Da haben Sie sich aber ganz schön hohe Ziele gesteckt.
Wenn Sie aber schreiben:
..... daß die Daseinsvorsorge nicht in private, sondern in kommunale Hände gehört.
dann sollten Sie sich einmal mit dem
Beitrag vom 18.07.2008 befassen.
Dort berichtet man aus Österreich, wie sich die Daseinsvorsorge in der öffentlichen Hand entwickelt.
Die öffentliche Hand, als Eigentümer, Gesetzgeber und Aufsichtsorgan - eine sehr blümerante Mischung.
Solange es um Marge, Rendite, Gewinne und Quersubs geht, wird diesem Übel, bei dem die gigantische Melkkuh (Energieverbraucher) bis zur Amnesie gemolken wird, kein wirksamer Gegeneffekt entgegen gesetzt.
Interessant wäre schon - und letztlich nur - ein funktionierender Wettbewerb. Dann ist es auch völlig egal, ob die Resourcen in der öffentlichen oder in der privaten Hand liegen.
Bei Lieschen Müller findet kein Wettbewerb statt; sie fällt irgendwie in die Grundversorgung und schon ist die \"automatische Melkmaschine\" an sie angeschlossen. Schaut sie sich nach einem anderen Melker um, was anscheinend das einzige wirksame Gegenmittel sein soll, dann stellt sie fest : der ist ja genau so gierig wie der alte.
Nehmen wir den Industriellen Großkunden (IGK). Und Wunder was, da findet jetzt plötzlich Wettbewerb statt (und was stellt Lieschen Müller in ihrem Gaspreisprozess fest : dessen Bezugspreise seien für sie nicht relevant. Ja noch schlimmer, dessen Bezugspreise werden in den Bezugsrechnungen des Vorlieferanten abgedeckt, geschwärzt, etc.)
So, Wettbewerb ist im Energiesektor also möglich ! Nur nicht bei Lieschen Müller. Und dabei kosten die Energiebezüge den Versorger immer gleich, gleich ob für Lieschen Müller oder für IGK. Oder vielleicht doch nicht ? Laufen da Verkaufsverhandlungen zwischen dem Vorlieferanten und dem Versorger nach dem Motto : \"also hör mal, dieses Gas kaufen wir für unseren IGK xyz und das restliche Gas ist für unsere Doofen.\"
Wenn Sie die Daseinsvorsorge in die geldnotleidenden kommunalen Haushalte überführen, dann wird der \"Bock zum Gärtner\" gemacht (Aufsicht hin, Aufsicht her).
Wenn nicht der Bundesgesetzgeber (und wenn nicht der, dann der Europarat) bei der Gewinnabschöpfung einen Riegel vorschiebt, z.B. Gewinnbegrenzung auf 6% bei einer sauberen Haushaltsauftrennung, dann wird das nix.
Sowieso wundert mich der Europagesetzgeber. Der schwitzt sich nun schon seit Jahren Richtlinine für Richtlinie aus den Rippen, wonach die Daseinsvorsorge im Energiesektor eine soziale Aufgabe ist, zwingt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der mit Jahresverspätungen durch den Bundestag gepuscht wird (EnWG 2005), und schaut nahezu regungslos zu, was Deutschland mit der vorgegebenen Umsetzungspflicht macht.
Wenn ein Bundesgesetz für den VIII. Senat soviel Spielraum läßt, dass der vom Anfangspreis, von Substitutionswettbewerb und von Geheimhaltungspflichten zugunsten der Versorgungswirtschaft (vgl. BVerfG, 16.05.1989, Az.: 1 BvR 705/88 = NJW 1990, 1783; ) träumt, dann ist m.E. die Richtlinienkodifikation nicht umgesetzt. Dann muß eben auf Europarecht direkt zugegriffen werden.
Also wenn das alles nix nützt, was unsere Rechtspflege dazu fertig bringt, dann bleibt nur die Konzentration der Verbraucherpotentiale. Und wenn sich dann die eingangs des vorstehende Reports angesprochenen Verbraucher mit weiteren Verbrauchern zusammen schlössen, dem Grundversorger gemeinsam die rote Karte zeigten und nun instiutionalisiert in den Markt eingriffen, dann ...... (träumen ist halt doch so schön ).