Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...  (Gelesen 19252 mal)

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Offline ogni

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #15 am: 11. Januar 2008, 14:16:44 »
Die SWM verschickt mit ihren neuen Mahnungen auch das Urteil vom Landgerichtes München I mit, um mehr Druck auf Ihre Kunden auszuüben

Gruß

Offline RR-E-ft

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #16 am: 11. Januar 2008, 14:28:36 »
@ogni

Möglicherweise schickt ja mal jemand eine Kopie des Urteils an den Bund der Energieverbraucher, so dass es in die Veröffentlichungen innerhalb der Urteilssammlung aufgenommen werden kann.

Offline Claus

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #17 am: 11. Januar 2008, 15:57:46 »
Mahnung habe ich auch bekommen, ohne Mahngebühren. Leider keine Kopie des Urteils erhalten. Bei der Jahresabrechnung verrechnen die Stadtwerke Guthaben aus Wasser und Strom mit gekürzten Gaszahlungen. Dies, obwohl ich es schriftlich untersagt habe.

Offline elad

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #18 am: 11. Januar 2008, 16:36:09 »
Ok, ich werde das Urteil kopieren und an den Bund der Energieverbraucher schicken. Geht morgen raus. Es war mir nicht klar, dass das noch nicht vorliegt.

Übrigens schreibt uns unser Sammelklagen-Anwalt, dass wir jetzt zahlen müssten, weil das Urteil rechtskräftig sei.

Mich macht dieses Hin und Her noch ganz kirre.

Gruß
elad

Achja und die SWM reden mal wieder nicht mit mir  :D

Offline Claus

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #19 am: 11. Januar 2008, 16:59:23 »
@elad
Der Anwalt schreibt aber auch:
Durch die Zahlung vermeiden Sie eine weitere Klage der SWM. Heißt doch im Klartext und so habe ich das im Forum gelesen, dass die Stadtwerke klagen müssen, wenn sie an ihr Geld wollen. Rechtsanwalt Fricke hat dazu klar Stellung genommen.
Warum tun sich eigentlich die letzten Kämpfer nicht zusammen, lassen sich von einem Rechtsanwalt mit Fachwissen beraten und machen dann ihr Ding?

Offline RR-E-ft

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #20 am: 11. Januar 2008, 18:02:43 »
@Claus

Die Stadtwerke müssen klagen, wenn sie an das Geld des Verbrauchers ranwollen.  Denn es ist ja gerade  nicht das Geld der Stadtwerke. ;)

Im Rahmen einer solchen Zahlungsklage bleibt es dem Beklagten unbenommen, seine Verteidigung anders auszurichten als seine Angriffe innerhalb der Sammelklage, so dass er sich etwa auf eine Kartellrechtswidrigkeit der neu festgesetzten Preise und einen Vestoß der Preisbestimmung gegen §§ 2 Abs. 1, 1, Abs. 1 EnWG  berufen kann usw. usf., so dass darüber eine Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht gem. § 102, 108 EnWG  (zugleich als Kartellgericht) zu entscheiden hat. Schließlich lassen sich auch Preiserhöhungen und einseitig erhöhte Preise angreifen, die gar nicht Gegenstand der Sammelklage waren.

Dem Beklagten bleibt es dabei unbenommen, den Stadtwerken eine Monopolstellung im sachlich relevanten Markt und ein missbräuchliches Ausnutzen einer solchen Stellung nachzuweisen.

Schließlich hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 25.09.2007 - KZR 33/06 eine Monopolstellung der Stadtwerke München bei der Fernwärmelieferung festgestellt. Es wäre also schon merkwürdig, wenn die Stadtwerke zwar bei Fernwärme eine Monopolstellung haben, bei Erdgas jedoch nicht.

Darin läge wohl ein offensichtlicher Wertungswiderspruch.

Es ist immerhin denkbar, dass der Sammelklägeranwalt diese jüngste Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zur Marktstellung der Stadtwerke gar nicht kannte, ebenso wie das Landgericht München I.

