Hallo,
habe ein riesen Problem mit E-On Mitte.
Also folgendes:
Habe im Jahre 2001 mit der EAM Energie AG einen Stromlieferungsvertrag zu meiner Mietswohnung abgeschlossen. Lief alles soweit i.O.
Irgendwann im Jahre 2005 übernahm die E-On Mitte AG die EAM Energie AG, nach meinen Kenntnissen mit denselben Vertragsbedingungen sowie der AVBEltV, da ich hierzu nach der Übernahme keine Informationen preislich und vertragssachlich erhalten habe.
Im Jahre 2005 brauchte ich keine Abschläge zahlen, da mein Energieverbrauch im Jahre 2004 zu gering war.
Auf der Jahresendabrechnung 2004 berechnete mir die EAM Energie AG Mahngebühren in Höhe von 27,00 EUR.
Der Rechnungsbetrag betrug eine Überzahlung zu meinen Gunsten in Höhe von 109,83 EUR.
Nach meiner Rechnung wurden mir aber auf dieser Abrechnung 2004 12,00 EUR zuviel Mahngebühren berechnet und ich schrieb die EAM Energie AG an, dies zu klären.
Bis zum Jahre 2007 wurde mir darauf keine Antwort gegeben weder von der EAM noch von der E-On.
Den Rechnungsbetrag aus der Endabrechnung 2005 zahlte ich sofort.
Auch hier schrieb die (Übernahme wann? wieso erhalte ich keine Info?)
\"E-On Mitte Energie AG\" -> keine Abschlagszahlungen zu leisten, aufgrund zu geringen Verbrauches.
Im Februar 2006 \"wechselte\" mein Lebensmittelpunkt nach BW und ich erteilte der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag.
Trotzdem erhielt ich die Endabrechnung für 2006 NICHT, welche Abschlagszahlungen und eine Nachzahlung beinhaltete.
Ab Feb./März 2006 verbrauchte ich \"0,0\" kW, da ich nicht da war.
Sehr schön am unveränderten Zählerstand zu erkennen, in der Endabrechnung vom 17.12.2006 und dem Auszugsprotokoll vom 29.07.2007.
Da ich trotz Nachsendeauftrages keine Rechnung erhalten hatte, konnte ich demnach nicht entsprechend darauf reagieren.
Aber E-On \"recherchierte\" meine Anschrift aufwendig, um mir munter Mahnungen zuzusenden.
Auf die mir nicht vorliegenden Mahnungen geht die E-On nicht ein, außer daß sie gerne ihr Geld hierfür sehen möchte.
Weiter wurden ab dem 1. Januar 2007 die Vertragsgrundlagen geändert, ohne daß ich hiervon Kenntnis erlangt hatte und daher hält die E-On auch an den teuren Mahngebühren in Höhe von je 5,- (1.) bzw. 7,- (2.) fest!!!
Auf meine Frage nach dem Guthaben von der Endabrechnung 2004 bekomme ich keine Antwort.
In deren letzten Schreiben verweist die E-on auf §§ 286 ff, 280 I, II BGB in Bezug auf die ausstehenden Mahngebühren.
Greift hier §§ 286 \"der Mahnung bedarf ist nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.\"?
Da unter §§ 280 II \"Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.\"
Auch habe ich für die letzte Endabrechnung nur 2 Mahnungen (trotz meiner Schreiben) erhalten, jedoch die Endabrechnung selbst NICHT.
Bitte um Eure Hilfe, da ich mir nicht sicher bin in Bezug auf meine Reaktion. Ich möchte jedoch nicht unbedingt kleinbeigeben oder gar vor Gericht.
EINE VERZWEIFELT BITTENDE!