Hallo Zottel,
ich habe mich heute morgen bei der MVV erkundigt. Es ist definitiv ein Vertrag über Grundversorgung. Er besteht seit dem 07.05.1988.
Wir haben mit Schreiben vom 25.10.2006 erstmalig die Unbilligkeit der Strompreiserhöhungen mit dem Musterbrief BdE gerügt. Seitdem sind schon mehrere Schreiben hin und her gegangen. Auch wurden Jahresabrechnungen korrigiert und Mahnschreiben zurückgewiesen.
Zum 21.11.2007 bekamen wir den \"hilfreichen\" Tipp, es stehe uns frei, jederzeit den Anbieter zu wechseln. (Entsprechende Schreibenwerden wohl schon öfter hier diskutiert worden sein)
Auf unsere Antwort vom 03.12.2007, indem wir mitteilten, das wir die Rechtsauffassung der MVV betreffend das Urteil des BGH vom 28.03.2007
(AZ VIII ZR 144/06) nicht teilen, da der BGH festgestellt hat, dass § 315 BGB auf Tarifkundenverträge und Verträge der Grundversorgung uneingeschränkt Anwendung findet, schrieb man uns am 01.02.2008, der BGH habe entschieden, dass die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten an die Tarifkunden \"im Grundsatz\" der Billigkeit entspricht.
Damit sehe man die MVV-Position bestätigt.
Auch wurden noch LG Urteile angeführt (LG Freiburg und LG Frankfurt/Main vom 03.08.2007), allerdings ohne Angabe von Aktenzeichen.
Es wurde uns nun eine Frist von 14 Tagen zur Begleichung des zurückgehaltenen Betrages gesetzt, ansonsten man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten werde.
Wie also verhalten, was schreiben?
Beste Grüße
WP