Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...  (Gelesen 19255 mal)

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Offline ferdilein

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« am: 03. Dezember 2007, 14:49:38 »
So lautete der bisherige Schlachtruf unseres Verbandes um den Gasversorgern die Schneid abzukaufen.
Bislang habe ich das auch eisern getan (Reduzierung der Zahlungen auf dem Basis von Sept. 2004).
Die SWM haben bislang gedroht, geschleimt, verwiesen (auf Gutachten), erläutert (Versuch), gemahnt (immer bis 2. Mahnstufe) etc. Ich denke die Münchner unter uns kennen das alles.

Jetzt ein erster Sieg für die SWM durch das Urteil des Landgerichtes München I vom 27.09.07, AZ.: 12 O 17018/06 in dem eine Sammelklage abgewiesen wurde und prompt kommt ein Angebot der SWM an mich mit dem Tenor: wenn Du zahlst kommen wir Dir entgegen und verzichten auf die bisherigen Mahnkosten und die Verzugszinsen, ansonsten machen wir unsere Forderung gerichtlich geltend.

Was rät man mir nun. (Das Verbandstelefon ist ständig nicht zu erreichen).

Offline RR-E-ft

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2007, 15:06:12 »
@ferdilein

Ich würde weiter ausharren wie bisher.

Offline ferdilein

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2007, 17:08:31 »
RR-E-ft, d
danke für die schnelle Antwort.

Ergänzend habe ich noch ein Frage. Die oben schon zitierten Mahnkosten in Höhe von jeweils 5,00€ (inzwischen wohl einiges über 60€) sind nach Info des Verbandes rechtswidrig, da die offenen Beträge \"nicht fällig\" sind und damit auch nicht angemahnt werden dürfen.
Ist dem wirklich so?

Offline superhaase

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2007, 17:37:48 »
@ferdilein:

zum Thema Brief guckst Du hier

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Mona

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2007, 19:52:33 »
@ ferdilein

soweit ich weiß, gibt es für mahnkosten keine gesetzliche grundlage nur für die zinsen.
die könnten vor gericht auch garnicht eingeklagt werden.

berichtigt mich, wenn ich da falsch liege

gruß mona

Offline Cremer

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2007, 22:59:46 »
@Mona,

sehe ich ebenso
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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« Antwort #6 am: 03. Dezember 2007, 23:29:13 »
@Cremer

Die Blinden unterhalten sich über die Farbe:


Zitat
\"Sehe ich genauso.\"


:D :D :D


Wenn sich der Schuldner im Verzug befindet, können Mahnkosten als Verzugsschaden geschuldet sein.

Offline kplaczek

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2007, 15:29:50 »
Auch ich habe dieses Schreiben der SWM erhalten. Habe wie immer bestimmt darauf geantwortet. Die bisher belasteten Mahnkosten sind brav von den SWM storniert worden. Ich gehe davon aus, seit 2004 richtig formuliert dem Gesamtgaspreis widersprochen und auch gekürzt zu haben. Mich wundert es sehr, dass SWM bisher keine Zahlungsklagen anstrebte.

Offline ferdilein

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #8 am: 05. Dezember 2007, 08:11:04 »
Mich wundert, daß die SWM bei Dir die Mankosten stoniert hat - bei mir nicht. Bisher habe ich sicherlich in etwa 15 Mahnungen bekommen aber immer nur 1. und 2. Mahnstufe. Warum die SWM bisher nicht geklagt hat, trotz des tollen (Gefälligkeits-) Gutachtens, das sie sich haben anfertigen lassen und die langen Begründungsbriefe von Herrn Burkert, liegt wohl daran, dass sie sich selbst nicht klar sind, wo sie juristisch stehen. Jetzt haben sie etwas Aufwind durch das Urteil bei der Sammelklage und prompt dann die briefliche Reaktion.
Ich mache jetzt so weiter, wie auch RR-E-ft geraten hat.

