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Autor Thema: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil  (Gelesen 11590 mal)

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Offline Gogo

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #15 am: 15. Juli 2008, 22:23:57 »
Zitat
Original von a315ma
auch bei uns kam so ein Schreiben an. Meine Antwort besteht darin, dass ich auf den o.g. Musterbrief, den die EnBW bereits im November 2007 bekommen hat, verweise. Mal\' sehen was passiert ...

Genau dasselbe habe ich heute auch gemacht. Bin auch mal gespannt ...

Gruß
Gogo

Offline Gogo

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #16 am: 16. Juli 2008, 11:38:01 »
Zitat
Original von Einspruch23
Hat hier irgend jemand Erfahrung, wie die EnBW mit \"Rebellen\" umgeht, die den Vertrag gekündigt und den Anbieter gewechselt haben?

Das würde mich auch brennend interessieren. Ich stehe nämlich auch kurz vor dem Wechsel, nachdem es ja nun Alternativen in BW gibt.

Wer weis genaueres?

Gruß
Gogo

Offline Cremer

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #17 am: 16. Juli 2008, 12:05:16 »
@Gogo,

Zitat
Ich stehe nämlich auch kurz vor dem Wechsel, nachdem es ja nun Alternativen in BW gibt

Es wäre jetzt zumindest falsch den \"Kopf in den Sand zu stecken\" und den Anbieter zu wechseln, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, die Abschläge gekürzt hatten und eigene Jahresrechnungen erstellten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Einspruch23

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #18 am: 12. August 2008, 21:15:41 »
Hallo zusammen,

ich habe inzwischen Antwort auf meinen Musterbrief von der EnBW erhalten. Aber es sind keine neuen Forderungen und es ist auch keine \"härtere Linie\" zu erkennen.

\"...Unsere jeweiligen Standpunkte haben wir bereits in allen EInzelheiten ausgetauscht ...., dass wir uns das Recht vorbehalten, gegen Sie gerichtliche Schritte einzuleiten ... Selbstverständlich informieren wir Sie über neue Entwicklungen.\"

War wohl nur mal wieder ein Versuch, die fälligen Kosten einzutreiben. Jetzt herrscht wohl erstmal wieder Ruhe.

Gruß

Offline Gogo

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #19 am: 20. August 2008, 12:56:45 »
Zitat
Original von Einspruch23
Hallo zusammen,

ich habe inzwischen Antwort auf meinen Musterbrief von der EnBW erhalten. Aber es sind keine neuen Forderungen und es ist auch keine \"härtere Linie\" zu erkennen.

\"...Unsere jeweiligen Standpunkte haben wir bereits in allen EInzelheiten ausgetauscht ...., dass wir uns das Recht vorbehalten, gegen Sie gerichtliche Schritte einzuleiten ... Selbstverständlich informieren wir Sie über neue Entwicklungen.\"

Denselben Brief habe ich auch bekommen.

Zitat
War wohl nur mal wieder ein Versuch, die fälligen Kosten einzutreiben. Jetzt herrscht wohl erstmal wieder Ruhe.

Hoffentlich. Jetzt sind wir wieder am Zug mit Widerspruch gegen die Erhöhung am 1.11.08 ;-)

Gruß
Gogo

Offline DS_STG

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #20 am: 13. September 2008, 15:19:29 »
Hallo Mitstreiter,
ich habe auf meinen Widerspruch gegen die Erhöhung am 01.11.08 dieses ominöse Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung innerhalb von 2 Wochen erhalten. Auf meinen erneuten Widerspruch mit dem Musterschreiben des BdE kam heute ein Schreiben, in dem die EnBW erneut auf das BGH-Urteil eingeht. Weiter wird behauptet, dass durch das Gutachten der Wirtschaftsprüfer der Nachweis für die Billigkeit erbracht ist. Ich kann die Billigkeit bei einem Mrd.-Gewinn leider nicht erkennen.

Die Offenlegung der Preiskalkulation wird abgelehnt:
\"Aufgrund des bestehenden Wettbewerbs im Wärmemarkt können wir Ihrer Bitte auf Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlage nicht entsprechen, da dies einer Offenlegung der Bezugskonditionen - also höchst wettbewerbssensibler betriebsinterner Informationen - gleichkäme. Diese Vorgehensweise würde unsere Marktposition gegenüber den Wettbewerbern erheblich verschlechtern... und für Sie als Kunden Wettbewerbsvorteile gefährden.\"

Gleichzeitig wird erneut die Bitte um Bezahlung der ausstehenden Beträge und des vorgesehenen höheren Abschlagsbetrags gefordert.

Wie muss ich jetzt reagieren? Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank im Voraus. Ein Musterschreiben auf den 2. Brief der EnBW habe ich nicht gefunden.
Gruss aus Stuttgart

Offline Christian Guhl

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #21 am: 13. September 2008, 17:03:11 »
@DS_STG
Reaktion auf diesen Brief : Knicken, lochen, abheften.

Offline RumTumTugger

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #22 am: 14. September 2008, 14:32:13 »
Hallo erstmal,

auch ich habe dieses Schreiben ( 12.09.08) bekommen (ich habe schon letztes jahr der STROMpreis- und Elektrowärmepreiserhöhung mit §315 widersprochen)

Zitat
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz:  \"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis in 14 Tagen (bei mir haben die kein genaues Datum angegeben) zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"


Lustig ist, das die jetzt auf mein Schreiben vom 1.07.07 Antworten mit \"Jetzt hat das Warten ein ende denn mit dem Grundsatzurteil vom 13. Juni 2007....\". Haben die ein Jahr gebraucht um das Urteil zu lesen? :D

Ernsthaft jetzt....
1. Weiss ich net wie die bei mir auf diese Summe kommen....es handelt sich um mehr als 300 euro und ich komme höchstens auf 200 euro...

2. Weiss ich nicht wie ich reagieren soll...
da se behaupten durch das Urteil seien die Preise billig, aufgrund des Urteils keine Offenlegung der Kalkulation in Betracht komme, sowie Notwendigkeit der Preisanpassung in dem Urteil anerkannt werde.

Nur abheften halte ich für gewagt...Immerhin ist das doch wohl ne Zahlungsaufforderung....

Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus...

Offline opferlamm-ma

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #23 am: 14. September 2008, 17:11:50 »
Hallo,

ich würde einfach abwarten bis das EVU Klage erhebt.

\'Folterwerkzeuge zeigen\' sollte einen Kunden bei von den vertraglich abweichenden Preisen nicht mehr beeindrucken.

Gruss

Opferlamm-ma

 

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