Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechne ich so wie empfohlen?  (Gelesen 13356 mal)

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Offline Niniveh

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Rechne ich so wie empfohlen?
« am: 30. Dezember 2007, 17:23:06 »
Guten Tag
Ich fürchte ich stelle hier eine nicht so erwünschte Frage, bin mir aber bei der Sache nicht sicher und möchte mich lediglich vergewissern.

Erdgas
Ich las mir diese Hilfeseite weitgehend durch und überlege theoretisch was ich nun tun könnte.
Auch beziehe ich mich auf das Widerspruch_Musterformular dieser Seite.

Die Rechnungen um 2004 hatte ich noch nie verstanden. In der o.g. Seite wird also empfohlen, einen Widerspruch bezüglich der Billigkeit der Gaspreise einzulegen und die monatlichen Abbuchungen auf die Zahlungen von 2004 (vor der letzten extremen Steigerungsrunde) zu reduzieren.
Folgende Zahlen konnte ich finden:
22.08.2004 – 31.10.2004 = 0,035€/kWh
Grundpreis    = 109,39€ für 10KW + 5,8€ für 11 weitere KW = 173,19€

Im Jahr 2005-2006 wurden 38000kWh verbraucht,
im Jahr 2006-2007 wurden 30000kWh verbraucht.
Im Mittel wären das 34000kwh*0,035 = 1190€ + Grundpreis = 1363,19€
Monatlich also = ~115€

In der Vergangenheit hatte ich folgende monatliche Abschlagszahlungen:
bis 28.08.2004 = 122€
ab 27.08.2005 = 130€
Monatliche Abschlagszahlungen z.Zt. knapp 160€.

Ich sende also besagtes Musterformular an meinen Gasversorger und spreche ihm die Billigkeit seiner Preise ab. Ich widerspreche auch meine bisherige Einzugsermächtigung und überweise per Dauerauftrag fortan 115€ anstatt wie z.Zt. 160€. Das sollte ich wohl in dem Schreiben angeben.
Und dann erstmal abwarten.

Ich lege vorsichtshalber die zurückbehaltenen Beträge zurück um diese bei Bedarf noch zu haben.
Viele Grüße
Niniveh

Linux Sidux/ KDE/

Offline eislud

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2007, 17:40:40 »
@Niniveh
Deine Berechnung habe ich mir nicht angesehen, weil es zuerst mal nicht darauf ankommt.

Wie weit Du kürzen kannst, hängt davon ab, ob Du in der Grundversorgung versorgt wirst oder ob Du Sondervertragskunde bist.

Ist man Kunde in der Grundversorgung hat man mit Zahlung einer Jahresrechnung den Preis laut Jahresrechnung akzeptiert und kann diese Preise nicht mehr beanstanden. So die BGH Entscheidung vom 13.06.2007.
Auch wenn hier vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, ist es aber der Stand der Dinge.

Ist man Sondervertragskunde kann man regelmäßig auf den laut Vertrag vereinbarten Anfangspreis kürzen, weil eine Preisanpassungsklausel regelmäßig unwirksam ist.

Du mußt also zuerst mal klären, ob Du Sondervertragskunde oder Kunde in der Grundversorgung bist. Erst dann hast Du die Grundlagen für Deine Berechnung.
Nenn doch auch mal Deine Tarifsbezeichnung.

Gruss eislud

Offline nomos

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2007, 19:22:57 »
Zitat
Original von eislud
Ist man Kunde in der Grundversorgung hat man mit Zahlung einer Jahresrechnung den Preis laut Jahresrechnung akzeptiert und kann diese Preise nicht mehr beanstanden. So die BGH Entscheidung vom 13.06.2007.
Auch wenn hier vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, ist es aber der Stand der Dinge.
    Ja @eislud, das ist sicher nicht das letzte Wort. Wer nur die Billigkeit der letzten Preiserhöhung bestreitet, verzichtet auf einen möglichen Anspruch, da Zweifel zum nachstehenden Leitsatz aus dem genannten Urteil angebracht sind. Der Heilbronner Fall ist nicht unbedingt auf alle weiteren Fälle übertragbar und ob überall in Deutschland ein Wärmemarkt festgestellt wird, ist auch nicht sicher.
Siehe hier.[/list]
    Leitsatz:
Ein von dem Gasversorger einseitig erhöhter Tarif wird zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden.

Dieser Satz zwingt ja den grundversorgten Verbraucher geradezu jeder Erhöhung unverzüglich zu widersprechen. Bemerkenswert ist, dass wenn der Verbraucher nicht widerspricht ein eventuell unbilliger Preis nach diesem Leitsatz nicht mehr beanstandet werden kann. Aus unbillig wird quasi automatisch billig. So die Folge dieser Rechtsprechung. Ob das gesetzeskonform ist, ist mehr als zweifelhaft und  berührt das Grundgesetz! Siehe hier.
 

