Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???  (Gelesen 50496 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #45 am: 07. Februar 2014, 18:30:06 »
@ khh,

in der Sache bringt es nichts, weiterhin Öl ins Feuer zu gießen.  Hier aber noch ein kleines "Schmankerl", nur für Sie bestimmt. 
Bitte letzten Absatz beachten. Das sagt Verbraucherschützer Jürgen Schröder, Energieexperte und Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. :D


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #46 am: 07. Februar 2014, 23:05:23 »
... Im "Spezialgesetz" steht auch nichts über die Inhaltskontrolle oder die Billigkeit, trotzdem sind die § 307 und  § 315 BGB für Energieverträge relevant.
Genau, und weil in dem "Spezialgesetz" EnWG zu Inhaltskontrolle oder Billigkeit nichts steht, deshalb ist diesbzgl. das BGB relevant.
Wieder unglaublich! Genau, gerade weil im "Spezialgesetz" zur Inhaltskontrolle, zur Billigkeit und zur Frist der Sonderkündigung nichts steht, ist das BGB relevant.

Im EnWG steht "ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist", das regelt lediglich, dass ohne Einhaltung einer bisher bestehenden Frist gekündigt werden kann. Auf Deutsch= fristlos.
Bis wann die Kündigung erfolgen muss ist nicht geregelt, da gilt das BGB.

@PLUS,
dass die §§ 307 und 315 BGB gelten, hatte ich NICHT bestritten (war vllt. die Formulierung missverständlich?) !

Und da ich trotz fortgeschrittenem Alter noch lernfähig und auch lernwillig bin :), gehen wir also mal hypothetisch davon aus, dass § 314 Abs. 3 BGB gilt und die Sonderkündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muss.

Im Gesetz ist nicht definiert, was „angemessen“ ist. Soweit ich recherchiert habe, geht die Bandbreite in Gerichtsentscheidungen von 14 Tage (ausschließlich Arbeitsrecht gem. § 626 Abs. 2 BGB!) bis hin zu 3 Mon. (bspw. BGH LwZR 20/09 v. 23.04.10) bzw. sogar 4 Monate ! 

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für mich, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Energiepreiserhöhungen bereits vor dem Eintritt des Kündigungsgrundes (Wirksamwerden der mitgeteilten Preiserhöhung) durch Fristablauf verwirkt sein soll. :-\

Im konkreten Fall kommt noch hinzu, dass die betroffene Userin @Sylle die sog. Preiserhöhungsmail vom 19.12.2013 wg. deren Intransparenz („versteckte“ Preismitteilung >:( !) gar nicht als solche angesehen hat (siehe Antwort #3). Insofern kann eine Frist (welche auch immer) zur Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts wohl kaum abgelaufen sein.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 23:08:44 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #47 am: 08. Februar 2014, 00:11:50 »
Und da ich trotz fortgeschrittenem Alter noch lernfähig und auch lernwillig bin :), gehen wir also mal hypothetisch davon aus, dass § 314 Abs. 3 BGB gilt und die Sonderkündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muss.
Im Gesetz ist nicht definiert, was „angemessen“ ist. Soweit ich recherchiert habe, geht die Bandbreite in Gerichtsentscheidungen von 14 Tage (ausschließlich Arbeitsrecht gem. § 626 Abs. 2 BGB!) bis hin zu 3 Mon. (bspw. BGH LwZR 20/09 v. 23.04.10) bzw. sogar 4 Monate !
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für mich, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Energiepreiserhöhungen bereits vor dem Eintritt des Kündigungsgrundes (Wirksamwerden der mitgeteilten Preiserhöhung) durch Fristablauf verwirkt sein soll. :-\
Sie können schon ganz und nicht nur hypothetisch davon ausgehen.

Dass der Gesetzgeber keine Befristung im EnWG bestimmt hat, haben ich ja schon wiederholt festgestellt. Deshalb gilt ja die unbestimmte Regelung des § 314 Abs. 3 BGB. Man wollte vielleicht viele Einzelfallregelungen vermeiden. Die Begründung müssten Sie bei der Politik einfordern.
 
