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Autor Thema: Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen  (Gelesen 11927 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #15 am: 11. März 2008, 14:56:34 »
@svenbianca

Gesteinigt wird niemand.

Besonders Mietern mit Gasetaganheizung ist ein zusätzlicher Holz- oder Kohleofen zu empfehlen. Der Rauch lässt sich leicht durch ein Stahlrohr als Esse abführen, das man durch einen Mauerdurchbruch nach außen führt, möglichst unter dem Fenster der Nachbarn auslaufend.... Den Brennstoff lagert man dekorativ aufgeschichtet in einer Ecke des Wohnzimmers. Die Methode wird immer beliebter. Sie ist auch nicht neu. Ich sah sie bereits vor 20 Jahren bei Reisen in Russland und der Ukraine. Und auch die hier stationierten sowjetischen Truppen bedienten sich oft dieser Methode in ihren Behausungen.

Ein Wettbewerb zwischen Energieträgern, wenn man einen solchen im Grundsatz annimmt, funktioniert über Mengen und Preise. Gerade dieser Wettbewerb über Mengen und Preise ist jedoch aufgehoben, wenn man die Preise von Gas an die Preise für Mineralölprodukte koppelt.

Hätten sich die Gaspreise für Letztverbraucher in absoluten Beträgen nur so stark erhöht wie die Erdgasimportpreise (ggf. gemindert um die Absenkung der Netzkosten durch die Regulierung), wären nach ihrer Überlegung mehr Kunden von Heizöl zu Gas gewechselt oder es hätte schon den Anstieg bei den Heizölpreisen in diesem Umfange gar nicht gegeben. Auch dabei gilt das \"law of one price\"....

Die Ölpreisbindung verhindert also - zu Lasten der Verbraucher -  den Wettbewerb auf einem Wärmemarkt [so ausdrücklich zutreffend der Kartellsenat des OLG Dresden, RdE 2007, 58].

Bei funktionierendem Wettbewerb wären also nicht nur den Gaskunden, sondern auch den Heizölkunden in den letzten Jahren Aufwendungen in Milliardenhöhe erspart geblieben. Die Energiekonzerne (ExxonMobile u.a.) hätten folglich geringere Gewinne eingefahren.

Offline svenbianca

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #16 am: 11. März 2008, 15:08:07 »
Es gibt Holz, es gibt noch Strom, man muss nicht Gas oder Öl nehmen. Warum gründen Sie eigentlich nicht eine Gasvertriebsfirma und importieren das Gas. Das Netz ist reguliert, dann gäbe es endlich günstige Preise und Sie hätten ein zweites Standbein.

Offline RR-E-ft

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #17 am: 11. März 2008, 15:15:33 »
@svenbianca

Stimmt.

Richtet sich der Strompreis nicht nach den Großhandelspreisen und hängen diese nicht wieder von den hohen Stromerzeugungskosten in Gaskraftwerken ab, deren Brennstoffkosten wiederum an die Ölpreise gekoppelt sind? Zwar entfällt nur der geringste Teil der Stromerzeugung auf öl- und gasbefeuerte Kraftwerke, aber..... die Strompreise steigen trotzdem. Das wäre wohl nicht anders, wenn wir nur betagte Atomkraftwerke am Netz hätten und nur ein Gaskraftwerk.

Zum Glück sind gerade die Strompreise über jeden Verdacht erhaben, kartellrechtswidrig überhöht zu sein.

Möglicherweise ist es jedoch so, dass bei wirksamen Wettbewerb auch die Strompreise nicht einen solchen Anstieg erfahren hätten. Das ist jedenfalls die Feststellung des Bundeskartellamtes in Sachen RWE. Auch den Stromkunden wären ggf. Milliardenaufwendungen erspart geblieben...

Ich war einmal auf einem Wärmemarkt, da hatte es einen regen Wettbewerb zwischen Gas, Strom und Fernwärme für Heizzwecke.
Alle diese Angebote kamen von ein und dem selben Stadtwerk.
 
Es gab ein unheimliches Gefeilsche um die Preise. Alle Preise waren reine Verhandlungssache, wie nicht anders zu erwarten.

Weitere Händler waren an dem Tag auf dem Markt gerade nicht vertreten.

Offline Dede1

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #18 am: 11. März 2008, 15:32:30 »
@svenbianca
Zitat
man kann mit Pellets, Holz, Gas, Öl, Strom heizen, also frei am Markt wählen.
Nicht wenn man einen leitungsgebundenen Gasanschluß hat. Es sei den man zahlt einen jährlichen Betrag für die Nichtnutzung des Gasanschlusses.


