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Autor Thema: Neue Ferkelei der EWE  (Gelesen 5763 mal)

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Offline usedom

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Neue Ferkelei der EWE
« am: 16. Februar 2008, 23:38:19 »
@Alle

Hallo, ich bin zwar schon lange Mitglied im BdE, lese auch schon geraume
Zeit im Forum, setze heute aber meinen ersten Beitrag ein.

Ich habe meine Gasrechnung seit 2004 gekürzt und zahle nur den
Preis von 9/2004. Der dann einsetzende Schriftverkehr zwischen EWE
und mir wurde nach 3 Briefen von EWE mit dem Argument, man wolle
Kosten einsparen (!), beendet.  :D
Nach erfolgter Jahresabrechnung im November für 2007 wird durch
mich wiederum eine Gegenrechnung erstellt, die auf den Preisen von
2004 basiert und auch nur diese Preise werden mittels gekürzter Abschlagszahlung gezahlt.

Die EWE hat sich jetzt etwas \"ganz Feines\" einfallen lassen:

Am 15.02.2008 wurde mir ein \"Kontokorrent zu meinem Vertrag .........\"
übersandt, der die Posten Buchungsdatum, Fälligkeitsdatum, Text, Betrag,
Saldo, S/H (Soll/Haben) beinhaltet. Hier werden kumulativ die erhöhte Abschlagszahlung der EWE
und meine geleisteten (gekürzten) Abschlagszahlungen aufgeführt, wodurch sich
(logischerweise) ein entsprechender Soll-Betrag ergibt.

Nun habe ich mir einmal angesehen, was genau ein \"Kontokorrent\"
ist und welche Auswirkungen er hat.
Bei Wikipedia bin ich fündig geworden:

Siehste hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent

Der Kontokorrent ist eine gegenseitige Forderungsauflistung, bei der ein
Vertragspartner dem anderen die Annahme eines Saldoanerkenntnisses
anbieten kann. Nimmt der andere Vertragspartner das Angebot an. dann
erlöschen die Einzelforderungen und durch die Anerkenntnis ist ein neuer
Verpflichtungsgrund eingetreten. Diese saldierte, neue Forderung ist dann
 auch übertragbar und pfändbar (§ 357 HBG).
Das Teuflische an diesem Kontokorrent ist allerdings, dass dieser auch
\"konkludent\" angenommen werden kann, das heißt \"durch Nichtstun\".

Siehste hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludent

Hier ist wohl jeder Verbraucher, der einen solchen Kontokorrent erhält,
aufgefordert, seinem EVU schriftlich mitzuteilen, daß er nicht gewillt ist,
 diesen Kontokorrent anzunehmen.

Weiterer, positiver Effekt (aus Sicht des EVU):
Bei einem angenommenem Kontokorrent (auch konkludent), ist die
Verjährung der Forderung gem. § 205 BGB gehemmt !

Siehste hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/205.html

Man könnte auf die Idee kommen, daß ein Vorsitzender Richter am BGH
während seiner \"Informationsveranstaltungen\" bei den EVU\'s, diesen
juristischen Rat erteilt hatte, wie man seine Preiserhöhungen \"gerichtsfest\"
machen kann.

Was sagt uns das Ganze ? Weiterhin äußerst mißtrauisch sein gegenüber den EVU\'s.  :evil:
Ein SCHELM, der Böses dabei denkt !

Offline jroettges

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Neue Ferkelei der EWE
« Antwort #1 am: 17. Februar 2008, 10:21:37 »
Hallo Usedom,

willkommen im Klub!

Widersprechen und klar die Nichtanerkennung des Papiers aussprechen.

Abschläge nie abbuchen lassen.

Stattdessen eine eigene Prognose des Verbrauchs erstellen, daraus Raten berechnen und diese regelmäßig und pünktlich zahlen.
Die EWE stets vorher und klar von den eigenen Absichten informieren.
Besonders zum Ende des Abrechnungszeitraums (monatlich) den Verbrauch genau erfassen und mit den letzten Raten eine Punktlandung hinlegen.
Alle Zahlungen genau spezifizieren. Etwa \"Mntl. Rate Ergas 07/08 Vertrag nnnnnnnn (unter Vorbehalt)\".

Dann können die Leute soviele Kontokorrent-Bögen erstellen wie sie wollen.
Noch weiß kein Mensch, wie all die Verfahren mal ausgehen werden.
Deshalb Ruhe bewahren und die Kürzungsbeträge gut und sicher auf die hohe Kante legen.
Dass die EWE eine Verjährung möglichst verhindern will, das kann man ja gut verstehen, warum sie nicht klagen, auch.

Offline nomos

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Neue Ferkelei der EWE
« Antwort #2 am: 17. Februar 2008, 11:28:21 »
Zitat
Original von usedom
.......
Das Teuflische an diesem Kontokorrent ist allerdings, dass dieser auch
\"konkludent\" angenommen werden kann, das heißt \"durch Nichtstun\".
......  :evil:
    @usedom, ein Kontokorrent ist keine teufelische Ferkelei. Die laufende Rechnung hat den Zweck der Vereinfachung von Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten. Alles Andere wäre wohl ein Missbrauch dieser Regelung.

    Wann wurden denn in welchem Dokument die Kontokorrentabrede getroffen?