Schließlich ergibt sich aus dem Gaspreis- Urteil des BGH vom 13.06.2007 auch eindeutig, dass die Tatsachenfrage, ob der Gasversorger eine Monopolstellung inne hat, immer von den Instanzgerichten zu klären ist und der BGH als Revisionsgericht an die entsprechenden Feststellungen gebunden ist, wenn der Tatrichter eine Monopolstellung des Gasversorgungsunternehmens festgestellt hatte (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2007 - VIII ZR 36/06 Rn. 35).


Schließlich kann es bei einer solchen Zahlungsklage auch angezeigt sein, den abgerechneten Gasverbrauch zu bestreiten, nachdem man die gelieferten Kilowattstunden schon nicht selbst feststellen kann und man nicht weiß, welcher Energiegehalt in den gelieferten und zur Abrechnung gestellten Gas- Volumeneinheiten tatsächlich enthalten war.

Alles Fragen, die man ggf. (gerichtlich) geklärt haben möchte, bevor man an eine Zahlung denkt.

Offline Claus

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #21 am: 11. Januar 2008, 18:59:23 »
@RR-E-ft

Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Es kommt wieder etwas Licht ins Dunkel. Ich werde nicht zahlen und abwarten, wie die SWM reagieren. Da die SWM Guthaben aus Strom und Wasser mit  gekürzten Gasbeträgen verrechnet haben, werde ich  bei den nächsten Abschlagszahlungen entsprechend kürzen. Ich hatte eine Verrechnung ausdrücklich schriftlich untersagt. Wir werden sehen...
Nochmals Dank!

Offline RR-E-ft

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #22 am: 11. Januar 2008, 19:15:36 »
@Claus

Ich schreibe Ihnen ja auch aus der Lichtstadt.  :D

Offline superhaase

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #23 am: 11. Januar 2008, 19:16:28 »
@Claus:

Vielleicht wäre es für Sie vorteilhaft, wenn Sie dem BdE beitreten, in den Prozesskostenfonds einzahlen, und sich einen Energieschutzbrief vom BdE holen (wie ich es schon getan habe) und sich damit an den empfohlenen Anwalt wenden (was ich allerdings noch nicht gemacht habe ;)).

Zugegeben, das kostet auch erst mal ein paar Euro, aber dann haben Sie im Falle einer Zahlungsklage der SWM schon einen kompetenten Anwalt an der Hand, und ferner übernimmt dieser vorher schon den Schriftwechsel mit den SWM.
Diesen Anwalt können Sie ja dann auch auf das von RR-E-ft zitierte Urteil des Kartellsenats des BGH hinweisen.

Somit lässt sich die Zukunft etwas gelassener angehen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Claus

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #24 am: 11. Januar 2008, 19:36:37 »
@superhaase
Gute Idee, werde ich machen, gleich am Montag!
Vielleicht erreichen wir ja ohne \"großen Bahnhof\" mehr.

Offline superhaase

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #25 am: 11. Januar 2008, 19:56:21 »
@Claus:
Ich war ja letztes Jahr mal als Gast (bin kein Sammelkläger) im Augustiner auf dem Treffen der Gasrebellen kurz vor dem letzten Gerichtsverhandlungstermin.
Ich war erschrocken über so viel Unwissen und Unprofessionalität, die sich da zeigte:

Der Anwalt R. war wegen Krankheit verhindert, und war nicht fähig, zu dem lange vorher angesetzten Termin einen Vertreter zu schicken.
Somit war kein juristischer Sachverstand anwesend.
Schwache Leistung von Herrn RA R.

Der gute Herr Offmann mühte sich redlich aber vergeblich, der Veranstaltung (neben seiner persönlichen Profilierung) einen Sinn zu geben. Aber ihm mangelte es vollkommen an jeglichem Sachverstand hinsichtlich Gaspreisen, Billigkeitskontrolle, etc. pp.

Somit war die ganze Veranstaltung völlig fruchtlos und die meisten anwesenden Rebellen recht enttäuscht bzw. frustriert und haben sich geärgert, dass sie überhaupt gekommen waren. Ich bin dann nach knapp 2 Stunden vorzeitig gegangen, weil wirklich keinerlei Fortschritt zu erwarten war.

