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Autor Thema: BGH-Großer Senat  (Gelesen 2243 mal)

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Offline marten

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BGH-Großer Senat
« am: 27. Februar 2008, 00:51:27 »
@RR-E-ft


Zitat RR-E-ft

\"Möglicherweise ist es also gar kein Zufall, dass der Hinweisbeschluss vom 16.10.2007 nicht veröffentlicht wurde, weil sonst Widersprüche gerade zum Beschluss des Kartellsenats vom 25.09.2007 - KZR 33/06 offen zu Tage getreten wären, was man möglicherweise vermeiden wollte, um keine Entscheidung des Großen Senats zu provozieren.

Nicht nur die Gaspreisgetaltung erscheint intransparent, zuweilen auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Jedenfalls scheint die Rechtsprechung des 8. Zivilsenats des BGH nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zu stehen.\"


Wie lange bleibt die Rechtsprechung noch so widersprüchlich und intranspartent?
Ist mit einer Entscheidung des Großen Senats zu diesem Thema in naher Zukunft zu rechnen?
Bestehen Chancen das das versorgerfreundliche Urteil des 8.Zivilsenats des BGH revidiert wird?

Bei einigen Gerichtsurteilen in letzter Zeit die für den Versorger ausgegangen sind, hat man den Eindruck das sich die Rechtsprechung des 8.Zivilsenats des BGH immer mehr zementiert.


gruss

marten

Offline kamaraba

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BGH-Großer Senat
« Antwort #1 am: 27. Februar 2008, 08:13:26 »
@marten

Siehe hier

Zitat
Auf ein Monopol der vertragsbestimmenden Partei kommt es also nicht an. Weder nach dem Wortlaut des Gesetzes, noch nach dem Willen des Gesetzgebers. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz). Bei Nichtbegründung einer vom eindeutigen Wortlaut des Gesetzes abweichenden Entscheidung handelt ein Gericht objektiv willkürlich.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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