Liebe Mitstreiter,
nach dem BGH-Urteil im Juni hatten die Verbraucherzentralen und der BdE je einen
Musterbrief veröffentlicht unter
http://www.vz-bawue.de/mediabig/43042A.rtf bzw.
im Abschnitt
\"Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft\" der Seite
http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700Musterbrief:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.docDer BdE-Musterbrief ist etwas umfangreicher und \"schärfer\" formuliert.
Nachdem ich sowohl das Schreiben der EnBW als auch die Musterbriefe
mehrmals durchgelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass mit beiden
auf alle Argumente im EnBW-Schreiben eingegangen wird.
Wer die Zahlungsaufforderung mit einem der Musterschreiben beantwortet,
geht meines Erachtens damit auf Nummer sicher.
Um es an dieser Stelle nochmals zu bekräftigen:
Auch die Argumentation der EnBW ist schwach,
die Interpretation des BGH-Urteils absichtlich unvollständig und irreführend!
Es gibt derzeit absolut keinen Grund, einzuknicken und zu zahlen! Die EnBW Gas GmbH, in dessen Auftrag das Gas an Endkunden verkauft wird,
ist - anders als viele Stadtwerke - Teil des EnBW AG Konzerns und genauso
wie ihr Vorlieferant GVS nach §264 HGB in den Konzernabschluss eingebunden.
Auf Deutsch: Eine Abteilung stellt einer anderen Abteilung derselben Firma
Rechnungen aus, die diese dann ihren Kunden als \"Bezugspreise\" präsentiert!
Geht\'s noch dreister?
Die juristische Position der EnBW Gas GmbH halte ich
daher sogar für besonders schwach.
Bis jetzt hat sich im Übrigen der Eindruck bestätigt, dass die EnBW
ihre Zahlungsaufforderungen (noch) nicht flächendeckend, sondern an einzelne
Kunden in verschiedenen Ortschaften verschickt. Offenbar soll der Widerstand
an möglichst vielen Stellen durch \"Umkipper\" geschwächt werden.
Bei dem EnBW-Kunden, der durch den Rechtsanwalt vertreten wird, liegen neben
dem o.g. Punkten auch noch Abrechnungsfehler vor. Die EnBW hat nachweisbare
Zahlungen vollständig oder teilweise ignoriert. Daher ist die Vorgehensweise
bei dem Kunden etwas anders.
Zum Schluss wie immer mein \"Disclaimer\":
Ich bin kein Anwalt und nicht befugt, Rechtsberatung zu leisten.
Bei dem oben Gesagten handelt es sich um meine persönliche Einschätzung
und Meinungsäußerung. Für die Richtigkeit der Aussagen übernehme ich keine Gewähr!
Gruss,
ESG-Rebell.