Die Beurteilung misst sich am Einzelfall. Damit die Unbestimmtheit beseitigt wird, werden ja gerade in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in beider Interessen Fristen vereinbart. Eine ausreichende Frist ab der Mitteilung der Änderung ist am Sachverhalt, z.B. am Zeitaufwand zu messen (Erfassen, Alternative suchen, Kündigung schreiben ..).  Bei ausreichender Zeit erst am letzten Tage vor der Änderung zu kündigen ist doch gegenüber dem Versorger nicht gerade fair, eher eine Zumutung.

Sehen Sie sich mal zum Vergleich das Sonderkündigungsrecht eines Mieters bei einer Mieterhöhung an. Dort hat das der Gesetzgeber mit Fristen geregelt. Der Mieter kann zwar noch bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich  kündigen, aber eben nicht mit unmittelbarer Wirkung sondern erst zum Ablauf des übernächsten Monats.
Im konkreten Fall kommt noch hinzu, dass die betroffene Userin @Sylle die sog. Preiserhöhungsmail vom 19.12.2013 wg. deren Intransparenz („versteckte“ Preismitteilung >:( !) gar nicht als solche angesehen hat (siehe Antwort #3). Insofern kann eine Frist (welche auch immer) zur Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts wohl kaum abgelaufen sein.
Das ist eine ganz andere Baustelle ob die Änderungsmitteilung Gültigkeit hat. Das kann wohl nur ein Rechtsstreit klären. Es gibt ja Empfänger die die Preiserhöhung sofort zur Kenntnis genommen und gekündigt haben.   


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #48 am: 08. Februar 2014, 02:16:14 »
Sie können schon ganz und nicht nur hypothetisch davon ausgehen.
Dass der Gesetzgeber keine Befristung im EnWG bestimmt hat, haben ich ja schon wiederholt festgestellt. Deshalb gilt ja die unbestimmte Regelung des § 314 Abs. 3 BGB. Man wollte vielleicht viele Einzelfallregelungen vermeiden. Die Begründung müssten Sie bei der Politik einfordern.

Ich bleib bei hypothetisch, da ich unverändert nicht überzeugt bin, dass es eine wirksame Befristung für die Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts geben soll. Das gibt es nicht in den für die Grundversorgung maßgeblichen GVV und wenn es der Gesetzgeber für Sonderverträge gewollt hätte, dann wäre im EnWG für die immer gleichen "Fälle" eine klare Regelung möglich gewesen. Dass dort keine Befristung bestimmt wurde, könnte durchaus mit einer Unvereinbarkeit mit den verbindlichen EU-Richtlinien 2009/72/EG (Strom) und 2009/73/EG (Erdgas) vom 13.07.2009 begründet sein.
 
... Damit die Unbestimmtheit beseitigt wird, werden ja gerade in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in beider Interessen Fristen vereinbart. ... Bei ausreichender Zeit erst am letzten Tage vor der Änderung zu kündigen ist doch gegenüber dem Versorger nicht gerade fair, eher eine Zumutung. ...

In den letzten Monaten hab ich mir diverse AGBs angesehen. Bis auf wenige Ausnahmefälle ist nirgendwo eine Befristung für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts vorgesehen! Und bzgl. Fairness gegenüber dem Versorger: Ist die nachstehende Handhabung durch Prio/ExtraEnergie fair, oder ist das eine der bekannten „Machenschaften“ dieser Versorger?

... Das Sonderkündigungsrecht auf 11 Tage (davon nur 4 "normale" Werktage) zu befristen, halte ich für mehr als unzulässig! Anscheinend ist diese Preiserhöhungsmitteilung erst kurz vor Weihnachten gesendet worden, um den Kunden damit praktisch das Sonderkündigungsrecht zu nehmen. >:(

@PLUS,

wir werden zu diesem Sachverhalt wohl kaum auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Lassen wir es damit bewenden und warten ganz einfach zunächst die Beurteilung der Schlichtungsstelle ab. Und irgendwann wird es dazu sicherlich auch Gerichtsurteile geben.