Auch das Kartellrecht bietet Möglichkeiten (Musterschreiben).[/list]

Offline eislud

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #3 am: 31. Dezember 2007, 14:22:23 »
@nomos
Ich teile hier Deine Ansicht, auch wenn ich nicht so weit gehen würde, dass es sicher nicht das letzte Wort ist.

Man sollte auch grundsätzlich die Billigkeit des gesamten Preises rügen, so wie es in allen mir bekannten Musterbriefen des Bundes der Energieverbraucher und der Verbraucherzentralen auch der Fall ist.

Hier geht es aber um die Frage, wie weit man in einem bestehenden Grundversorgungsvertrag bei erstmaliger Rüge der Billigkeit kürzen kann.  
Ich kann niemandem empfehlen, unter den bisher durch die letzte Jahresrechnung akzeptierten Preis zu kürzen, weil die BGH-Entscheidung dem entgegensteht.

Wie sieht denn Deine Empfehlung für @Niniveh aus?
Bis zu welchem Betrag sollte @Niniveh denn kürzen, sofern ein Grundversorgungvertrag vorliegt?

Gruss eislud

Offline nomos

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2007, 15:58:07 »
Zitat
Original von eislud
@nomos
Ich teile hier Deine Ansicht, auch wenn ich nicht so weit gehen würde, dass es sicher nicht das letzte Wort ist.

Man sollte auch grundsätzlich die Billigkeit des gesamten Preises rügen, so wie es in allen mir bekannten Musterbriefen des Bundes der Energieverbraucher und der Verbraucherzentralen auch der Fall ist.

Hier geht es aber um die Frage, wie weit man in einem bestehenden Grundversorgungsvertrag bei erstmaliger Rüge der Billigkeit kürzen kann.  
Ich kann niemandem empfehlen, unter den bisher durch die letzte Jahresrechnung akzeptierten Preis zu kürzen, weil die BGH-Entscheidung dem entgegensteht.

Wie sieht denn Deine Empfehlung für @Niniveh aus?
Bis zu welchem Betrag sollte @Niniveh denn kürzen, sofern ein Grundversorgungvertrag vorliegt?

Gruss eislud
    @eislud, Du hast aber geschrieben:

     \"Ist man Kunde in der Grundversorgung hat man mit Zahlung einer Jahresrechnung den Preis laut Jahresrechnung akzeptiert und kann diese Preise nicht mehr beanstanden.\"

    Ich würde den gesamten Preis beanstanden, die Begründung dazu habe ich schon ausreichend geliefert. Wenn man sich bei der Kürzung am o.g. Urteil orientieren will, dann hat Niniveh wohl kaum Kürzungsmöglichkeiten. Vermutlich wurde der Arbeitspreis in diesem Jahr ja gesenkt und der letzte Arbeitspreis der letzten Abrechnung ist höher als der aktuell berechnete.
    Das unterstellt,  würde ich mir bei dieser Situation und in Anbetracht der angekündigten Gaspreiserhöhung eher einen Wechsel überlegen. Es gibt da ja ein bundesweites Angebot mit Preisgarantie quasi ohne Risiko.  ;)
    Ansonsten fehlen hier noch die Daten der letzten Jahresabrechnung, die aktuellen Preise usw...
     

Offline Niniveh

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2007, 16:15:18 »
Vielen Dank

@eislud

Zitat
...ob Du Sondervertragskunde oder Kunde in der Grundversorgung bist. Erst dann hast Du die Grundlagen für Deine Berechnung.
Nenn doch auch mal Deine Tarifsbezeichnung.
Ich vermute, ich bin Kunde der Grundversorgung. So richtig kann ich das nicht herausfinden.
Jedenfalls habe ich eine Zentralheizung/Gas und beziehe für unser Haus bislang ausschließlich von der MVV Erdgas.
Irgendwie finde ich nicht die Tarifbezeichnung. Es steht Gas Heizgas (Zentralheizung) oder Gas-Sondervereinbarung für Zentralheizung.

Wenn es mir gelänge den derzeitigen Tarif zu halten dann wäre ich schon zufrieden.
Die MVV hat bei mir den gegenwärtigen Tarif ab dem 01.01.2007 festgelegt und plant laut E-Mail \"noch keine weiteren Erhöhungen\". (Wer es gaubt).

@nomos
Aktuelle Preise Brutto:
Verbrauchspreis: 5,95 Cent/kWh
Servicepreis: - für die ersten 10 kW 163,03 Euro/Jahr für jedes weitere kW 6,90 Euro/Jahr
Im Servicepreis ist ein Verrechnungspreis in Höhe von 32,86 (netto: 27,61) Euro/Jahr enthalten.
Der Verbrauchspreis (netto) enthält 0,55 Cent/kWh Mineralölsteuer.
Bislang war laut Verivox mein derzeitiger Tarif der am wenigsten teure. Aber es wurde außer der MVV auch nur ein anderer ausgewiesen (MeinCentTarif - Gasvertriebsgebiet). Wobei ich davon ausgehe, dass die Netzentgelte anderer Anbieter so hoch sind, dass diese kaum Chancen haben.

