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Autor Thema: Eigene Berechnung nach Jahresrechnung  (Gelesen 12654 mal)

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Offline rkausg

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #15 am: 15. Oktober 2008, 16:36:16 »
Hallo zusammen,
hab´s jetzt endlich geschafft, mich auch im Forum anzumelden.
Es geht um den ZVO. In der letzten Woche erhielt ich einen Brief, in dem mir \"die Erläuterung der Kalkulationsgrundlagen\" angeboten wurde. Ich soll dafür tel. einen Termin mit der Kundenbetreuung ausmachen. Haben andere \"Gasrebellen\" auch so eine Einladung erhalten und was machen wir jetzt? Bitte meldet Euch über das Forum da ich mit den PN noch nicht so gut zurecht komme.
Ich vermute, dass der ZVO, wenn man den Termin macht, allgemeine Erläuterungen gibt, aber wohl kaum seine Kalkulation offenlegt und schon gar nicht für einen Laien nachprüfbar. Unterlagen werden Sie wohl auch nicht rausrücken.
Es könnte auch sein, dass sie, wenn sie später klagen wollen, behaupten wollen, sie hätten die Billigkeit der Preise durch diese Erläuterung schon nachgewiesen. Man kann dann durch Anerkennung der Forderung den Kosten evtl nicht mehr entgehen, weil man sich nicht darauf berufen kann, dass die Kalkulationsgrundlagen erstmalig nach Klageerhebung zugänglich waren.
Einfach nicht reagieren geht aus dem letztgenannten Grund auch nicht.

Ich beabsichtige, die ZVO-Kundenbetreuung anzuschreiben und sie zu bitten, mir zunächst Unterlagen in begl. Kopie zuzusenden, die ich dann mit Unterstützung eines Fach- und Rechtskundigen prüfen kann.
Für den Termin will ich um Vorschlag von 3 Terminen bitten, an denen ich in Begleitung eines Fach- und Rechtskundigen erscheinen kann.
Außerdem will ich dem ZVO mitteilen, dass sie die Kosten übernehmen müssen, vor allem für den Fall, dass keine ordnungsgemäße Prüfung der Kalkulationsunterlagen zu diesem Termin möglich ist.

Zum Abschluss noch kurz zum Thema \"der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich\". Also ich hab das gleich verstanden, da ich meine Abschlagsbeträge auch so klein wie möglich halte, um dem ZVO nicht übers Jahr gerechnet einen zinslosen Kredit zu geben. Dessen Rückzahlung schuldet mir der ZVO dann nämlich. Seit meinem ersten Widerspruch erstelle ich nach jeder Jahresabrechnung eine Rechnung auf Basis der Preise von 2004 und es ergibt sich in der Regel ein Guthaben; in dem jährlichen Widerspruchsschreiben teile ich dann der ZVO mit, dass mein Guthaben mit den neuen Abschlägen verrechnet wird. Die Höhe der Abschläge schlage ich vor und das ist bisher auch gut gelaufen.

Offline hebbi

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #16 am: 16. Oktober 2008, 12:53:43 »
Hallo, mir und weiteren wurde ebenfalls das Schreiben zugesendet. Ich hatte schon vor Monaten das Musterschreiben Nr. 5 der Verbraucherzentrale unter Hinweis auf meine Nichtanerkennung der Testate von Wirtschaftsprüfern, die vom ZVO selbst beauftragt wurden (Privat- oder Selbsttestate) zugeschickt. Mit Hinweis darauf werde ich das Angebot zur Einsichtnahme nicht wahrnehmen, weil es sich um eben dieses Testat handeln wird. Ich warte auf eine von einem Gericht veranlasste Prüfung auf Billigkeit der geltend gemachten Preisanhebung, diese werde ich dann natürlich sofort akzeptieren.
Mir hatte man auch schon Sperrandrohungen gesendet, auf die ich mit einstweiliger Verfügung reagiert habe. Man zog die Androhung dann wegen angeblichen Irrtums zurück. Daraufhin hat auch die Kartellbehörde von weiteren Maßnahmen abgesehen. Sollten aber erneut rechtswidrige Sperrandrohungen erfolgen, wird man sich kaum wieder auf Irrtum berufen können, weil es sich nun um Wiederholung handelt. Dann sollten wir uns kurzschliessen.