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #49 am: 08. Februar 2014, 03:02:53 »
Ein interessantes Urteil des Landgerichts Dortmund vom 14. Januar 2011, Az: 25 O 247/11
bzgl. Wirksamkeit einer Preiserhöhungsmitteilung ausschließlich per E-Mail  http://www.energieverbraucher.de/de/site__2856/  -  Auszug (Seite 9):

Zitat
... Entgegen der Ansicht der Beklagten ist nämlich derzeit noch nicht von einer Gleichwertigkeit von E-Mail und Brief auszugehen. Im Vergleich zu einer E-Mail bietet der Brief dem Kunden nämlich eine deutlich höhere Sicherheit. Zunächst einmal besteht bei E-Mails stets die Gefahr, dass sie im Spam-Verdacht landen und dementsprechend von dem Kunden überhaupt nicht wahrgenommen werden. Darüber hinaus besteht bei E-Mails auch eine deutlich höhere Gefahr, dass sie im Übertragungswege verändert werden und dementsprechend nicht so zum Empfänger gelangen, wie sie abgesendet wurden. Einzig wenn eine gesicherte E-Mail-Übertragung wie eine qualifizierte elektronische Signatur gewählt wird, hat der Kunde die Sicherheit, dass die E-Mail tatsächlich von demjenigen herrührt, der aus ihr als Absender hervorgeht, und dass sie auch nicht inhaltlich verändert wurde. ...
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #50 am: 08. Februar 2014, 10:52:13 »
@PLUS, wir werden zu diesem Sachverhalt wohl kaum auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Lassen wir es damit bewenden und warten ganz einfach zunächst die Beurteilung der Schlichtungsstelle ab. Und irgendwann wird es dazu sicherlich auch Gerichtsurteile geben.
Ok, @khh, ich bleibe genauso dabei, dass die Sonderkündigung nicht unbefristet möglich ist, sondern nur innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt wurde.

Aber noch eine Bemerkung zu Ihrem weiteren Text. Aufrechnen gilt nicht und funktioniert auch nicht. Die "Machenschaften" eines Versorgers können nicht mit "Machenschaften" eines Verbrauchers aufgerechnet werden. Sorry, dazu zähle ich auch solche  E-Mail-Geschichten. Wer vertraut schon dem Internet vollumfänglich wie es das LG Dortmund in diesem Urteil nicht konnte. Ich traue auch der Briefpost oder dem Fax nicht vollumfänglich. Wer nur der Briefpost vertraut muss sich einen Versorger suchen, der mit Briefen arbeitet. Sich aber auf den Email-Verkehr einzulassen und dann damit vor Gericht zu ziehen halte ich nicht für fair und für weltfremd. Die Mail ist ja angekommen. Man muss sie auch lesen, das ist mit Briefen nicht anders.

Auf diese Art von Gegenargumentation treffe ich häufig. 1000 Milliarden deutsche EEG-Wende gegensummiert mit Atom- und Kohle. Eigene Fehler gegen den Anderer. Einen Unfug gegen den Nächsten. Die andere Verschwendung rechtfertigt die Verschwendung im Sinne eigener Interessen oder der eigenen Ideologie usw...
Das führt so zu keinem vernünftigen Ergebnis.
« Letzte Änderung: 08. Februar 2014, 11:15:55 von PLUS »

Offline sylle

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 23
  • Karma: +0/-0
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #51 am: 09. Februar 2014, 08:51:23 »
Um euch weiterhin auf dem Laufenden zu halten, heute habe ich dann folgende Mail von Prio bekommen (ich glaube, die wollen mich in die Irre führen)  ;)

"Sehr geehrte Frau Seep,

wir haben Ihre Kündigung fristgerecht erhalten und bestätigen Ihnen hiermit die Beendigung Ihres Vertrages 1291390 zum 28.02.2015.

Wir möchten uns für Ihre Treue bedanken und freuen uns, wenn Sie sich auch in Zukunft über unsere attraktiven Tarife auf unserer Homepage www.prioenergie.de oder unter unserer Service-Hotline 0800-589 2363 informieren und wir Sie bald wieder als prioenergie Kunden begrüßen dürfen.