    Und wenn, man muss den Rechnungsabschluss ja nicht anerkennen. Wer nichts tut, tut das allerdings eventuell \"konkludent\".

    Siehe auch dieses Urteil:

    Kontokorrentabrede ohne Anerkenntniswirkung für zwischen Parteien streitige Forderungen
    OLG Rostock, Urteil vom 14.04.2004, Az. 6 U 188/02

    Soll die im Rahmen eines verabredeten Kontokorrents vereinbarte Saldenanerkennung nach dem Parteiwillen allein der Vereinfachung der Vielzahl der in den Kontokorrent einzustellenden Forderungen dienen, so ist damit nicht gewollt, dass Forderungen, die tatsächlich nicht bestehen oder über deren Entstehung zwischen den Parteien Streit besteht, mit ihrer Einstellung in den Kontokorrent und der anschließenden Anerkenntniswirkung als bestehend außer Streit gestellt werden. Vielmehr sollen allein die Ansprüche eingestellt werden, die den Parteien auch tatsächlich zustanden.

Offline angeljustus

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Neue Ferkelei der EWE
« Antwort #3 am: 17. Februar 2008, 11:59:53 »
Moin,

der andere Trick ist ja wohl die unzulässige Verrechnung mit \"Altforderungen\".

Zitat
Bitte beachten Sie, dass von den von Ihnen geleisteten Zahlungen zunächst die jeweils aktuelle Jahresrechnung ausgeglichen wird. Die restlichen Beiträge werden als Abschlagszahlungen für den darauffolgenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt.

Nach meinem Protest über die Praktiken kam postwendend die Antwort, wo von der offenen aufkumulierten Jahresrechnung mein gekürzter Rechnungsbetrag und der gekürzte Abschlag abgezogen und der von EWE berechnete Abschlag aufgeschlagen wurde. Das ist der eindeutige Beweis, dass mit gezahlten Beträgen und Abschlägen \"Altlasten\" abgegolten werden!

Gruß
angeljustus

Offline eislud

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Neue Ferkelei der EWE
« Antwort #4 am: 17. Februar 2008, 14:40:49 »
@usedom
Meines Erachtens kann eine Privatperson eine Kontokorrentabrede nicht konkludent annehmen. Auch hier sollte eine explizite Zustimmung notwendig sein, so wie es auch bei allen anderen Verträgen und Vertragsänderungen notwendig ist.

In Wikipedia (hier) steht insofern auch nichts Gegenteiliges: \"was konkludent erfolgen kann\".

Es schadet aber auch tatsächlich nicht, einer solchen Kontokorrentabrede zu widersprechen.

@angeljustus
Verrechnet mein Versorger zweckgebundene Abschläge mit Altforderungen, weise ich die Rechnung zurück und verlange eine korrekte Jahresabrechnung mit korrektem Ausweis der geleisteten Abschlagszahlungen. Ich weise den Versorger darauf hin, dass ich eine falsche Jahresabrechnung nicht begleichen werde und nicht begleichen muß. Für den Erhalt einer korrekten Jahresrechnung setze ich einen großzügigen Termin (2 Monate), und behalte mir vor, eine später eingehende Jahresrechnung nicht mehr anzuerkennen.
Ich sehe zu, dass ich zur Jahresabrechnung noch etwas zu zahlen habe, damit auch etwas Druck beim Versorger entsteht.

Gruss eislud

Offline usedom

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Neue Ferkelei der EWE
« Antwort #5 am: 17. Februar 2008, 23:04:14 »
@nomos

Zitat
Original von nomos

Wann wurden denn in welchem Dokument die Kontokorrentabrede getroffen?

Tja, ein eigenes Dokument \"Kontokorrent-Abrede\" (wohl eine Uebereinkunft
ueber regelmaessig vorzunehmende Kontokorrenten?) habe ich von der EWE
nicht bekommen!
Mir wurde lediglich ein solcher \"Kontokorrent zu meinem Vertrag....\"
Stand 14.02.2008 uebersandt. Dieser Kontokorrent enthaelt kumulativ
die von EWE festgelegten Abschlagszahlungen und die von mir geleisteten
(niedrigeren) Abschlagszahlungen, beginnend mit dem Faelligkeitsdatum
02.07.2007 bis zum Faelligkeitsdatum 13.02.2008.
Da der Jahresabschluss in diesen Zeitraum fiel, wurde er hierin auch aufgenommen.

Ich habe mir die Erklaerungen bei Wikipedia noch einmal durchgelesen,
demzufolge ermangelt es des mir durch die EWE zugeleiteten Kontokorrents
bereits einer Grundlage:

\"Erforderlich ist also ein zumindest einseitiges Handelsgeschäft,
eine ständige Geschäftsverbindung sowie eine Kontokorrentabrede,
deren wichtigster Inhalt die Festlegung einer Rechnungsperiode ist.

Die Kontokorrentabrede begründet das Kontokorrent. Ihr Inhalt ist im Kern die Abrede,
in bestimmten, regelmäßigen Zeitabschnitten zu verrechnen und den Saldo festzustellen.\"

ALSO, WAS WOLLEN DIE DAMEN UND HERREN EIGENTLICH VON MIR ?

Anscheinend wollen die wohl in erster Linie Ordnung  in ihr eigenes Chaos
schaffen.

....oder ist Nebelkerzen-Werfen angesagt ?
Ein SCHELM, der Böses dabei denkt !

 

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