MfG

Offline HOL

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #17 am: 16. Oktober 2008, 17:23:26 »
Hallo rkausg,

Bläst der ZVO nun zu einer neue Angriffswelle gegen uns sogenannte Rebellen? Ich persönlich habe noch kein Schreiben bekommen, schließe mich aber inhaltlich der Empfehlung von Hebbi an, das Angebot nicht wahrzunehmen. Um auf der absolut sicheren Seite zu sein, würde ich juristischen Rat bei der Verbraucherzentrale einholen.

mfg

HOL

Offline rkausg

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #18 am: 25. November 2009, 16:51:38 »
Liebe MitstreiterInnen,
in meinem Kundenverhältnis zum ZVO ist in diesem JAhr folgendes passiert:

- Einwand der Unbilligkeit der Gaspreise und der Wasserpreise aus der Jahresrechnung 2008 am 10.12.2008 durch mich(mit eigener Berechnung und Vorschlag der Verrechnung meines Guthabens mit den zukünftigen Abschlägen, die in der Höhe gleich bleiben sollen);

- Bestätigung das der ZVO das Schreiben erhalten hat und Bestätigung der von mir vorgeschlagenen Höhe der Abschläge am 18.12. durch den ZVO

- Mitteilung über sinkenden Erdgaspreis zum 1.4.09 durch den ZVO

- Einwand der Unbilligkeit gegen den geänderten Gaspreis(sicherheitshablber) durch mich am 03.03.09

- Mahnung des ZVO vom 23.03.09 wegen angeblich nicht gezahlter Abschläge. Diese Forderungen waren jedoch durch die Verrechnung mit meinem von mir errechneten Guthaben beglichen(s.o.). ZVO Schreiben erhielt auch den Vorbehalt der Versorgunseinstellung ab dem 20.04.09

- Erwiderung gegen die Mahnung durch mich am 27.03.09 mit Hinweis auf unberechtigte Mahnung, da ich nicht mit berechtigt geforderten Zahlungen im Verzug bin und Hinweis auf die Unzulässigkeit der Versorgungssperre; Antwort erbeten bis 09.04.09

- weiteres Schreiben durch mich am 12.05.09, da ZVO nicht regaiert hat.
\"gehe von Rücknahme der Mahnung und der Sperrandrohung aus, sollte ZVO sich nicht bis 25.05.09 melden\".

- Mitteilung des ZVO vom 15.05.09(Eingang bei mir am 12.05. 8)) über sinken des Gaspreises

- Einwand der Unbilligkeit gegen den geänderten Gaspreis(sicherheitshalber) durch mich am 12.05.09

- Aufstellung des ZVO vom 03.09.09 über bisher von mir zurückgehaltenen Beträge aus den Verbrauchszeiträumen 2005-2008

- Jahresverbrauchsabrechnng 2009 des ZVO vom 20.11.09:
neuester Trick: der ZVO hat das von mir zur Verrechnung mit den Abschlägen vorgesehene Guthaben nicht unter gezahlten Abschlägen aufgeführt, sondern lieber bei der Restforderung abgezogen(die Restforderung ist plötzlich geringer als im Schreiben des ZVO vom 03.09.09 und damit ist auch der Betrag gernger, den sich der ZVO evtl. gerichtlich von mir holen muss)

- Einwand der Unbilligkeit gegen die Jahresrechnung 2009(Gas und Wasser); in der beigefügten von mir errechneten Korrektur taucht der Verrechnungsbetrag natürlich wieder unter gezahlte Abschläge auf.

So, ist nun zwar sehr lang geworden, ich denke aber, dass nur so der Vereinzelung entgegen gewirkt werden kann.
Viele Grüße
rkausg

 

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