Um unseren Service weiter zu verbessern, möchten wir Sie bitten, uns unter dem nachfolgenden Link kurz mitzuteilen, warum Sie sich für die Beendigung des Vertrages mit uns entschieden haben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Link

Für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen eine gesonderte Email zur Übermittlung Ihres Zählerstandes.

Sollten Sie Fragen zum Abmeldeprozess haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne im FAQ-Bereich unserer Homepage informieren oder über das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Mit freundlichen Grüßen,

prioenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH"


Bin nun etwas durcheinander, erst bekomme ich die Nachricht, das man der Sonderkündigung aufgrund von Fristversäumnis nicht stattgeben könne, dann antworte ich darauf das ich die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle weitergeleitet habe, nun bekomme ich eine Bestätigung zum

28.02.2015 ?!

Und weiter unten schreiben die "
Zitat
Für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen eine gesonderte Email zur Übermittlung Ihres Zählerstandes.

Also bekomme ich in den nächsten Wochen die Schlussrechnung ??????

Ich habe im übrigen folgende Antwortmail an Prio geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie bereits mitgeteilt, haben wir nicht zum Ablauf des 28.02.2015 sondern zum
 
ABLAUF DES 28.02. 2014
 
gekündigt. Ich habe mein Recht auf Sonderkündigung gem. § 41 Abs. 3 EnWG ausgeübt. Diesem lag Ihr Preiserhöhungsschreiben vom 19.12.2013 zugrunde, welches
als ein solches nicht zu erkennen war (dieses ist rechtlich völlig unzulässig, vom Gesetzgeber müssen Preiserhöhungen für den Verbraucher deutlich erkennbar sein!).
Weiterhin ist vom Gesetzgeber eine Sonderkündigung an keine Fristen gebunden, diese muss lediglich bis spätestens zum Wirksamwerden der Preiserhöhung erfolgt sein und das
ist bei uns der Fall!
 
Ich habe bereits die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle Energie e.V. weitergeleitet.
 
Sollten Sie uns jedoch noch bis spätestens 14.02.2014  eine
 
korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des 28.02.2014
 
zukommen lassen, wären wir selbstverständlich bereit, das Verfahren vor der Schlichtungsstelle zurückzunehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen"


lg sylle

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #52 am: 09. Februar 2014, 16:17:04 »
... heute habe ich dann folgende Mail von Prio bekommen (ich glaube, die wollen mich in die Irre führen)  ;)

"Sehr geehrte Frau ...,
wir haben Ihre Kündigung fristgerecht erhalten und bestätigen Ihnen hiermit die Beendigung Ihres Vertrages 1291390 zum 28.02.2015. ...
Für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen eine gesonderte Email zur Übermittlung Ihres Zählerstandes. ..."


Bin nun etwas durcheinander, erst bekomme ich die Nachricht, das man der Sonderkündigung aufgrund von Fristversäumnis nicht stattgeben könne, dann antworte ich darauf das ich die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle weitergeleitet habe, nun bekomme ich eine Bestätigung zum 28.02.2015 ?!

Und weiter unten schreiben die
Zitat
Für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen eine gesonderte Email zur Übermittlung Ihres Zählerstandes.

Also bekomme ich in den nächsten Wochen die Schlussrechnung ?? ...

Wohl kaum, das steht da so ja auch nicht. Solche Schreiben sind vielfach aus Textbausteinen zusammengebastelt und ergeben häufiger keinen Sinn.

Abwarten und ruhig bleiben. Wenn bis zum 14.02.2014 keine Kündigungsbestätigung zum 28.02.2014 kommt, dann die Schlichtungsstelle ihre Arbeit machen lassen!

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #53 am: 09. Februar 2014, 17:22:28 »
[...]
Ok, @khh, ich bleibe genauso dabei, dass die Sonderkündigung nicht unbefristet möglich ist, sondern nur innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt wurde. ...