@RR-E-ft
Zitat
Ihre These geht ggf. dahin, dass nicht der Diebstahl bestraft wird, sondern die Dummheit, sich bei einem solchen erwischen zu lassen
Genau. Erwischen reicht ja nicht, es muss vor Gerichten bewiesen werden, was offensichtlich nicht so leicht fällt.

Offline RR-E-ft

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #19 am: 11. März 2008, 15:45:25 »
@Dede1

Ach so, Sie meinen vielleicht, es ließen sich vom Staat wohl sogar auch Gewinne abschöpfen, ohne dass ein Gericht festgestellt hätte, dass diese aus einem gesetzwidrigen Preismissbrauch stammen....

Möglicherweise meinen Sie ein anderes Land mit einem anderen Rechts- und Wirtschaftssystem.  In ein solches Land ziehen Sie ggf. besser allein um. Gute Reise.

Offline svenbianca

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #20 am: 11. März 2008, 15:46:30 »
@ RR-E-ft  

also dann doch Holz nehmen, ist aber nur eine Frage der Zeit wann dann die RWE Forest AG seinen Betrieb starten will. Alles aus einer Hand!!!! Zuviele Angebote verwirren doch auch nur.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #21 am: 11. März 2008, 15:47:56 »
Alles aus einer Hand, alles in eine Hand...
Wirksamer Wettbewerb setzt anderes voraus.

Offline Dede1

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #22 am: 11. März 2008, 16:05:16 »
@ RR-E-ft

eine solche Meinung habe ich mit keinem Wort vertreten, ich kann leider auch nicht erkennen, waraus Sie das ableiten.
Vielmehr wollte ich nur damit sagen, das der Beweis des gesetzwidrigen Preismissbrauchs anscheinend nicht ganz so einfach ist.

Aber ich merke jetzt, worauf Sie im vorherigen Post  angespielt haben.
Zitat
Möglicherweise ist das Denken zuweilen zu einfach strukturiert.
und Tschüss

Offline RR-E-ft

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« Antwort #23 am: 11. März 2008, 18:02:02 »
Was sollte denn eine Gewinnabschöpfung durch den Staat rechtfertigen, wenn ein gesetzeswidriger Preismissbrauch vor Gericht nachgewiesen ist und somit zugleich dem Grunde nach feststeht, dass den einzelnen Kunden deshalb entsprechende Schadensersatzansprüche zustehen?

Warum sollte das Geld in diesem Fall nicht an die Kunden zurück, von denen es kommt?

Wenn der gesetzwidrige Preismissbrauch abgestellt ist, also auch § 2 Abs. 1 EnWG Rechnung getragen wird, gibt es keinerlei Grund, den Versorgungsunternehmen die Subventionierung der Preise für bedürftige Kunden aufzugeben.

Träger der Sozialhilfe ist der Staat.

Der Bäcker an der Ecke wird ja - vollkommen zu Recht - auch nicht vom Staat verpflichtet, Bedürftigen das Brot billiger zu verkaufen.

Oder sollten etwa Bedürftige wieder mit Lebensmittelmarken ausgestattet werden, die sie  berechtigen, Lebensmittel generell vergünstigt einzukaufen? Wenn ja, überall oder nur in besonderen Läden? Wer gleicht die Differenz zum regulären Kaufpreis ggf. wie aus?

Offline ESG-Rebell

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Gewinne bei E.ON und RWE abschöpfen
« Antwort #24 am: 11. März 2008, 19:02:32 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Was sollte denn eine Gewinnabschöpfung durch den Staat rechtfertigen, wenn ein gesetzeswidriger Preismissbrauch vor Gericht nachgewiesen ist und somit zugleich dem Grunde nach feststeht, dass den einzelnen Kunden deshalb entsprechende Schadensersatzansprüche zustehen?
Nichts - denke ich.
Und so wird es den E.ON-Anwälten wohl auch nicht schwer fallen, einen derart massiven staatlichen Eingriff in den E.ON-Besitz abzuwenden.

Der Staat kann E.ON aber natürlich vorwerfen, dass sie ihre Pflichten als Betreiberin zur (langfristigen) Sicherung der Versorgungsicherheit durch Instandhaltung der Infrastruktur in grober Weise verletzt hat und das Unternehmen zwecks Schadensersatz in Haftung nehmen.

Zitat
Original von RR-E-ft
Warum sollte das Geld in diesem Fall nicht an die Kunden zurück, von denen es kommt?
Dies beides schliesst sich nicht aus.
Es ist zu erwarten, dass auch im denkbar günstigsten Verlauf etwaiger (Kartell-)Verfahren nur ein Teil der Kunden ihre Ansprüche geltend machen wird und die seitens E.ON tatsächlich zu leistenden Rückerstattungen nicht übermäßig hoch ausfallen werden.

