die Frage, auf welche Vorschriften und Gesetze man sich stützt, das man etwas "darf" ist etwas verwunderlich - Gesetze und Vorschriften regeln im Kern Verbote und keine "Erlaubnisse". Daher ist die einfache Antwort: Uns ist kein Gesetz bekannt, das es untersagt PV-Kleinstanlagen direkt ans Hausnetz über die Steckdose anzuschließen.
So war das auch gar nicht gemeint. Keiner hier wollte ausdrücken, dass das Anschließen von Kleinstanlagen ans Hausnetz verboten ist.
Sagen wir es anders:
Worauf stützen Sie, dass für Ihre Kleinstanlagen die geltenden Vorschriften zum Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an das Stromnetz nicht gelten?
Schließlich proklamieren Sie für Ihre Produkte eine Ausnahme.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass aufgrund der geringen Relevanz der Stromerzeugung bzw. der nicht gewünschten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module beim Energieversorger ausreichend ist.
Da kann man auch anderer Meinung sein.
Insbesondere mag die Einspeisung ins Netz nicht gewünscht sein, ist aber bei den von Ihnen vertriebenen Plug-and-Save-Modulen offenbar durchaus üblich und für einen normalen Haushalt kaum vermeidbar.
Ihre Module überwachen ja offenbar nicht den aktuellen Strombedarf im Haushalt, indem sie z.B. mit Haushaltsgeräten kommunizieren würden.
Die von Ihnen angesprochene Grundlast eines Haushalts liegt wohl normalerweise im niedrigen zweistelligen Wattbereich. Bei mir zuhause sind es sicher nicht mehr als 20 W (also wenn z.B. der Kühlschrank gerade seinen Kompressor abschaltet und ansonsten nur noch die Telefonanlage mit WLAN mit etwa 15 W und einige Stand-By-Verbraucher mit zusammen vielleicht nochmal 5 W aktiv sind).
Folglich ist es tagsüber bei ordentlich Sonnenschein, so wie heute, ganz normal, dass Ihre Module (selbst die mit Speicher) immer dann, wenn kein größerer Verbraucher im Haushalt aktiv ist, Strom ins Netz zurückspeisen, weil Ihre Module diesen Zustand nicht erkennen.
Dabei dürfte es also regelmäßig zu einem Rückwärtslauf des Stromzählers kommen, was sicherlich gegen geltende Vorschriften verstößt (Rücklaufsperren sind offenbar nicht Standard).
Die Mindestanforderung wäre also womöglich, dass Ihre Module nur dann betrieben werden dürfen, wenn ein Stromzähler mit Rücklaufsperre vorhanden ist.
Dass mit Ihren Modulen keine Netzeinspeisung erwünscht ist, ist vielleicht nur ein frommer Wunsch.
Dass er tatsächlich nicht stattfindet, ist sehr unglaubwürdig. AUßer, Ihre Module wären auf eine Wechselstromleistung von etwa 20 W dauerhaft begrenzt.
Warum also sollten die technischen Anschlussbediongungen und die sonstigen Vorschriften für den Betreieb von Stromerzeugungsanlagen am Netz (Einspeisezähler erforderlich Verbrauchszähler mit Rücklaufsperre erforderlich) nicht gelten?