@Zottel
ich glaube Dein Mitgefühl gebührt doch eher dem Versorger
@nachod
Original von nachod
P.S
ich hab nur der letzten Erhöhung widersprochen und auch nur auf die Preise gekürzt. Nicht auf den Anfangspreis aus 1999.
Warum denn das?
Bei Deinem SV wäre doch die Preisbasis 1999 korrekt.
80 ,- Euro Streitwert (grins), hast Du vielleicht noch Geld zu verschenken?
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass der Versorger dafür sein \"Forderungsmanagement\" anwirft.
Dir ist schon klar, dass § 17StromGVV bei SV i.d.R. nicht greift, gelle.
@AKW NEE
Vielen Dank für diesen Lacher =)
Die Begründung der E.ON ist ja spannend.
Und ausgesprochen amusant.
Endlich einmal nicht so eine einfallslose 08/15 Argumentation.
Vielleicht haben die einen ihrer Werbetexter damit betraut.
Wenn nicht einmal mehr der gesetzliche Verordnungstext gesetzeskonform ist, wäre die Rechtssicherheit unserer Gesetzgebung an dieser Stelle fragwürdig.
Ich bin begeistert, wir brauchen keine Rechtsprechung mehr. :]
Die Jungs machen doch gar keine Fehler!
Aber - grübel - wozu gibt es dann noch Gerichte?
Und was geschieht mit dem Heer der beschäftigunglosen RAe?
Ach, ich vergass, die sitzen ja schon alle als MdB in den halbleeren Sitzungssälen.
Eben deswegen sind ja \"gesetzliche Verordnungstexte gesetzeskonform\".