Für Bußgelder, Schadensersatz, üppige Gewinne und dergleichen wird noch genug übrig bleiben - und zwar ohne dass Herr Bernotat auch nur auf einen Cent seiner millionenschweren Abfindung wird verzichten müssen ;)

Zitat
Original von RR-E-ft
Wenn der gesetzwidrige Preismissbrauch abgestellt ist, also auch § 2 Abs. 1 EnWG Rechnung getragen wird, gibt es keinerlei Grund, den Versorgungsunternehmen die Subventionierung der Preise für bedürftige Kunden aufzugeben.

Träger der Sozialhilfe ist der Staat.
Sehe ich auch so.
Bei der Einführung von Sozialtarifen müsste der Staat den Unternehmen letztlich auch die Höhe der Tarife und den genauen Kreis aller Anspruchsberechtigten vorschreiben, denn in dem Hartz-IV-Regelsatz sind die Energiekosten ja bereits enthalten.

Die Unternehmen würden die dadurch verursachten Mindereinnahmen natürlich - wie immer in einer intransparenten und nicht nachvollziehbaren Weise - auf die übrigen Verbraucher abwälzen.

Dies wäre im Ergebnis nichts anderes als Steuern zu erheben und an Bedürftige weiterzuleiten; nur mit dem Unterschied, dass dabei schon wieder etwas bei E.ON hängen bleibt.

Wenn der Staat nicht Willens oder in der Lage ist, die ungebremste Preistreiberei zu beenden, dann muss er den Hartz-IV-Empfängern eben eine Energiezuschuss zahlen bzw. den Bedarfssatz erhöhen. Von nix kommt nix.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline marten

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« Antwort #25 am: 11. März 2008, 19:29:02 »
@svenbianca


Ihr Zitat:

\"man kann mit Pellets, Holz, Gas, Öl, Strom heizen, also frei am Markt wählen. Wenn Ihnen Gas zu teuer ist, kann man sich ja einen Holzofen dazu holen. Auch wenn ich jetzt wieder gesteinigt werde. Es gibt einen Wettbewerb am Wärmemarkt. Wenn also Gas viel teurer als Öl, Strom oder Holz ist, wird keiner seinen Neuanschluss damit ausrüsten und damit gehen langfristig Kunden verloren, die man ja wegen der hohen Umrüstkosten nicht so einfach wieder zurückholen kann. Also muss ein Anbieter zwangsläufig wettbewerbsfähige Preise anbieten, da er sonst langfristig am Markt nicht existieren kann.\"

Vielleicht sollten Sie mal folgenden Link dazu lesen
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Preise/Anlegbarkeit/site__1541/

oder den Beitrag von  ESG-Rebell

Die Lebenserfahrung von Bundesrichtern

oder die Beiträge von RR-E-ft

oder...

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man immer noch der Auffassung sein kann, das es einen \"einheitlichen Wärmemarkt\" gibt, wie uns die Gasversorger und deren Anwälte einreden wollen.
Es sei denn man ist beschäftigt bei einem Energieversorger, oder ist sonstwie mit diesen Unternehmen verbunden.
Dann muss man wohl diese Auffassung vertreten.

gruss

marten

Offline RR-E-ft

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« Antwort #26 am: 11. März 2008, 19:56:17 »
@marten

... oder man ist Richter am 8. Zivilsenat des BGH.

Offline svenbianca

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« Antwort #27 am: 11. März 2008, 20:30:50 »
immerhin bin ich also nicht allein.......

Offline eifrigerLeser

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« Antwort #28 am: 12. März 2008, 09:15:53 »
Das mit dem Sozialtarif sehe ich als sehr fragwürdig an. Für EON immer noch ein Geschäft: Sie bieten besonders armen Familien - sozial wie die Energiekonzerne nunmal sind - einen Sondertarif an und die Masse bezahlt es.

Aber das Problem hierbei ist ähnlich wie bei vielen Sozialleistungen: Diese Masse, oder Mittelschicht wird immer kleiner und kann(will) es nicht mehr finanzieren.

Die Politiker als Sprachrohr und Aufsichtsratsmitglieder  der Konzerne streichen die soziale Ader der Monopole heraus und weiter geht das abzocken.

Es ist alles nur Schauspielerei hier zu Lasten der Mittelschicht.

Prekär daran ist noch, daß diese geförderten Verbraucher diese ganze Politik dann noch gut finden, und natürlich keinen Anlaß haben sich über die hohen Preise zu beschweren. Teile und herrsche!

Offline Dede1

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« Antwort #29 am: 12. März 2008, 12:03:13 »

 

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