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Autor Thema: Eigenkapitalverzinsung in der Grundversorgung?  (Gelesen 3168 mal)

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Offline egn

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Eigenkapitalverzinsung in der Grundversorgung?
« am: 06. März 2008, 10:12:42 »
Hallo,

gibt es für die Grundversorger ähnlich wie im EnWG für den Netzzugang definiert eine vordefinierte Eigenkapitalverzinsung?

Hintergrund der Frage ist dass ja viele Stadtwerke ihre reichlichen Gewinne die sie in den Energiesparten machen an andere städtische Unternehmen abführen.

Hier mal ein Beispiel der Stadtwerke Ingolstadt (2005/2006):
SWI Energie GmbH: Eigenkapital 1.048 T€ Gewinnabführung 7.767 T€
SWI Netze GmbH: Eigenkapital 25.834 T€ Gewinnabführung 10.994 T€

Man sieht hier dass exorbitant hohe Renditen bezogen auf das Eigenkapital erzielt werden die natürlich letztlich von den Verbrauchern bezahlt werden.

Ist das im Sinne des §1 EnWG?

Grüße,
Emil

Offline Gridpem

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Eigenkapitalverzinsung in der Grundversorgung?
« Antwort #1 am: 07. März 2008, 12:56:10 »
@ egn

Die Eigenkapitalverzinsung für die Netzbetreiber ist in der Netzentgeltverordnung gesetzlich festgelegt. Die sollte, wenn es von der Bundesnetzagentur genehmigte Entgelte sind in Ordnung sein.

Für den Lieferanten (Grundversorger) ist letztendlich das Kartellamt zuständig.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline nomos

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Eigenkapitalverzinsung in der Grundversorgung?
« Antwort #2 am: 07. März 2008, 14:06:46 »
Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach Regulierungsrecht (EnWG, GasNEV) sollte man nicht vermischen mit der realen Eigenkapitalverzinsung von kommunalen Energieversorgern (Stadtwerke) in der üblichen Rechtsform einer GmbH.

Ob Eigenkapitalrenditen von 20, 30  und mehr Prozent vom kommunalen Wirtschaftsrecht gedeckt sind, ist mehr als zweifelhaft.
Die marktübliche Verzinsung nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht (Eigenbetriebsgesetz) ist am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und am Marktzins für Kommunalkredite zu messen und nicht am Regulierungsrecht.

Alleine die Tatsache, dass die Gewinne zum großen Teil zweckfremd verwendet werden, dokumentiert bereits einen klaren Verstoß gegen das EnWG und dass Gewinne in dieser Höhe nicht betriebsnotwendig sind.
Würde das EnWG ernst genommen, müsste man das Kommunalrecht gar nicht bemühen.

siehe hier

und hier.

Offline Gridpem

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Eigenkapitalverzinsung in der Grundversorgung?
« Antwort #3 am: 10. März 2008, 15:47:38 »
@ nomos,

Du hast natürlich Recht, denn die Netznutzungsentgelte sind ja nicht das Einzige was Netzbetreiber so alles kalkulieren. Es gibt noch eine ganze Reihe Leistungen mehr, die nicht alle der Regulierung unterliegen.

Bei den angegebenen Zahlen scheit aber wirklich etwas faul zu sein und muss näher durch die Behörden untersucht werden.

Gruß aus Meck-Pomm

 

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