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Autor Thema: EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil  (Gelesen 11589 mal)

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Offline Kadett B

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« am: 09. November 2007, 08:05:20 »
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz:

\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"


Was tun? Zahlen oder weiter streiten? Das BGH-Urteil bzw. das, was die ENBW mir dazu schreibt, ist für mich Juristen-Deutsch und schwer zu begreifen. Kann mir jemand helfen?

Offline ktown

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #1 am: 09. November 2007, 08:22:48 »
Es wäre sehr nützlich hier mal die Suchfunktion zu nutzen. Zu solchen Briefen wurde hier nun schon ein dutzenmal die passenden Antworten gegeben. ;)
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Gogo

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #2 am: 13. November 2007, 12:09:55 »
Zitat
Original von Kadett B
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz:

\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"

Ich habe ebenfalls dieses Schreiben bekommen. Gibt es schon Infos, wie die EnBW auf das Musterschreiben zum BGH-Urteil reagiert?

Gruß
Gogo

Offline ESG-Rebell

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #3 am: 13. November 2007, 13:20:01 »
Zitat
Original von Kadett B
\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen.
Einige - aber nicht alle - Kunden der EnBW Gas GmbH haben eine Zahlungsaufforderung für Mitte/Ende November erhalten.

Möglicherweise nimmt die EnBW Gas GmbH nur einige Kunden aufs Korn, bei denen sie sich einen leichten Sieg erhoffen, weil die Kunden nicht anwaltlich vertreten sind und nur einen geringen Aussenstand haben (wodurch der Kundenanwalt ebenfalls nur geringe Gebühren erhalten kann).

Ich stehe in Kontakt mit einem Anwalt, der sich dieses Schreibens annimmt.

Bitte schickt mir eine Email an ESG.Rebell@sags-per-mail.de mit euren Kontaktdaten, der Höhe der Forderung und dem Zahlungstermin.

Ich werde sehen, was ich tun kann.
Eine kurzfristige Rückmeldung wird jeder erhalten.
Weitergehende konkrete Versprechen kann ich an dieser Stelle aber nicht abgeben.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline Gogo

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #4 am: 14. November 2007, 10:14:48 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Einige - aber nicht alle - Kunden der EnBW Gas GmbH haben eine Zahlungsaufforderung für Mitte/Ende November erhalten.

Warum EnBW Gas GmbH? Ich bekomme meine Rechnungen immer von der EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft.

Zitat
Möglicherweise nimmt die EnBW Gas GmbH nur einige Kunden aufs Korn, bei denen sie sich einen leichten Sieg erhoffen, weil die Kunden nicht anwaltlich vertreten sind und nur einen geringen Aussenstand haben (wodurch der Kundenanwalt ebenfalls nur geringe Gebühren erhalten kann).

Das könnte passen. Auch ich habe nur einen geringen Aussenstand (< 70 €) und habe eine Zahlungsaufforderung bekommen.

Gruß
Gogo

Offline ESG-Rebell

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #5 am: 14. November 2007, 13:15:26 »
Zitat
Original von Gogo
Warum EnBW Gas GmbH? Ich bekomme meine Rechnungen immer von der EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft.
Sorry - das stimmt natürlich.

Die \"EnBW Gas GmbH\" ist innerhalb des EnBW AG Konzerns für die Endverteilung an einen
Teil der Privatkunden und Stadtwerke zuständig.

Die \"EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH\" handelt im Namen und Auftrag der EnBW Gas GmbH
und tritt in dieser Funktion den Kunden gegenüber in Erscheinung.

Im badischen Raum gibt es noch die \"Erdgas Südwest GmbH\", eine 51%ige Tocher der \"EnBW Gas GmbH\",
die anstelle der \"EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH\" selbst den Gasvertrieb an
Endkunden übernimmt.

Mit meinem Aufruf meinte ich also insbesondere auch die Kunden der
EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH.
Er richtet sich auch an diejenigen, die bereits ein Foren-Pseudonym haben.

Wer von Euch ist angeschrieben worden?

