Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen  (Gelesen 11254 mal)

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Offline Dede1

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« am: 11. März 2008, 10:39:55 »
Das wär doch auch mal was für Deutschland.  :D  Wenn man sich nur trauen würde.

Offline svenbianca

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #1 am: 11. März 2008, 12:13:24 »
Fände ich auch gut aber auch für alle Brachen. Mercedes und Co. müssen die Gewinne abführen damit sozial schwache auch solche Autos fahren können. Coca Cola, Kamps Bäckerei, Aral und BP, Bärenmarke, Adidas und wie Sie alle heißen geben die GEwinne ab und wir verteilen Benzin, Fußbälle, Brötchen und Getränke unters Volk. Und bei den Reichen könnten wir auch alles holen, müssen die Aldi Brüder wikrlich soviel Geld haben? Kann man VErmögen nicht generell auf 100000 Euro beschränken und alles darüber wird auf alle verteilt.

Endlich mal gute Vorschläge.

Offline Dede1

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #2 am: 11. März 2008, 12:52:39 »
Bei den aufgezählten Brachen bin ich aber nicht gezwungen einzukaufen, oder sehe ich da was falsch?

Offline svenbianca

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #3 am: 11. März 2008, 12:56:42 »
es gibt viele Branchen mit Markanteilen über 80%. Ich weiß aber nicht warum man immer Branchen herausnimmt. Lass uns doch überall abschöpfen und verteilen, das ist doch super.

In Deutschland wird der Strom zu ca. 80% von 4 Anbietern produziert. Versuchen Sie diese
s mal in BEreichen Kaugummi oder Schokoriegel oder Chips zu erreichen........, es gibt so viele Branchen da liegt der Anteil eines Anbieters weit über 30% und keiner regt sich auf.

Deshalb bin ich für die Abschöpfung aller GEwinne und VErmögen und alles gleich und gerecht verteilen. Warum denn nicht? Was spricht dagegen?

Offline RR-E-ft

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #4 am: 11. März 2008, 13:00:29 »
@Dede1

Es ist nicht Aufgabe des Staates, solche Gewinne abzuschöpfen, sondern die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass entsprechende Gewinne gar nicht erst entstehen können.

Die in Folge Marktbeherrschung und Ausbeutungsmissbrauch der Marktgegenseite zu Unrecht vereinnahmten Erlöse - und nur um solche kann es gehen -   speisen sich doch gerade aus Kundengeldern.

Der Staat würde also die durch kartellrechts- und energierechtswidrigen Ausbeutungsmissbrauch zu unrecht vereinnahmte Kundengelder abschöpfen.

Werr sich das wünscht, ist damit einverstanden, dass er sein zu unrecht zuviel bezahltes Geld nicht wiedersieht, sondern Vater Staat es vereinnahmt, ggf. um damit die Errichtung von Kohlekraftwerken zu subventionieren.

@svenbianca

Ihre Beiträge gehen offensichtlich - wie so oft - am Kern der Diskussion vorbei.

Nennen Sie doch zunächst einmal ein Unternehmen außerhalb der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas, das ebenso einer gesetzlichen Verpflichtung, wie sie mit § 2 Abs. 1 EnWG besteht, unterliegt.

Es geht vorliegend um Preisgestaltungen, die gegen § 2 Abs. 1 EnWG und gegen § 29 GWB verstoßen, also rechtswidrige Preisgestaltungen.

Offline Wolfgang_AW

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #5 am: 11. März 2008, 13:31:54 »
Wenn man von der Überschrift des Artikels absieht, scheint es doch weniger um eine direkte Abschöpfung als viel mehr um einen Sozialtarif zu gehen.

@svenbianca

Bei Ihnen mögen Cola und Chips zur Grundversorgung zu gehören und auch der Mercedes steht möglw. als Geschäftswagen vor Ihrer Haustür.
Für die überwiegende Zahl der Stromkunden scheint das, wenn ich mich so im Forum umlese, aber nicht zu gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Dede1

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #6 am: 11. März 2008, 13:35:57 »
@RR-E-ft

Wo bitte steht  geschrieben das zu Unrecht, zuviel bezahlt wurde und wird?
Wer glaubt denn wirklich (ernsthaft) daran, etwas von diesem Geld wieder zu sehen?

Bevor der Herr Bernotat das in Deutschland abgezockte Geld im Ausland investiert (wie angekündigt), würde ich ein Abschöpfen zu Gunsten eines Sozialtarifes befürworten.

Offline RR-E-ft

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #7 am: 11. März 2008, 13:58:01 »
@Dede1

Von einem Abschöpfen zugunsten eines Sozialtarifs war auch keine Rede.

Soll der Staat einen Sonderfonds einrichten, der sich aus solchen Gewinnabschöpfungen speist, und dann auch noch eine staatliche Sozialtarif- Verwaltung einrichten, welche die Gelder aus dem so gespeisten Fonds an Bedürftige, deren Bedürftigkeit erst festgestellt werden muss, verteilt?

Von rechtswidrigen Preisgestaltungen sind alle Kunden- unabhängig von ihrer Einkommenssitauation - betroffen.

Bei kartellrechtswidrigen Preisgestaltungen hat dies Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche der Betroffenen zur Folge, die im Falle ihrer erfolgreichen Geltendmachung bedient werden müssen....

Das lässt sich offensichtlich mit einer staatlichen Umverteilung nicht vereinbaren.

Kartellreschtwidriger Preishöhenmissbrauch lässt sich mit Räubertum vergleichen. Räubern nimmt der Staat ja auch sonst nicht ihre Beute ab, um sie unter den Bedürftigen zu verteilen. Die sichergestellte Beute gebührt nicht dem Staat, vielmehr den direkt Geschädigten, soweit sich diese feststellen lassen.

