Zitat:
Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen.
Ist es so? EWE macht das schon seit Jahren, trotz Verbot der Aufrechnung werden die Beträge immer von den aktuellen monatlichen Zahlungen abgezogen...
Wenn es so wäre, würde nie eine Forderung verjähren!!
Was sagen die Experten?
Zitat:
heute ist die Jahresabrechnung gekommen. Wie immer hat EWE die fälligen Beträge von den Abschlagszahlungen abgezogen.
Dürfen die das? Ist damit nicht die Verjährung nicht außer Kraft gesetzt? Siehe obigen Beitrag.
Es gibt aber auch Vorschläge:
Zitat:
Wenn die Jahresabrechnung kommt und deine Abschlagszahlungen nicht vollständig ausgewiesen sind, teilst du den Versorger mit, dass die Rechnung offensichtlich falsch ist, da die Abschläge zweckgebunden gem. § 366 BGB vorgenommen wurden, somit war eine Verrechnung untersagt. Fordere eine korrekte Rechnung. Bist du die erhalten hast, machst du von deinem Zahlungsverweigerungsrecht gem. § 17.1 GVV Gebrauch….
Dies sollte eine neue Abrechnung bringen….
Trotzdem ist die Antwort bei den vielen Beiträgen kaum zu finden…ich habe es auch nicht geschafft, werde aber weiterhin eine eigene Abrechnung erstellen und warten was passiert….wenn es dann mal zu einer Klage durch den Versorger kommt, wird die Verjährung oder Verwirkung sicherlich ein Thema sein, oder Herr Cremer?