@kplaczek
Selbst für die rechtskräftig unterlegenen Sammelkläger wurde über Zahlungsansprüche der SWM noch nicht rechtskräftig entschieden, kommt es darüber zur gerichtlichen Auseinandersetzung, ist der Ausgang wieder offen.
Erst recht gilt dies für diejenigen Verbraucher, die erst gar nicht an der Sammelklage beteiligt waren. Diese hatten keinerlei Möglichkeit, auf den Ausgang dieses Rechtsstreits Einfluss zu nehmen (Darlegen, Beweisen, Bestreiten....). Deshalb bindet das Urteil auch nur die beteiligten Sammelkläger und keinen sonst.
Es ist also weiter alles offen. Niemand ist gehindert, aus dem Verfahren Lehren zu ziehen und in einem nächsten Verfahren andere Argumente und Tatsachen ins Feld zu führen. Voraussetzung dafür wäre indes schon, dass das viel bejemammerte Urteil überhaupt einmal irgendwo veröffentlicht wird, so dass man ggf. ersehen kann, woran es möglicherweise im Einzelnen gelegen hat. Von Jammern allein wird nichts.