@Dede1
Von einem Abschöpfen zugunsten eines Sozialtarifs war auch keine Rede.
Soll der Staat einen Sonderfonds einrichten, der sich aus solchen Gewinnabschöpfungen speist, und dann auch noch eine staatliche Sozialtarif- Verwaltung einrichten, welche die Gelder aus dem so gespeisten Fonds an Bedürftige, deren Bedürftigkeit erst festgestellt werden muss, verteilt?
Von rechtswidrigen Preisgestaltungen sind alle Kunden- unabhängig von ihrer Einkommenssitauation - betroffen.
Bei kartellrechtswidrigen Preisgestaltungen hat dies Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche der Betroffenen zur Folge, die im Falle ihrer erfolgreichen Geltendmachung bedient werden müssen....
Das lässt sich offensichtlich mit einer staatlichen Umverteilung nicht vereinbaren.
Kartellreschtwidriger Preishöhenmissbrauch lässt sich mit Räubertum vergleichen. Räubern nimmt der Staat ja auch sonst nicht ihre Beute ab, um sie unter den Bedürftigen zu verteilen. Die sichergestellte Beute gebührt nicht dem Staat, vielmehr den direkt Geschädigten, soweit sich diese feststellen lassen.
Aber auch das Strafrecht kennt eine Vermögenseinziehung zugunsten des Staatshaushalts, um genaralpräventiv sicherzustellen, dass sich Krimninalität nicht lohnt.
Wichtig ist, dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Mehrerlöse gar nicht erst entstehen.