Ich muss mal schauen ob andere mit ähnlicher Gründen schon bei der MVV Widerspruch einlegten und wie es denen ergangen ist. Wenn ihr Links zu solchen Seiten kennt, nur zu.
Das gilt natürlich auch vür die ENBW beim Strom. Dort erwarte ich ab dem 1.7.2008 eine drastische Erhöhung.
Viele Grüße
Niniveh

Linux Sidux/ KDE/

Offline nomos

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #6 am: 31. Dezember 2007, 16:32:37 »
@Niniveh, das ist eindeutig keine Grundversorgung siehe hier


Damit ist § 315 BGB aus dem Spiel!

siehe weiter hier

Offline RR-E-ft

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #7 am: 31. Dezember 2007, 16:33:41 »
Zitat
Original von Niniveh
Es steht Gas Heizgas (Zentralheizung) oder Gas-Sondervereinbarung für Zentralheizung.

Gas- Sondervereinbarung ist ein Sonderabkommen, auf welches die Bestimmungen der Verordnungen als solche nicht zur Anwendung kommen, es vielmehr einer konkreten Einbeziehung als Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 2 BGB bedarf, die einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB unterliegen (vgl. Plalandt, BGB, 67. Aufl., § 310 Rn. 6).

Das sollte man von einem Rechtsanwalt im konkreten Fall prüfen lassen.

Offline Niniveh

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #8 am: 01. Januar 2008, 10:50:39 »
Danke Leute, ihr habt es hoffentlich gut ins neue Jahr geschafft  :P

Mit dem Verständnis der Paragrafenverweise fühle ich mich etwas überfordert. Ist halt nicht mein Fach.
Es scheint also so zu sein, dass ich kein Grundversorgungsvertrag mit der MVV Gas habe und daher §315BGB bezüglich der Billigkeit der einseitig angehobenen Tarifen nicht greifen dürfte.

Dass in meinem nun vermuteten Fall die MVV wiederum einseitig die Tarife anheben kann ohne dass ich mich im Zweifel wehren kann ist wohl auch nicht anzunehmen.
Es läuft, vermute ich, darauf hinaus, dass die MVV nur mit meinem Einverständnis die Preise erhöhen darf? Die Preiserhöhungen seit 10 Jahren also unrechtmäßig wären, falls es rückwirkend widersprochen werden könnte?
Kann das wirklich sein?
Ich habe zwar einen Sondervertrag, aber der ist wohl eher etwas alltägliches bei Gaszentralheizungen. Ich kann mir nicht vorstellen dass die MVV solche Verträge in großem Stil abschließt und keine Erhöhungen durchsetzten darf/kann.
Das müsste doch schon früher jemandem aufgefallen sein. Das wäre doch bestimmt hier schon irgenwo gemeldet worden?  ?(

Ich schaue mich mal nach einem Rechtsanwalt um.
Auf dieser Seite ist der mir am nächsten empfohlene Rechtsanwalt in Heilbronn.
Eigentlich würde ich gerne einen in Karlsruhe nehmen mit dem ich schon gute Erfahrungen in einer anderen Sache gemacht habe.
Nun stellt sich die schwierige Frage inwieweit er sich in dieser Sache hier auskennt. Ich hoffe er gibt mir eine ehrliche Antwort.
Viele Grüße
Niniveh

Linux Sidux/ KDE/

Offline Niniveh

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Rechne ich so wie empfohlen?
« Antwort #9 am: 03. Januar 2008, 17:44:53 »
Hallöchen

Gerade erfuhr ich, dass meine Rechtsschutzversicherung ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt bis 150€ ohne Eigenbeteiligung bezahlt. Der soll sich dann überlegen ob und was in meinem Fall bezüglich EnBW (Strom) und MVV (Erdgas) sinnvolles getan werden kann.
Wenn ich hier Rechtsanwälte empfohlen bekomme die sich in diesem Thema schon bewährten ist es mir sehr recht. Ich muss ja nicht unbedingt dort persönlich vorbeischauen. Zur Verständigung gibt es ja Telefon, die Post und verschlüsselte E-Mails.
Anscheinend ich diese Liste für Rechtsanwälte nicht aktuell. Wurde mir jedenfalls mitgeteilt.
Eine Empfehlung bekam ich jedenfalls schon per PN.

Einen schönen Tag noch.  :P

P.s.:
Ich bin ein wenig verwundert, warum ich im gestern eröffneten Schwesterbeitrag keine Antwort bekam. Eigentlich hatte ich erwartet, dass man mir mitteilt, dass ich nicht gut genug gesucht hätte und hier jede Menge Antworten auf meine Fragen schon gepostet wurden.
Viele Grüße
Niniveh

Linux Sidux/ KDE/

 

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