@PLUS, ich bin unverändert der Meinung, dass bzgl. Anwendung § 314 (3) BGB zu differenzieren ist, ob der Kündigungsgrund (bspw. eine vertrags- oder rechtswidrige Handlung) bereits eingetreten ist oder ob der Grund für die Zukunft lediglich angekündigt wurde. Letzteres trifft zu für eine Preiserhöhungsmitteilung, daher sollte m.E. eine Sonderkündigung nicht nur fristlos sondern auch unbefristet bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes (hier bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung) möglich sein.

Warten wir also ab, wie die Schlichtungsstelle Energie e.V. den Sachverhalt beurteilt.   

... Aber noch eine Bemerkung zu Ihrem weiteren Text. Aufrechnen gilt nicht und funktioniert auch nicht. Die "Machenschaften" eines Versorgers können nicht mit "Machenschaften" eines Verbrauchers aufgerechnet werden. ...

Hab ich was von "Aufrechnen" geschrieben? Meine Anmerkung war ersichtlich nicht mehr als eine Entgegung auf Ihr "Bei ausreichender Zeit erst am letzten Tage vor der Änderung zu kündigen ist doch gegenüber dem Versorger nicht gerade fair, eher eine Zumutung." !

 

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #54 am: 10. Februar 2014, 12:00:09 »
Hab ich was von "Aufrechnen" geschrieben? Meine Anmerkung war ersichtlich nicht mehr als eine Entgegung auf Ihr "Bei ausreichender Zeit erst am letzten Tage vor der Änderung zu kündigen ist doch gegenüber dem Versorger nicht gerade fair, eher eine Zumutung." !
Richtig, eine Kündigung am Vortag der Änderung halte ich nicht mehr für angemessen und auch nicht für fair. @khh, auch Sie rechnen doch auf:
Und bzgl. Fairness gegenüber dem Versorger: Ist die nachstehende Handhabung durch Prio/ExtraEnergie fair, oder ist das eine der bekannten „Machenschaften“ dieser Versorger?
@PLUS, ich bin unverändert der Meinung, dass bzgl. Anwendung § 314 (3) BGB zu differenzieren ist, ob der Kündigungsgrund (bspw. eine vertrags- oder rechtswidrige Handlung) bereits eingetreten ist oder ob der Grund für die Zukunft lediglich angekündigt wurde. Letzteres trifft zu für eine Preiserhöhungsmitteilung, daher sollte m.E. eine Sonderkündigung nicht nur fristlos sondern auch unbefristet bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes (hier bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung) möglich sein.
Warten wir also ab, wie die Schlichtungsstelle Energie e.V. den Sachverhalt beurteilt.
@khh, das ist jetzt doch nicht mehr so ganz unbefristet was Sie da beschreiben. Jetzt haben Sie schon mehrfach angekündigt, die "Beurteilung" der Schlichungsstelle abwarten zu wollen. Tun Sie es!

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #55 am: 10. Februar 2014, 13:16:28 »
@ Plus, es ist immer wieder festzustellen, dass es Ihnen ersichtlich ungemein schwer zu fallen scheint, die fünf einmal gerade sein zu lassen und auch, einmal auf „das letzte Wort“ zu verzichten.
Gerade in der Rechtsauslegung ist ein Ausschließlichkeitsanspruch, den Sie hier vehement vertreten, äußerst fragwürdig. Im vorliegenden Fall ohnehin, wenn man sich die intransparente, versteckte Preiserhöhungsmitteilung und das vom Versorger genannte falsche Datum des Fristenablaufs vor Augen führt. Ich bin mir relativ sicher, dass ein Richter diesbezüglich dem Versorger die Leviten lesen könnte.

Zitat von: Ihnen
@khh, … Jetzt haben Sie schon mehrfach angekündigt, die "Beurteilung" der Schlichtungsstelle abwarten zu wollen. Tun Sie es!

Aber bitte auch Sie!

Zitat von: Ihnen
(Antwort # 9) Fragen Sie nicht den Apotheker, fragen Sie einen Anwalt.

Ein Jurist hat doch die fragliche Antwort gegeben, nämlich Verbraucherschützer Jürgen Schröder, Energieexperte und Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Den mögen Sie zwar nicht, aber der wird schon wissen, dass er an seiner Aussage gemessen werden kann! Und nur nebenbei bemerkt: Die VZ NRW hat in Energiestreitigkeiten schon in vielen Prozessen obsiegt, wahrscheinlich unter Federführung jenes Juristen!