Aber auch das Strafrecht kennt eine Vermögenseinziehung zugunsten des Staatshaushalts, um genaralpräventiv sicherzustellen, dass sich Krimninalität nicht lohnt.

Wichtig ist, dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Mehrerlöse gar nicht erst entstehen.

Offline svenbianca

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #8 am: 11. März 2008, 14:01:24 »
@RR-E-ft

langsam müßten auch Sie manchmal die Ironie verstehen. Man kann doch nicht ernsthaft über die Abschöpfung von GEwinnen zur Einführung eines Sozialtarifes dikutieren. Wenn also eine Firma kein Geld verdient bekommen die Kunden dort dann keinen? Je mehr verdient umso billiger der Sozialtarif? Das hört sich 5 Sekunden lang gut an geht aber an der Sache völlig vorbei.

Die Politik muss die Rahmenbedingungen für eine günstige Energieversorgung schaffen, da bin ich wieder an Ihrer Seite. Die Politik versucht seit Jahren mit Steuererhöhungen den Preisanstieg zu stoppen, leider mit mäßigen Erfolg, aber man wird sich da nicht beirren lassen vermute ich (Ironie).

Ob Preise rechtswidrig sind entscheidet, soweit ich weiß, am Ende ein GEricht und nicht der Anwalt. Die Urteile werden ja noch oft erwartet und man wird sehen was sich ergibt.

Brauchen Sie für angemessene Preise immer ein Gesetz? Dürfen andere Firmen machen was sie wollen?

Mein Beispiel Audi Zitat Focus von heute \"Der operative Gewinn machte einen kräftigen Sprung um 50 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro\"

Ich habe keine BErichte gelesen, dass die Auto nun billiger werden müssen. Wie können die denn bei funktionierenden Wettbewerb solch hohen Preise erzielen?

Offline RR-E-ft

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #9 am: 11. März 2008, 14:20:27 »
@svenbianca

Im Grundsatz haben wir in Art. 2 GG die allgemeine Handlungsfreiheit.
Davon umfasst ist auch die Privatautonomie (Vertragsfreiheit).

Salopp gesagt: Alles erlaubt, was nicht verboten ist.
(In der DaDaR war es umgekehrt.)

Und deshalb braucht es für staatliche Eingriffe Gesetze.
Bei der Energiepreisgestaltung bestehen entsprechende Gesetze.

Wo kartellrechtswidriger Ausbeutungsmissbrauch zu unzulässigen Gewinnen führt, und die dafür verantwortlichen Manager entsprechend dieses \"Erfolges\" vergütet werden, sollte man diese ggf. auch mit ihrem Privatvermögen dafür haftbar machen.

Wenn kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch tatsächlich zu Schäden bei den Betroffenen in Milliardenhöhe führt, dann muss es auch entsprechend geahndet werden können.

Dass Gerichte darüber zu entscheiden haben und wie die Darlegungs- und Beweislast verteilt ist, ist klar. Die Folgen müssen jedem Verantwortlichen aber auch klar sein.

Offline Dede1

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #10 am: 11. März 2008, 14:31:14 »
@RR-E-ft
Wenn entsprechende Gestzte bestehen, ist doch alles OK und es gibt keine unrechtmäßig hohen Preise.

@svenbianca
Wenn ich mir keinen Audi leisten will oder kann, besteht die Möglichkeit auf ein anderes Fabrikat auszuweichen.
Was aber mache ich mit meinem Erdgasanschluß? Es besteht nur die Wahl zwischen Teufel und Belzebub, sprich E ON oder EWE.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #11 am: 11. März 2008, 14:34:49 »
@Dede1

Möglicherweise ist das Denken zuweilen zu einfach strukturiert.

Seit dem Diebstahl in Deutschland unter Strafe steht, gibt es bekanntlich auch keine Diebstähle mehr. Überhaupt hat der Erlass des Strafgesetzbuches dazu geführt, dass es gar keine Straftaten mehr gibt....

So einfach ist die Welt. ;)

Offline Dede1

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« Antwort #12 am: 11. März 2008, 14:38:57 »
Das Denken oder mein Denken?
Wenn man beim Diebstahl erwischt wird, werden die bestehenden Gesetze angewand oder nicht?

Offline RR-E-ft

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« Antwort #13 am: 11. März 2008, 14:40:49 »
@Dede1

Wenn man beim kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch erwischt wird, werden die Gesetze auch angewandt- es sei denn, man hat etwas, um mit den Behörden zu dealen.

Ihre These geht ggf. dahin, dass nicht der Diebstahl bestraft wird, sondern die Dummheit, sich bei einem solchen erwischen zu lassen.

Offline svenbianca

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #14 am: 11. März 2008, 14:42:30 »
@ RR-E-ft  

solange also die Schuld durch kein Gericht abschließend festgestellt ist bleibt es bei der Unschuldsvermutung, warten wir also ab, aber Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude

@ Dede1

man kann mit Pellets, Holz, Gas, Öl, Strom heizen, also frei am Markt wählen. Wenn Ihnen Gas zu teuer ist, kann man sich ja einen Holzofen dazu holen. Auch wenn ich jetzt wieder gesteinigt werde. Es gibt einen Wettbewerb am Wärmemarkt. Wenn also Gas viel teurer als Öl, Strom oder Holz ist, wird keiner seinen Neuanschluss damit ausrüsten und damit gehen langfristig Kunden verloren, die man ja wegen der hohen Umrüstkosten nicht so einfach wieder zurückholen kann. Also muss ein Anbieter zwangsläufig wettbewerbsfähige Preise anbieten, da er sonst langfristig am Markt nicht existieren kann.

 

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