Gruss,
ESG-Rebell

Offline ESG-Rebell

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #6 am: 27. November 2007, 00:29:46 »
Liebe Mitstreiter,
 
nach dem BGH-Urteil im Juni hatten die Verbraucherzentralen und der BdE je einen
Musterbrief veröffentlicht unter http://www.vz-bawue.de/mediabig/43042A.rtf bzw.
im Abschnitt \"Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft\" der Seite
http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700
Musterbrief: http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc

Der BdE-Musterbrief ist etwas umfangreicher und \"schärfer\" formuliert.
 
Nachdem ich sowohl das Schreiben der EnBW als auch die Musterbriefe
mehrmals durchgelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass mit beiden
auf alle Argumente im EnBW-Schreiben eingegangen wird.
Wer die Zahlungsaufforderung mit einem der Musterschreiben beantwortet,
geht meines Erachtens damit auf Nummer sicher.
 
Um es an dieser Stelle nochmals zu bekräftigen:
 
Auch die Argumentation der EnBW ist schwach,
die Interpretation  des BGH-Urteils absichtlich unvollständig und irreführend!    

Es gibt derzeit absolut keinen Grund, einzuknicken und zu zahlen!  

 
Die EnBW Gas GmbH, in dessen Auftrag das Gas an Endkunden verkauft wird,
ist - anders als viele Stadtwerke - Teil des EnBW AG Konzerns und genauso
wie ihr Vorlieferant GVS nach §264 HGB in den Konzernabschluss eingebunden.
Auf Deutsch: Eine Abteilung stellt einer anderen Abteilung derselben Firma
Rechnungen aus, die diese dann ihren Kunden als \"Bezugspreise\" präsentiert!
Geht\'s noch dreister?
Die juristische Position der EnBW Gas GmbH halte ich
daher sogar für besonders schwach.
 
Bis jetzt hat sich im Übrigen der Eindruck bestätigt, dass die EnBW
ihre Zahlungsaufforderungen (noch) nicht flächendeckend, sondern an einzelne
Kunden in verschiedenen Ortschaften verschickt. Offenbar soll der Widerstand
an möglichst vielen Stellen durch \"Umkipper\" geschwächt werden.
 
Bei dem EnBW-Kunden, der durch den Rechtsanwalt vertreten wird, liegen neben
dem o.g. Punkten auch noch Abrechnungsfehler vor. Die EnBW hat nachweisbare
Zahlungen vollständig oder teilweise ignoriert. Daher ist die Vorgehensweise
bei dem Kunden etwas anders.
 
Zum Schluss wie immer mein \"Disclaimer\":
Ich bin kein Anwalt und nicht befugt, Rechtsberatung zu leisten.
Bei dem oben Gesagten handelt es sich um meine persönliche Einschätzung
und Meinungsäußerung. Für die Richtigkeit der Aussagen übernehme ich keine Gewähr!
 
Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Goofykaterle

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #7 am: 16. Dezember 2007, 14:11:52 »
Also ich habe das Schreiben der ENBW auch bekommen.

Ich werde auf Basis der Informationen hier im Forum weiter der Preistreiberei entgegenwirken. ich habe gerade mein Antwortschreiben an die EnBW gefaxt.

Basis hierfür war der Theat
Antwort BGH Urteil

Wer den hier genau liest kann entnehmen, daß das Urteil nichts Ganzes und nichts halbes darstellt. Die EnBW schreibt dies aber in Ihrem Schreiben.

Ich widerspreche kontinuierlich schon seit 2004 jeder Gaspreiserhöhung und langsam beginnt mir die Sache Spaß zu machen. Die notwendige Rückendeckung für eine gerichtliche Auseinanderstezung habe ich schriftlich von meiner Rechtschutzversicherung erhalten.

Sollen die mich mal verklagen. :D :D :D

Dennoch denke ich, daß die EnBW mit ein paar Rebellen durchaus kalkuliert, aber durch solche Schreiben einen Flächenbrand verhindern will, denn wer legst sich schon mit Goliath an??
Die meisten, die ich kenne zahlen ja still und leise die viel zu hohen Preise.
Ich schätze die Standardschreiben der EnBW dienen mehr dazu, wie hier im Forum des öfteren schon angemerkt, ein paar \"Einknicker\" einzusammeln als sich konkret auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen.

