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Autor Thema: Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB  (Gelesen 6912 mal)

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Offline Black_Croft

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« am: 04. Dezember 2007, 13:42:55 »
Hallo,

habe ein riesen Problem mit E-On Mitte.

Also folgendes:

Habe im Jahre 2001 mit der EAM Energie AG einen Stromlieferungsvertrag zu meiner Mietswohnung abgeschlossen. Lief alles soweit i.O.

Irgendwann im Jahre 2005 übernahm die E-On Mitte AG die EAM Energie AG, nach meinen Kenntnissen mit denselben Vertragsbedingungen sowie der AVBEltV, da ich hierzu nach der Übernahme keine Informationen preislich und vertragssachlich erhalten habe.

Im Jahre 2005 brauchte ich keine Abschläge zahlen, da mein Energieverbrauch im Jahre 2004 zu gering war.
Auf der Jahresendabrechnung 2004 berechnete mir die EAM Energie AG Mahngebühren in Höhe von 27,00 EUR.
Der Rechnungsbetrag betrug eine Überzahlung zu meinen Gunsten in Höhe von 109,83 EUR.

Nach meiner Rechnung wurden mir aber auf dieser Abrechnung 2004 12,00 EUR zuviel Mahngebühren berechnet und ich schrieb die EAM Energie AG an, dies zu klären.

Bis zum Jahre 2007 wurde mir darauf keine Antwort gegeben weder von der EAM noch von der E-On.

Den Rechnungsbetrag aus der Endabrechnung 2005 zahlte ich sofort.
Auch hier schrieb die (Übernahme wann? wieso erhalte ich keine Info?)
\"E-On Mitte Energie AG\" -> keine Abschlagszahlungen zu leisten, aufgrund zu geringen Verbrauches.

Im Februar 2006 \"wechselte\" mein Lebensmittelpunkt nach BW und ich erteilte der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag.
Trotzdem erhielt ich die Endabrechnung für 2006 NICHT, welche Abschlagszahlungen und eine Nachzahlung beinhaltete.

Ab Feb./März 2006 verbrauchte ich \"0,0\" kW, da ich nicht da war.
Sehr schön am unveränderten Zählerstand zu erkennen, in der Endabrechnung vom 17.12.2006 und dem Auszugsprotokoll vom 29.07.2007.

Da ich trotz Nachsendeauftrages keine Rechnung erhalten hatte, konnte ich demnach nicht entsprechend darauf reagieren.

Aber E-On \"recherchierte\" meine Anschrift aufwendig, um mir munter Mahnungen zuzusenden.

Auf die mir nicht vorliegenden Mahnungen geht die E-On nicht ein, außer daß sie gerne ihr Geld hierfür sehen möchte.

Weiter wurden ab dem 1. Januar 2007 die Vertragsgrundlagen geändert, ohne daß ich hiervon Kenntnis erlangt hatte und daher hält die E-On auch an den teuren Mahngebühren in Höhe von je 5,- (1.) bzw. 7,- (2.) fest!!!

Auf meine Frage nach dem Guthaben von der Endabrechnung 2004 bekomme ich keine Antwort.

In deren letzten Schreiben verweist die E-on auf §§ 286 ff, 280 I,  II BGB in Bezug auf die ausstehenden Mahngebühren.

Greift hier §§ 286 \"der Mahnung bedarf ist nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.\"?
Da unter §§ 280 II \"Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.\"

Auch habe ich für die letzte Endabrechnung nur 2 Mahnungen (trotz meiner Schreiben) erhalten, jedoch die Endabrechnung selbst NICHT.

Bitte um Eure Hilfe, da ich mir nicht sicher bin in Bezug auf meine Reaktion. Ich möchte jedoch nicht unbedingt kleinbeigeben oder gar vor Gericht.

EINE VERZWEIFELT BITTENDE!

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2007, 14:33:32 »
Raider heißt schon lange Twix. Und EAM jetzt E.ON Mitte.
Es hat sich nur der Name geändert, sonst nichts.

Wegen welchen Betrages ist denn ein armes Menschlein am Verzweifeln?

Wird so schlimm nicht sein. Ich habe noch nie davon gehört, dass E.ON lediglich offen stehende Mahngebühren eingeklagt hätte. Die haben anderes zu tun. Und ganz so nötig hat man das Geld nun auch wieder nicht. In der Regel wird der Quatsch ausgebucht.

Offline Black_Croft

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2007, 14:57:59 »
Es dreht sich um 143 EUR.

Und wie verhält sich die Situation auf den § 286?

Und muß ich die erhöhten Mahngebühren der E.On akzeptieren, wenn EAM in den zuletzt mir mitgeteilten AVBEltV viel weniger angab?

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2007, 15:08:56 »
@Black_Croft

Na da sollte man sich am besten in Ruhe durch einen Rechtsanwalt umfassend beraten lassen. Versorgungseinstellung droht ja nicht und es ist Zeit, sich beraten zu lassen.

@Evitel2004

Betrifft E.ON Mitte.

Offline Black_Croft

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2007, 15:14:27 »
Ich habe keine Rechtschutzversicherung, da ich im guten Glauben an die Menschheit aufgewachsen bin.

Können Sie mir evt. sagen, was mich eine Rechtsberatung kostet?

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2007, 15:21:24 »
@Black_Croft

Ja.

Geld und nicht das Leben. ;)

Wieviel hängt davon ab, was mit dem Rechtsanwalt vereinbart wird.

Offline Black_Croft

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2007, 15:39:02 »
Wieviel würden Sie dafür berechnen/ vereinbaren?

Offline RR-E-ft

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« Antwort #7 am: 04. Dezember 2007, 15:52:00 »
Ich würde das Vereinbarte berechnen. Was vereinbart wird, hängt sicher vom Umfang der Unterlagen ab, die zu prüfen sind. Fragen Sie einen Kollegen vor Ort. Wir sind hier nicht auf einem öffentlichen Basar.

Offline Zottel

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« Antwort #8 am: 04. Dezember 2007, 18:07:56 »
@Black_Croft

Solltest du Mitglied im Bund der Energieverbraucher sein, dann kannst du deinen Vertrag für kleines Geld durch einen Anwalt des B.d.E. prüfen lassen.

Mir hat es jedenfalls geholfen.................  :D

Offline DieAdmin

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« Antwort #9 am: 04. Dezember 2007, 18:54:33 »
Zitat
Original von RR-E-ft

@Evitel2004

Betrifft E.ON Mitte.

Vielen Dank für den Hinweis :)

Habs verschoben.

Offline taly

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Abschlagszahlungsverzug §§ 286 ff, 280 I, II BGB
« Antwort #10 am: 24. Mai 2008, 13:21:05 »
Mit den Mahngebühren habe ich auch die Erfahung gemacht.E-on wollte die Mahngebühren als Energielieferung anrechnen. Die Mahngebühren,das ist auch so ein Tema für sich.Die \"Besuchszettel\" werden einfach in den Postkasten gesteckt nicht mal geklingelt wird.Es wurde auch schon nach 8 Uhr geklingelt,Draußen stand ein ausländischer Bürger und wollte Geld für die E-on kassieren.Kein AUSWEIS, aber jedemenge Schimpfwörter.Was hätten Sie gemacht?
ty

 

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