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #56 am: 10. Februar 2014, 14:25:54 »
@Didakt, Ihnen scheint "ersichtlich ungemein schwer zu fallen", verschiedene Dinge auseinanderzuhalten. Die Fünf bleibt eine Ungerade.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #57 am: 10. Februar 2014, 18:07:48 »
@ Plus, sehr interessant, was Sie an anderer Stelle unter nachstehender Verlinkung für die Sachlage in diesem Thread noch ausgegraben haben:

Mit diesem Energieexperten bin ich hier nicht einverstanden.

Der Sachverhalt in diesem verlinkten Beitrag (Mitteilung der Strompreiserhöhung versteckt in "vermüllten" E-Mails) trifft doch exakt das Problem der Usererin @ sylle.
Vielleicht sind Sie doch noch zu bekehren! ;)

 




Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #58 am: 10. Februar 2014, 19:06:03 »
@ Plus, sehr interessant, was Sie an anderer Stelle unter nachstehender Verlinkung für die Sachlage in diesem Thread noch ausgegraben haben:Mit diesem Energieexperten bin ich hier nicht einverstanden.
Der Sachverhalt in diesem verlinkten Beitrag (Mitteilung der Strompreiserhöhung versteckt in "vermüllten" E-Mails) trifft doch exakt das Problem der Usererin @ sylle.
Vielleicht sind Sie doch noch zu bekehren! ;)
@Didakt, warum vermischen Sie denn immer alles? Was hat das mit der Diskussion über die fristlose Sonderkündigung zu tun? Sollte ein Richter einmal feststellen, dass die Userin @sylle mit diesem E-Mail die Strompreiserhöhung nicht zur Kenntnis genommen hat, weil die Mitteilung unzulässig versteckt war, dann begann mit der E-Mail auch keine Frist zu laufen.

"Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat." Irgendwann hat die Userin @sylle die Preiserhöhung dann ja zur Kenntnis genommen, sonst gäbe es diesen Thread nicht.

Sie müssen mich nicht "bekehren". Ich bin grundsätzlich gegen versteckte Mitteilungen, egal ob das im Papierbrief oder im E-Mail geschieht. Ich sehe da keinen Unterschied! Eine andere Baustelle ist die Frage der Befristung bei Sonderkündigungen!

Um was es mir bei der Verlinkung im Zusammenhang mit Internet, E-Mail und den damit untrennbar verbundenen ONLINE-Verträgen ging, kann man hier lesen:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18811.msg107163.html#msg107163

Ich bin im Interesse von Verbrauchern für die Internetnutzung und für Online-Verträge. Das hier Diskutierte und der verlinkte Beitrag mit Jürgen Schröder von der VZ NRW sieht mir nach dem Gegenteil aus. Jeder sollte die Wahl haben und sie selbst treffen können.   
 

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #59 am: 10. Februar 2014, 20:34:06 »
@ PLUS

Zitat von: Ihnen
@Didakt, warum vermischen Sie denn immer alles?

Lassen wir die Fragen des Vermischens und der Befristung von Sonderkündigungen mal außer Acht. Sie sind vorstehend zur Genüge diskutiert worden. Ich weiß die Dinge auch durchaus zu trennen.

Sie werden mit mir aber doch hoffentlich darin übereinstimmen, dass augenscheinlich die versteckte Preiserhöhungsmitteilung der ursächliche Grund für das verspätete Handeln und die jetzige missliche Lage von @ sylle ist. Hierbei unterstelle ich dem Versorger vorsätzliche Täuschung. Solche Vorgehensweisen diskreditieren einen Versorger und haben mit einem ordentlichen kaufmännischen Geschäftsgebaren nichts zu tun. Dagegen wäre ich persönlich – nicht zuletzt aus einschlägiger erfolgreicher Erfahrung bei anderen Versorgern – weitaus konsequenter als die Betroffene gegen Prioenergie vorgegangen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz