. 5 Abs. 1 der AGB) und ist daher unwirksam! Ob Ihre Schwägerin das geltend macht, muss sie selbst entscheiden.

Gruß, khh

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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