Offline ferdilein

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #9 am: 17. Dezember 2007, 08:49:30 »
Jetzt muß ich mich noch mal zum Thema melden.

Aktuell hat jetzt die SWM (nachdem die Berufung zur Sammelklage von Stadtrat Offmann zurückgezogen wurde) Oberwasser und droht \"denen die unsere Gaspreise in Frage ... stellen ... nicht mehr zu antworten \"... und im Falle eines anhaltenden Zahlungsverszugs ... das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten\" - auf die Verzugszinsen wolle man bei umgehender Zahlung verzichten.

Was tun sprach Zeus? Was kann passieren? Hat da schon jemand Erfahrung aktuell Erfahrung mit den SWM?

Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 17. Dezember 2007, 21:08:51 »
@ferdilein

Was alles passieren kann, ist doch wohl von Anfang an klar.

Offline kplaczek

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #11 am: 09. Januar 2008, 20:09:18 »
Diese Antwort hilft nun wirklich nicht weiter. Überall Ratlosigkeit?

Offline RR-E-ft

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #12 am: 09. Januar 2008, 20:50:02 »
@kplaczek

Selbst für die rechtskräftig unterlegenen Sammelkläger wurde über Zahlungsansprüche der SWM noch nicht rechtskräftig entschieden, kommt es darüber zur gerichtlichen Auseinandersetzung, ist der Ausgang wieder offen.

Erst recht gilt dies für diejenigen Verbraucher, die erst gar nicht an der Sammelklage beteiligt waren. Diese hatten keinerlei Möglichkeit, auf den Ausgang dieses Rechtsstreits Einfluss zu nehmen (Darlegen, Beweisen, Bestreiten....). Deshalb bindet das Urteil auch nur die beteiligten Sammelkläger und keinen sonst.

Es ist also weiter alles offen. Niemand ist gehindert, aus dem Verfahren Lehren zu ziehen und in einem nächsten Verfahren andere Argumente und Tatsachen ins Feld zu führen. Voraussetzung dafür wäre indes schon, dass das viel bejemammerte Urteil überhaupt einmal irgendwo veröffentlicht wird, so dass man ggf. ersehen kann, woran es möglicherweise im Einzelnen gelegen hat. Von Jammern allein wird nichts.

Offline elad

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #13 am: 09. Januar 2008, 22:25:03 »
Guten Abend,

ich hatte mir auch etwas mehr versprochen.

Da ich juristisch nicht bewandert bin, musste ich mich natürlich auf unseren Anwalt bei der Sammelklage verlassen und habe zusätzlich gehofft, hier im Forum auch noch die eine oder andere Information zu bekommen.

Irgendwie scheine ich das Juristendeutsch aber nicht zu verstehen, mir ist immer noch nicht klar, ob ich als Beteiligter bei der Sammelklage nun zahlen muss oder nicht. Diese Auskunft kann anscheinend nicht gegeben werden. Die Experten hier im Forum haben sich gar nicht zu Wort gemeldet, als ich das in einem anderen Thread gefragt habe, und Mitstreiter konnten nicht wirklich eine Aussage treffen.

Also nochmal: Muss ich jetzt zahlen oder nicht? Gibt es darauf eine einfache Ja oder Nein-Antwort?

Danke und Gruß
elad

Offline eislud

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #14 am: 09. Januar 2008, 23:22:38 »
@elad
Es wurde bereits vor Deiner Frage im anderen Thread und auch nach Deiner Frage eine Antwort gegeben:
Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen
Zitat
Original von RR-E-ft: ... Soweit die Feststellungsklage abgewiesen wurde, ist deshalb über einen Zahlungsanspruch der Stadtwerke noch nicht entschieden, so dass diese auf Zahlung klagen müssen, wenn Rechnungsbeträge gekürzt werden. ...

Also: Nein, Du must nicht zahlen.

Gruss eislud

 

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