Ist jetzt recht böse formuliert das alles, aber mein Eindruck war: Alles recht stümperhaft.

ciao,
sh

PS: Das Bier im Augustiner war natürlich gut wie immer ;)
8) solar power rules

Offline Claus

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #26 am: 11. Januar 2008, 20:06:51 »
@superhaase

Ich kann mich Ihren Ausführungen nur anschließen. Die Initiatoren der Veranstaltung sind völlig abgetaucht. Keinerlei Informationen. Wieso auch, mit dem Ergebnis kann man sich nicht profilieren - oder sehe ich etwas falsch??

Claus

Offline Sclerocactus

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #27 am: 11. Januar 2008, 21:23:00 »
Da braucht man nicht mal in den Boxring gehen und holt sich trotzdem eine blutige Nase.
Ich habe auch schon mal so ein Problem mit einem Rechtsanwalt gehabt.
Der Zivilprozeß hat sich über 3 Jahre hingezogen und die Anwälte haben sich gegenseitig die Klinke in die Hand gedrückt.
Bei einem Gerichtstermin hat mich doch der Anwalt gefragt was denn da in seiner Akte steht.
Da war mir schon klar das der Termin in die Hose geht.

Deshalb werde ich mich nie mehr von einer Sozietät vertreten lassen, denn ob der Anwalt zum Ende des Verfahrens noch in der Sozietät ist weiß niemand.
Wenn dann ein anderer die Akten übernimmt, muß er sich erstmal einlesen.
Ob er dazu die Zeit hat oder bekommt weiß ich nicht.

Durch diesen Wechsel der Anwälte sind viele Fehler passiert die einem aus Unwissenheit viel Geld gekostet haben.

Offline RR-E-ft

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #28 am: 11. Januar 2008, 23:46:22 »
@Sclerocactus

Das sind so \"Nachtgedanken\", von denen man nicht weiß, in welchem Zusammenhang die überhaupt stehen sollen. Es ist nicht ersichtlich, ob Streit mit einem Dritten betand und der Anwalt nicht auf Zack war oder ob der Streit mit dem Anwalt, aus welchem Grunde auch immer, über so lange zeit geführt wurde, man sich also mit dem Anwalt stritt. Wenn man sich einen Einzelanwalt nimmt, kann man auch nicht 100%ig sicher sein,  dass der am Verhandlungstag überhaupt noch lebt. Das hängt schließlich auch mit den Verfahrensdauern an den Gerichten zusammen... :rolleyes:

Dann kann man sich mit dem Kanzleiverweser bzw. den Erben auseinandersetzen. Irgendeiner wird schon da sein, der sich in die Akte reinliest. Wenn Anwälte einer Societät Fehler verschulden, dann haften regelmäßig alle Socien uneingeschränkt für Vermögensschäden des Mandanten als Gesamtschuldner. Es gibt also ein Taschentuch.

Ich lobe mir aber ihre Einstellung, sich an einen Einzelanwalt zu wenden. Der haftet auch für seine Leistung und verfügt auch über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Offline ruppI1

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #29 am: 16. Januar 2008, 16:02:11 »
@ RR-E-ft

Der Grund für die unterschiedliche Beurteilung der Monopolstellung der Stadtwerke München bei Fernwärme durch den  Kartellsenat (KZR 33/06) anders als der VIII. Senat liegt wohl darin, daß hier auf einen anderen  Markt  abgestellt wird als auf den Endverbrauchermarkt. Das rügt der Kartellsenat in dem von Ihnen zitierten Beschluß ( nicht Urteil) vom 25.9.2007 ausdrücklich.

Tatsächlich war dem Sammelklägeranwalt der Beschluß vom 25.9.07 unbekannt, der relevante Beschluß vom 13.12.05 - Stadtwerke Dachau - wohl schon, sonst hätte er diese Rechtsprechung nicht zitiert.  Ich glaube nicht, daß bei einem Endverbraucher die von Ihnen zitierte Rechtsprechung zum Erfolg führt.

Mit freundlichen Grüßen

 

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