Das Risiko einen gerichtlichen Streit wegen  ca. 500 - 1000€ zu verlieren und dadurch Millionen zu verlieren trauen die sich bestimmt nicht einzugehen.
Also ich bleibe immer weiter am Ball. :D :D :D

Offline Einspruch23

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #8 am: 25. Februar 2008, 22:55:05 »
Hallo zusammen,

bin ebenfalls seit 2004 am \"rebellieren\" und habe mit der Jahresendabrechnung 2007 nun auch diese Schreiben der EnBW bekommen, dass ich aufgrund des Urteils vom 13.06.07 nun meine Rechnung bezahlen soll. Natürlich werde ich mich weiterhin gegen diese Abzocke wehren, aber mich würde interessieren, ob schon irgendwelche Reaktionen der EnBW auf das Musterschreiben vorliegen.

Vielen Dank für Eure Infos.
Macht weiter so!

Gruß

Offline Eddie2005

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #9 am: 03. Juli 2008, 19:16:37 »
Hallo,
die EnBW tritt wieder aufs Gas.
Mit dem Betreff \"Wir zählen auf Sie.\" versendet sie ein Schreiben, in dem sie wie gewohnt auf das BGH-Urteil vom 13.6.2007 hinweist und ihre Argumente wiederholt. Allerdings \"fordert\" sie nun eine Bezahlung der offenen Beträge innerhalb der nächsten 14 Tage. Andernfalls behalte sie sich gerichtliche Schritte bzw. eine Übergabe an die Rechtsabteilung vor.

Gibt es eine neue Rechtslage oder warum machen die auf \"dicke Hose\"?

Gruß Eddie

Offline ktown

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #10 am: 03. Juli 2008, 19:44:55 »
Naja mit jedem Versuch kippen einige um und zahlen......somit zahlt sich jeder dieser Briefe für sie vollkommen aus.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Gogo

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #11 am: 05. Juli 2008, 12:09:23 »
Zitat
Original von Eddie2005
die EnBW tritt wieder aufs Gas.
Mit dem Betreff \"Wir zählen auf Sie.\" versendet sie ein Schreiben, in dem sie wie gewohnt auf das BGH-Urteil vom 13.6.2007 hinweist und ihre Argumente wiederholt. Allerdings \"fordert\" sie nun eine Bezahlung der offenen Beträge innerhalb der nächsten 14 Tage. Andernfalls behalte sie sich gerichtliche Schritte bzw. eine Übergabe an die Rechtsabteilung vor.

Diesen Brief habe ich auch bekommen! Ich habe eigentlich vor nicht zu zahlen. Doch auf deren Brief sollte man reagieren. Ich weis nur noch nicht wie.

Gruß
Gogo

Offline ESG-Rebell

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #12 am: 05. Juli 2008, 12:16:46 »
Zitat
Original von Gogo
Doch auf deren Brief sollte man reagieren. Ich weis nur noch nicht wie.
Sie wissen nicht wie Sie auf den Brief reagieren sollen.
Was sagt Ihnen dann, daß Sie reagieren sollten?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Einspruch23

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #13 am: 06. Juli 2008, 16:16:51 »
Hallo zusammen,

ich habe diesen Brief auch in den letzten Tagen bekommen. Und ich denke, es ist immer besser, auf solch ein Schreiben zu reagieren. Ich werde nochmals den Musterbrief (s.o.) verwenden und hoffe, dass ich dann wieder eine Weile Ruhe habe. Ich habe diesen Brief schon einmal in 03/08 an die EnBW geschickt und erhielt bisher keine Reaktion. Bis eben dieser Tage die neue Zahlungsaufforderung kam.

Hat hier irgend jemand Erfahrung, wie die EnBW mit \"Rebellen\" umgeht, die den Vertrag gekündigt und den Anbieter gewechselt haben?

Danke für die Antwort.

Gruß´
E23

Offline a315ma

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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
« Antwort #14 am: 07. Juli 2008, 14:46:25 »
Hallo \"Mitstreiter\",
auch bei uns kam so ein Schreiben an. Meine Antwort besteht darin, dass ich auf den o.g. Musterbrief, den die EnBW bereits im November 2007 bekommen hat, verweise. Mal\' sehen was passiert ...
Gruß
a315ma

 

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