Hallo,
ich bin neu hier und habe schon gleich ein Problem: Mein Ergaslieferant ist seit längerem avacon/e.on; die Abrechnung erfolgte bisher durch ein örtliches EVU, dass ansonsten nur Strom anbietet, aber für unsere Region (östlicher landkreis Lüneburg) halt auch die Gasabrechnung machte.
Aufgrund meiner Widersprüch zu den Gasjahresabrechnungen, hatte ich gemäß meiner Berechnung auch die Jahresabschläge gekürzt, in Abstimmung mit dem örtlichen EVU. Seit 1.1.08 nun rechnet avacon/e.on direkt ab und verlangt von mir eine Abschlagszahlung, die höher ist als ich bereit bin zu zahlen. Dabei gehen die natürlich von ihren Preisen aus, die von mir aber wegen Unbilligkeit zurückgewiesen werden.
Ich habe also eine entsprechend geminderte Abschlagszahlung geleistet und bekomme jetzt eine Mahnung und Zwangsmittelandrohung, falls ich nicht den geforderten Abschlag bezahle. Mindern kann ich laut \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz - GasGVV\" nur, wenn ich glaubhaft nachweise, dass ich weniger verbrauchen werde; der Fall der Unbilligkeitseinrede ist da -natürlich- nicht genannt. Wenn ich aber den geforderten Abschlag zahle, zahle ich mehr als ich in der Jahresabrechnung bereit bin zu zahlen und die rücken das doch nicht freiwillig wieder raus. Langer Rede - kurze Frage: Wie kann ich erfolgreich Abschlagszahlungen kürzen, ohne mich ins Unrecht zu setzen?
Über schnelle Antworten freut sich der elbe-dachs.