@Alle
Hallo, ich bin zwar schon lange Mitglied im BdE, lese auch schon geraume
Zeit im Forum, setze heute aber meinen ersten Beitrag ein.
Ich habe meine Gasrechnung seit 2004 gekürzt und zahle nur den
Preis von 9/2004. Der dann einsetzende Schriftverkehr zwischen EWE
und mir wurde nach 3 Briefen von EWE mit dem Argument, man wolle
Kosten einsparen (!), beendet.
Nach erfolgter Jahresabrechnung im November für 2007 wird durch
mich wiederum eine Gegenrechnung erstellt, die auf den Preisen von
2004 basiert und auch nur diese Preise werden mittels gekürzter Abschlagszahlung gezahlt.
Die EWE hat sich jetzt etwas
\"ganz Feines\" einfallen lassen:
Am 15.02.2008 wurde mir ein
\"Kontokorrent zu meinem Vertrag .........\"übersandt, der die Posten Buchungsdatum, Fälligkeitsdatum, Text, Betrag,
Saldo, S/H (Soll/Haben) beinhaltet. Hier werden kumulativ die erhöhte Abschlagszahlung der EWE
und meine geleisteten (gekürzten) Abschlagszahlungen aufgeführt, wodurch sich
(logischerweise) ein entsprechender Soll-Betrag ergibt.
Nun habe ich mir einmal angesehen, was genau ein
\"Kontokorrent\"ist und welche Auswirkungen er hat.
Bei Wikipedia bin ich fündig geworden:
Siehste hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/KontokorrentDer Kontokorrent ist eine gegenseitige Forderungsauflistung, bei der ein
Vertragspartner dem anderen die Annahme eines Saldoanerkenntnisses
anbieten kann. Nimmt der andere Vertragspartner das Angebot an. dann
erlöschen die Einzelforderungen und durch die Anerkenntnis ist ein neuer
Verpflichtungsgrund eingetreten. Diese saldierte, neue Forderung ist dann
auch übertragbar und pfändbar (§ 357 HBG).
Das
Teuflische an diesem Kontokorrent ist allerdings, dass dieser auch
\"konkludent\" angenommen werden kann, das heißt \"durch Nichtstun\".
Siehste hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/KonkludentHier ist wohl jeder Verbraucher, der einen solchen Kontokorrent erhält,
aufgefordert, seinem EVU
schriftlich mitzuteilen, daß er nicht gewillt ist,
diesen Kontokorrent anzunehmen.
Weiterer, positiver Effekt (
aus Sicht des EVU):
Bei einem angenommenem Kontokorrent (auch konkludent), ist die
Verjährung der Forderung gem. § 205 BGB
gehemmt !
Siehste hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/205.htmlMan könnte auf die Idee kommen, daß ein Vorsitzender Richter am BGH
während seiner \"Informationsveranstaltungen\" bei den EVU\'s, diesen
juristischen Rat erteilt hatte, wie man seine Preiserhöhungen \"gerichtsfest\"
machen kann.
Was sagt uns das Ganze ? Weiterhin äußerst mißtrauisch sein gegenüber den EVU\'s. :evil: